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Fragen und Antworten

Alle Fragen und Antworten in einer Übersicht. Zusammgengefasst nach Themen.

Finden Sie keine Antwort auf Ihre Frage? Kein Problem! Wir beantworten Ihre Frage gerne direkt und persönlich. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende der FAQ Übersicht.

FAQ - Fragen und Antworten

Wählen Sie Ihr Thema aus und finden Sie unsere Antworten auf Ihre Fragen.

Fragen und Antworten Girokonto

Wie eröffne ich das Sparda Girokonto?

Sie haben die Wahl:

Vor Ort in der Filiale mit einem persönlichen Ansprechpartner
oder direkt online, ganz bequem und komfortabel von zuhause aus.  

Weitere Informationen zur Kontoeröffnung, persönlich oder online, finden Sie unter sparda-bank-hamburg.de/Girokonto

Welche Unterlagen werden zur Eröffnung in der Filiale benötigt?

Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Kontoauszüge, falls Sie den kostenlosen Kontowechsel-Service nutzen möchten
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer
Helfen Sie mir bei einem Bankwechsel zu Ihnen?

Ja, mit dem schnellen Bankwechsel-Service Ihrer Sparda-Bank Hamburg.

Sparen Sie sich lange Anschreiben und die Portokosten.

Teilen Sie uns einfach Ihre Vertragspartner wie z.B. Arbeitgeber, Versicherungen, Vermieter etc. mit und wir sorgen dafür, dass die gewünschten Institutionen rechtzeitig schriftlich über Ihre neue Kontoverbindung informiert werden.

Auch die Kündigung der alten Bankverbindung können wir für Sie vornehmen.

Muss ich im Geschäftsgebiet der Sparda-Bank Hamburg wohnen oder arbeiten, um ein Girokonto zu eröffnen?

Nein.

Unser Kerngeschäftsbereich erstreckt sich auf Hamburg, Schleswig-Holstein und Nord-Niedersachsen, wo wir auch mit unseren Filialen vertreten sind.

Darüber hinaus betreut die Sparda-Bank Hamburg über die digitalen Wege auch Mitglieder und Kunden außerhalb unseres Kerngeschäftsbereichs.

Was beinhaltet das Girokonto?
  • Keine Kontoführungsgebühren bei regelmäßigem Lohn-, Gehalts- oder Renteneingang
  • Kostenlose Online- und SB-Überweisungen (beleghafte Überweisungen 1,50 Euro pro Stück)
  • girocard Debit Mastercard für 15 Euro im Jahr oder als Motivkarte für 20 Euro im Jahr
  • Kostenlose Bargeldabhebung mit der girocard (Debitkarte) an mehr als 2.800 Geldautomaten im CashPool
  • Kostenloser Bargeldservice mit der girocard Debit Mastercard und Sparda Kreditkarte im Einzelhandel z.B. bei Rewe, Penny, Netto, Toom und Famila (bitte Mindesteinkaufsbetrag bei einigen Händlern beachten) 
  • Flexible Überziehungsmöglichkeit
  • Optional Kreditkarte (Mastercard oder Visa Card) mit mobiler Bezahlfunktion und Flexkreditfunktion für 30 Euro im Jahr
  • Kostenloses Mobil- und Online-Banking
Kann ich ein Geschäftskonto eröffnen?

Als Genossenschaftsbank für Privatkunden dürfen wir satzungsgemäß keine Firmen- bzw. Geschäftskonten eröffnen und führen.

Ist das Girokonto kostenlos oder gebührenfrei?

Gemäß unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses ist das Sparda Girokonto gebührenfrei, wenn Lohn, Gehalt oder Rente auf das Konto eingeht, andernfalls sind diese Konten (Ausnahme: Sparda Young Horizont) kostenpflichtig.

Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung der Kontoentgelte ist eine entsprechende Schlüsselung der Lohn-, Gehalts- oder Rentenzahlung auf das Konto. Die Buchung muss mit dem richtigen Buchungsschlüssel überwiesen werden. Diese Codes sind Standard im Zahlungsverkehr für die richtige Zuordnung des Buchungstyps. Entnehmen Sie im "Infoblatt für den Arbeitgeber" die richtigen Buchungscodes für die Überweisung von Lohn-, Gehalts- oder Rentenzahlung an einen Kunden der Sparda-Bank.

Haben Sie ein Konto für „junge“ Leute?

Ja. Unser Girokonto Sparda Young Horizont für alle unter 27 Jahren: kostenlos und nachhaltig.

Was ist ein Sparda Horizont Konto?

Als Genossenschaftsbank engagieren wir uns gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Mitarbeitern für den Klima- und Umweltschutz. Mit Sparda Horizont können auch Sie für eine nachhaltige Zukunft aktiv werden – mit dem Umweltkonto inkl. Angebote für nachhaltige Geldanlagen und Finanzierungen oder der Möglichkeit, sich aktiv bei Naturschutzaktionen zu engagieren. Die Sparda Horizont Einkaufsgemeinschaft bietet zudem exklusive Vorteile und Rabatte beim Kauf nachhaltiger Produkte oder Dienstleistungen.

Für nur 6 Euro im Monat erhalten Sie:

  • Nachhaltiges Girokonto
  • Modernes Online-Banking
  • Kostenlose Apps für zeitgemäßes Mobile-Banking
  • Kostenlose girocard (Debitkarte) aus nachhaltigem Material
  • Kostenlose Kreditkarte (Mastercard oder Visa Card)
  • Kostenlose Bargeldabhebung
  • Sonderkonditionen für nachhaltige Geldanlagen
  • Extra-Zinsrabatt für nachhaltige Finanzierungen
  • Einkaufsrabatte für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen
  • Für jedes neue Horizont-Konto wird ein junger Laubbaum gepflanzt


Ausführliche Informationen zum Sparda Horizont finden Sie unter Girokonto Sparda Horizont.

Ich benötige ein Pfändungsschutzkonto / P-Konto.

Informationen und rechtliche Beratung zum Pfändungsschutzkonto erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale.

Wenn Sie Ihr Girokonto auf ein Pfändungsschutzkonto umstellen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre kontoführende Filiale oder loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein. Unter Service & Mehrwerte -> Weitere Services können Sie die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos Online beauftragen.

Wie beauftrage ich die Zahlung einer Pfändung?

Im Online-Banking unter Service & Mehrwerte -> Weitere Services finden Sie den Button „Pfändung - Zahlungsauftrag erstellen“ zur Beauftragung der Bezahlung einer Pfändung auf Ihrem Konto.

Alternativ können Sie die Zahlung auch in der Sparda BankingApp unter Services - Serviceaufträge - Pfändung Zahlungsauftrag erstellen" beauftragen. 

Ich möchte mein Pfändungsschutzkonto wieder in ein Girokonto umstellen

Im Online-Banking können Sie beantragen, das Ihr Pfändungsschutzkonto wieder als Girokonto geführt wird.

Loggen Sie sich dafür im Online-Banking ein. Unter Service & Mehrwerte - Weitere Services finden Sie den Button „Pfändungsschutzkonto in Girokonto umwandeln“.
Auch über die App können Sie die Umstellung beauftragen: Services - Serviceaufträge - Pfändungsschutzkonto in Girokonto umwandeln.

Wie kann ich meinen Dispositionskredit erhöhen?

Sie sind bereits Mitglied? Dann können Sie den Dispositionskredit ganz bequem per Telefon unter 0405500550 ändern oder neu abschließen. Oder Sie vereinbaren einen Termin direkt in der Filiale.

    Wie lautet die Bankleitzahl der Sparda-Bank Hamburg eG

    Die Bankleitzahl lautet 206 905 00.

    Der BIC lautet GENODEF1S11.

    Wie und zu wann kann ich mein Girokonto kündigen?

    Ihr Sparda Giro können Sie in der Regel ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen.

