Mit der folgenden Informationsseite kommen wir den gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten nach.
Pflichtinformationen
Hier erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen
- Impressum
- Einlagensicherung
- Versicherungen
- Zahlungskontengesetz (ZKG)
Impressum
Anbieterkennzeichnung nach § 5 Telemediengesetz
Einlagensicherung
Informationen zur Einlagensicherung und zum Institutsschutz
Versicherungen
Erstinformationen gemäß § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Zahlungskontengesetz - ZGK
Informationen zur Entgelttransparenz nach den §§ 5 bis 19 Zahlungskontengesetz
Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)
Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG. Seit dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.
Für bankfachliche Fragen steht Ihnen in unserem Institut unser Kundenservice über serviceteam@sparda-bank-hamburg.de zur Verfügung.
Weitere technische Details und Informationen zum Zugang zur Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister Fiducia & GAD IT AG zur Verfügung. Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link.
Drittanbieter Schnittstelle (XS2A)
Sandbox-Test für Dritte Zahlungsdienstleister
Wir bieten in diesem Zusammenhang seit dem 14. März 2019 eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weitere Informationen nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link.
Anmeldung Sandbox-Test für Drittanbieterschnittstellen
Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website und das NISP–Projekt.
Berlin-Group Website
NISP-Projekt