- Kapital mit vermögenswirksamen Leistungen aufbauen
- Staatliche Zuschüsse möglich
- Auf Wunsch den Sparbeitrag einfach aufstocken
- Von überschaubarer Laufzeit profitieren
VL-Sparen
Geldanlage mit vermögenswirksamen Leistungen
Da ist mehr für Sie drin
Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) lohnt sich für Sie gleich doppelt: Sie sparen, Ihr Chef legt was drauf und der Staat belohnt Sie mit einer kräftigen Zulage.
VL-Sparen im Überblick
So funktioniert VL-Sparen
Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Sie helfen Arbeitnehmern dabei, Vermögen aufzubauen und gegebenenfalls für eine spätere Immobilie zu sparen. Alle festangestellten Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten, Richter und Soldaten können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von maximal 40 Euro pro Monat erhalten. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wenn die VL eine Leistung des Arbeitgebers sind, zahlt er sie zusätzlich zum Gehalt. Die Leistungen können im individuellen Arbeitsvertrag geregelt sein. Oft bilden auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen die Grundlage.
- Wenn der Arbeitgeber keine VL oder weniger als 40 Euro zahlt, können Sie den Betrag selbst zahlen oder aufstocken.
Sie haben die Wahl
Sie können grundsätzlich beim geförderten VL-Sparen zwischen Anlagen in Investmentfonds und wohnwirtschaftlichen Anlagen, wie zum Beispiel einem Bausparvertrag wählen.
Abschließen und Förderung sichern
Profitieren Sie als Arbeitnehmer von vermögenswirksamen Leistungen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber beim Sparen dazuzahlt. Außerdem belohnt der Staat VL-Sparer unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Arbeitnehmersparzulage. Ob dabei Ihr Arbeitgeber den Betrag zusätzlich zum Lohn gewährt oder ob Sie die Zahlungen freiwillig aus Ihrem Nettogehalt leisten, macht für die staatliche Förderung keinen Unterschied. Voraussetzung ist nur, dass Ihr Arbeitgeber die Überweisung veranlasst.
Am besten persönlich
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe er vermögenswirksame Leistungen zahlt. Gemeinsam mit Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Sparform für Sie die beste ist.
Bausparen
VL-Sparen mit unserem Partner Bausparkasse Schwäbisch Hall
In Immobilien investieren:
Wenn Sie den Kauf einer Immobilie oder den Bau eines Hauses planen, ist der Bausparvertrag eine sinnvolle Anlage für Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Das gilt auch, wenn Sie noch gar kein konkretes Projekt vor Augen haben, ein Eigenheim aber zu Ihren Lebenszielen gehört. Entscheiden Sie sich für einen Bausparvertrag, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen wie Einkommenssteuergrenzen zusätzlich eine spezielle Form der staatlichen Förderung – die Arbeitnehmersparzulage. Zu den wichtigsten Vorteilen eines Bausparvertrags zählen:
- Zinsgarantie
- Planungssicherheit
- attraktive Finanzierungskonditionen
Fondssparen
VL-Sparen mit unserem Partner Union Investment
Vermögen steigern mit Akienfonds:
Wenn Sie mithilfe Ihrer vermögenswirksamen Leistungen einen Grundstein für Ihren persönlichen Vermögensaufbau legen möchten, dann können sich Produkte unseres Partners Union Investment anbieten. Durch Fondssparen können Sie vor allem in Zeiten niedriger Zinsen höhere Rendite erzielen als mit reinen Sparangeboten.
Hier spart der Staat mit
Einkommensgrenzen und Förderhöhe
Entscheiden Sie sich für einen Bausparvertrag oder für Aktienfonds, dann erhalten Sie zusätzlich bei Berechtigung staatliche Zuschüsse wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungspauprämie. Für diese Förderung gelten folgende Bestimmungen:
Bausparen
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 % auf maximal 470 Euro (Ledige) bzw. 940 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner). Voraussetzung ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen 17.900 Euro (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner) nicht übersteigt.
Es gilt eine Mindestspardauer von sieben Jahren. Wird der Bausparvertrag früher zugeteilt, dann bleibt die Arbeitnehmersparzulage ebenfalls erhalten, wenn das Bausparguthaben für eine Immobilie oder andere wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
Staatliche Wohnungsbauprämie
Zusätzlich können Sie die staatliche Wohnungsbauprämie beantragen. Entweder auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen, wenn Ihr Einkommen über der Grenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt. Oder auf Ihre eigenen Einzahlungen, die Sie zusätzlich zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen erbringen können.
In diesen Fällen gelten etwas großzügigere Einkommensgrenzen: 35.000 Euro für Ledige und 70.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Die Prämie liegt bei 10 % pro Jahr, der geförderte Höchstbetrag bei 700 Euro für Ledige bzw. 1.400 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
Fondssparen
Arbeitnehmersparzulage
Lassen Sie die vermögenswirksamen Leistungen in einen langfristig chancenreichen Fondssparvertrag unseres Partners Union Investment fließen, erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 % auf einen Höchstbetrag von 400 Euro (Ledige) bzw. 800 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner). Vorausgesetzt, Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen beträgt nicht mehr als 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner). Die Einzahlungsdauer beträgt sechs Jahre. Danach ruht das Kapital bis zum Ende des siebten Jahres. Dann wird der Gesamtförderungsbetrag Ihrem Depot gutgeschrieben – ebenfalls in Form von Fondsanteilen. Am Anfang des darauffolgenden Jahres können Sie über Ihr angespartes Vermögen verfügen.
Hinweis: Da jeder Investmentfonds den marktbedingten Kursschwankungen unterliegt, kann das Sparziel am Ende jeder Ansparphase variieren.
Am besten persönlich
Verschenken Sie kein Geld und sichern Sie sich Ihre Vorteile beim VL-Sparen. Gemeinsam mit Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Sparform für Sie die beste ist.