    Den genauen Auflösungstermin können Sie daher frei wählen.
    Dieser muss nicht unbedingt sofort sein. Ihr Auftrag kann z.B. jetzt schon für in zwei Monaten bei uns gestellt werden.

    Wo finde ich meine IBAN und den BIC-Code?

    Ihre persönliche IBAN finden Sie auf Ihrem Girokontoauszug (erste Seite), im Online-Banking bei der Umsatzanzeige des jeweiligen Kontos und auf Ihrer girocard.

    Der BIC-Code der Sparda-Bank Hamburg eG lautet: GENODEF1S11.

    Warum fragen Sie, ob ich im Ausland steuerlich ansässig bin? Was bedeuten CRS und FATCA?

    Seit dem 1. Januar 2016 sind wir im Rahmen von „Common Reporting Standard“ (CRS), analog zu FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act),

    gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Mitglieder bei der Eröffnung eines neuen Kontos, z.B. Sparkonto, zu befragen,
    ob sie in einem oder mehreren Auslandsstaaten (außer Deutschland und den USA) steuerlich ansässig sind. CRS dient der standardisierten Erhebung und dem Austausch von Kontendaten von natürlichen und juristischen Personen
    zwischen den Steuerbehörden von OECD-Mitgliedsstaaten.
    Ziel ist die gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

    Vor diesem Hintergrund ist die Abfrage, ob Sie im Ausland steuerlich ansässig sind, zwingend erforderlich, um das gewünschte Konto zu eröffnen.

    Fragen und Antworten Bankkarten

    Fragen und Antworten zur Kontokarte
      Ist die Kontokarte Debit Mastercard gebührenfrei?

      Für Kunden mit dem Sparda Young Horizont Girokonto ist die Kontokarte Debit Mastercard gebührenfrei im Konto inklusive.

      Wenn Sie Kontoinhaber eines Sparda Giro oder Sparda Horizont Girokontos sind, dann beträgt die Jahresgebühr 20 Euro.

      Kann ich die girocard Debit Mastercard gegen eine Kontokarte Mastercard austauschen?

      Ja, ein Austausch ist möglich. Hierfür fällt die Gebühr für eine Ersatzkartenbestellung an.

      Kann ich die Kontokarte auch als Motivkarte bekommen?

      Ja, gegen einen Aufpreis von 5 Euro, zzgl. zu der Jahresgebühr der Kontokarte, ist auch die Kontokarte auch als Motivkarte erhältlich.

      Kann ich die Kontokarte Debit Mastercard weltweit nutzen?

      Bezahlen Sie weltweit bargeldlos an Millionen Mastercard-Akzeptanzstellen.

      Ihre Kontokarte können Sie auch beim Bezahlen im Internet einsetzen, abgesichert mit dem Sicherheitsverfahren Mastercard® Identity Check™.
      Außerdem können Sie überall dort mit Ihrer Kontokarte kontaktlos bezahlen, wo Sie das Kontaktlos-Symbol sehen.
      Nutzen Sie Ihre Karte auch für Zahlungen mit Ihrem Android- oder Apple-Smartphone.

      Sind Bargeld Verfügungen am Geldautomaten mit der Kontokarte gebührenpflichtig?

      24 Bargeld-Verfügungen am Geldautomaten sind pro Vertragsjahr im Euroraum kostenlos (ggfs. zzgl. Auslandeinsatzentgelt oder Gebühren des GAA-Betreibers).

      Ab der 25. Verfügung im Vertragsjahr, auch am Geldautomaten der Sparda-Banken, sind Verfügungen gebührenpflichtig (1 %  vom Umsatz, mind.  6 Euro pro Verfügung).

      Was ist eine Kontokarte (Directcard / Debit Mastercard)?

      Anders als bei einer Kreditkarte wird bei Ihrer Kontokarte (Direct Debitkarte) jede Transaktion direkt von Ihrem Konto abgebucht.

