Mit der folgenden Informationsseite kommen wir den gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten nach.
Pflichtinformationen
Hier erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen
- Impressum
- Einlagensicherung
- Offenlegungsverordnung (OffVO)
- Versicherungsvermittlungsverordnung
- Zahlungskontengesetz (ZKG)
- Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister (XS2A)
- Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in einer EWR-Währung
Impressum
Einlagensicherung
Offenlegungsverordnung (OffVO)
- Nachhaltigkeitsbezogene Informationen Legal Entity Identifier (LEI)
- Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung; Stand: 11.12.2023
- Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung; Stand: 01.09.2023
- Erklärung zu den wichtigsten nachhaltigen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren; Stand: 30.06.2023
- Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung; Stand: 11.12.2023
- Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung; Stand: 30.12.2023
- Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrages zu einem Wertpapierprospekt.pdf; Stand: März 2023
Versicherungen
- Erstinformationen gemäß § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
- Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen für die SpardaFlexiRente (Plus)
Zahlungskontengesetz - ZGK
Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)
Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen
Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG. Seit dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.
Für bankfachliche Fragen steht Ihnen in unserem Institut unser Kundenservice über serviceteam@sparda-bank-hamburg.de zur Verfügung.
Weitere technische Details und Informationen zum Zugang zur Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister Atruvia AG zur Verfügung. Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link.
Drittanbieter Schnittstelle (XS2A)
Sandbox-Test für Dritte Zahlungsdienstleister
Wir bieten in diesem Zusammenhang seit dem 14. März 2019 eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weitere Informationen nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link.
Anmeldung Sandbox-Test für Drittanbieterschnittstellen
Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website und das NISP–Projekt.
Berlin-Group Website
NISP-Projekt
Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in einer EWR-Währung
Sofern Sie mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Ihrer Kreditkarte in einer anderen EWR-Währung (z.B. Dänischer Krone, Polnischem Zloty) bezahlen oder Bargeld abheben, können Sie sich im Nachgang über Fremdwährungsumrechnungen von uns mittels E-Mail oder SMS informieren lassen. Für diesen Zweck laden Sie bitte das hinterlegte Auftragsformular herunter, füllen es aus, unterzeichnen den Auftrag mit Ihrer Unterschrift und senden es uns postalisch zu. Alternativ können Sie die Beanchrichtigung auch in einer unserer Filiale aktivieren lassen.