Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, wie der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind die Banken verpflichtet, die Kreditwürdigkeitsprüfung sehr umfangreich und detailliert auszuführen. Dies erfolgt zu Ihrem Schutz, um Sie vor evtl. nicht nachhaltig tragbaren Finanzierungen zu schützen.
Aus diesem Grund erfragen wir bei Ihnen alle Einkünfte, die Sie aktuell beziehen und erbitten hierzu auch Nachweise, möchten gern wissen, welche Produkte Sie zur Vermögensbildung und Altersvorsorge bereits abgeschlossen haben und welche Verpflichtungen Sie eingegangen sind.
Dies ermöglicht uns eine kompetente Beratung und eine für Sie passende Strukturierung Ihrer Immobilienfinanzierung. Zudem haben wir die Chance, Ihnen fehlende Bausteine aufzuzeigen, wie z.B. eine Absicherung bestimmter Risiken.
Die Prüfung bezieht sich aber nicht nur auf Ihre Bonität, sondern auch auf die Immobilie, die uns als Sicherheit für Ihre Finanzierung dienen soll.
Unterlagen zur Immobilie erhalten Sie in der Regel vom Verkäufer beziehungsweise vom Bauträger oder Architekten. Hierzu gehören alle Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten), eine Wohnflächenberechnung, eine Baubeschreibung sowie eine aktuelle Flurkarte beziehungsweise ein Lageplan bei einem Neubauvorhaben. Bei Objekten, die nach Wohneigentumsgesetz geteilt sind, sollte auch die Teilungserklärung vorliegen. Verträge für den Kauf oder Neubau sollten zumindest im Entwurf vorliegen, damit eine möglichst verbindliche Prüfung und Zusage durch die Sparda-Bank erfolgen kann.
Einen Kredit zu vergeben, ist Vertrauenssache. Je mehr wir also über Sie und das Objekt wissen, umso leichter fällt die Entscheidung für eine Kreditvergabe. Dass wir mit Ihren Unterlagen und Daten absolut vertraulich umgehen, versteht sich dabei von selbst!