      So behalten Sie immer den vollen Überblick über Ihre Ausgaben. Die gebuchten Umsätze und Ihren Kontostand können Sie zudem jederzeit einsehen – online, mobil oder auf dem Kontoauszug.

      Fragen und Antworten zur girocard
        Wie registriere ich meine girocard Debit Mastercard für den Mastercard® Identity Check™?

        Nutzen Sie bereits das Online-Banking zusammen mit der SpardaSecureGo+ App?

        Dann können Sie einfach ihre girocard Debit Mastercard im hinzufügen und über die SpardaSecureGo+ App ihre Zahlungen freigeben:

        • Loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein
        • Klicken Sie dann oben rechts auf Ihren Namen
        • Wählen Sie im DropDown-Menü den Punkt „Datenschutz und Sicherheit“
        • Im Feld „Sicherheitsverfahren“ klicken Sie auf den Stift neben „SecureGo plus“
        • Wählen Sie anschließend den Punkt „Karten verknüpfen“ aus
        • Jetzt können Sie die Karte auswählen, die Sie verknüpfen möchten und klicken auf weiter
        • Im nächsten Schritt bestätigen Sie die Zustimmung der Sonderbedingungen
        • Anschließend können Sie auswählen, welches Ihrer Geräte zur Freigabe von Online-Zahlungen verknüpft werden soll
          (falls Sie auf mehr als einem Endgerät die SecureGo plus installiert haben)
        • Abschließend bestätigten Sie die Verknüpfung über die SecureGo plus
        • Fertig
        Wie kann ich meine Karte sperren lassen?

        Als Sparda-Bank Kunde steht Ihnen für die Sperrung Ihrer Karten die zentrale Sperr-Notrufnummer 24 Stunden täglich zur Verfügung:

        Sperr-Notruf im Inland (gebührenfrei): 116 116

        Sperr-Notruf aus dem Ausland (gebührenpflichtig): + 49 116 116

        Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:

        • Kontonummer
        • Bankleitzahl (20690500) und
        • Karten-Nummer der girocard

        Alternativ können Sie Ihre girocard auch im Online-Banking bzw. in Ihrer App sperren.

        Im Online-Banking:
        Loggen Sie sich ein, wählen dann den Pfad: Privatkunden -> Girokonto & Bezahlen -> Karte bearbeiten -> per DropDownMenü die entsprechende Karte zum Konto auswählen -> Button „Karte sperren“ -> im nächsten Fenster noch einmal „Karte sperren“ bestätigen.

        In der App:
        Einloggen und im Menü den Punkt „Karten“ öffnen -> Unterpunkt „Karten“ wählen und per DropDownMenü die entsprechende Karte zum Konto auswählen und den Button „Karte sperren“ klicken - im folgenden Fester „Karte sperren“ erneut bestätigen.

        Anzeige bei der Polizei und Kuno-Sperre:
        Sie haben Ihre girocard verloren oder Ihnen wurde die girocard gestohlen?
        Dann ist zusätzlich eine Anzeige und eine sogenannte Kuno-Sperre bei der Polizei sinnvoll.
        Die Kuno-Sperre soll Zahlungen per Karte im elektronischen Lastschriftverfahren - also mit Unterschrift - vermeiden.

        Folgende Daten werden für die Kuno-Sperre von der Polizei benötigt:

        • IBAN
        • Kartenfolgenummer – diese erhalten Sie von Ihrer Sparda-Bank

        Bitte denken Sie auch daran ggfs. Ihre digitale Karte / Apple Pay zu sperren.

        Wie entsorge ich meine alte girocard oder Kreditkarte sicher und umweltverträglich?

        Um Ihre abgelaufene Chipkarte sicher zu entsorgen, sollten Sie Chip und Magnetstreifen Ihrer alten girocard oder Kreditkarte unbrauchbar sowie Ihre persönlichen Daten unkenntlich machen. Dadurch sind Ihre Daten auch nach der Entsorgung sicher.

        Bitte geben Sie Ihre Chipkarte für eine umweltfreundliche Entsorgung bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte ab, da diese laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz ein Elektrogerät ist. So tragen Sie dazu bei, dass die enthaltenen Ressourcen recycelt werden können. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Sie die Karte nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Wo sich die nächste Sammelstelle befindet, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung.

        Wie aktiviere bzw. deaktiviere ich die Kontaktlos-Funktion bei der girocard?

        Um die Kontaktlos-Funktion vollständig zu aktivieren, müssen Sie die neue girocard mind. 2x kontaktbehaftet einsetzen z.B. am Geldautomaten oder bei der Zahlung mit Pin im Handel.

        Sie möchten die Kontaktlos-Funktion nicht nutzen? An jedem Geldautomaten der Sparda-Bank Hamburg können Sie die Kontaktlos-Funktion jederzeit ein- oder ausschalten. 

          Wer ist Parley for the Oceans von denen Teile der Rohstoffe für unsere girocard Debit Mastercard kommen?

          Parley for the Oceans* ist eine internationale gemeinnützige Umweltorganisation, die Plastikabfälle von Stränden und aus küstennahen Gewässern sammelt und zu Plastikgranulat recycelt und aufbereitet. Aus diesem wird von dem Vorlieferanten unseres Kartenproduzenten DG nexolution ein Kartenrohling produziert der zu 70% aus Ocean Plastic besteht. Die Sparda Bank Hamburg unterstützt diesen konsequenten Schritt zu noch mehr Nachhaltigkeit und stellt ihre girocard-Produkte (girocard Standard und Horizont) zum 01.10.2023 auf Kartenkörper aus Ocean Plastic um.

          *Parley for the Oceans ist u.a. bekannt durch eine Zusammenarbeit mit Adidas, American Express, der Union Investment (blauer Rucksack).

          Welche Limite gelten im In- und Ausland mit der girocard?

          Verfügungsrahmen girocard

          Das Tageslimit beträgt 3.000 Euro, davon max. 2.000 Euro am Geldautomaten.

          (Eine zeitlich befristete Limiterhöhung z.B. für Reisen, ist möglich)

           

          Was kosten Bargeldauszahlungen am Geldautomaten mit der girocard?

          Für den Bargeldbezug mit der Sparda girocard fallen gemäß unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses zur Zeit folgende Gebühren an:

          Bargeldbezug mit:

          Sparda girocard an Geldautomaten anderer Kreditinstitute:

          • Gebührenfrei bei Sparda-Banken sowie den CashPool-Partnerbanken
          • 1,95 Euro bei am BankCard ServiceNetz teilnehmenden Banken (z.B. VR-Banken)

          Bei allen anderen Kreditinstituten:

          1 % vom Umsatz, mind. 6,00 Euro 

          (Ausnahmen siehe Preis- und Leistungsverzeichnis)

          Was kann ich tun, wenn ich meine Pin vergessen habe?

          Sie können uns im Online-Banking eine Nachricht zukommen lassen, in Ihre Filiale kommen oder rufen Sie uns mit dem Stichwort "Bankcard" unter 040 550055 0 an. Wir können Ihnen dann eine neue Pin bestellen. Hierfür berechnen wir Ihnen ein Entgelt gemäß unseres Preis- und Leistungsverzeichnis.

          Was ist eine Debitkarte?

          Eine Debitkarte, umgangssprachlich auch als „Bankcard“ oder auch „ec-Karte“ bekannt, ist eine Zahlungskarte, die direkt vom Konto abbucht. Sie wird zum bargeldlosen Bezahlen von Waren und Dienstleistungen sowie zur Bargeldauszahlung am Geldautomaten genutzt.

            Mit welchen Karten kann ich kontaktlos zahlen?

            Alle Mastercards und Visa Cards (Kreditkarten) sind mit der Funktion für kontaktloses Zahlen ausgestattet.

            Wurde Ihre girocard nach dem 01. Oktober 2018 ausgegeben,  so ist diese automatisch mit
            der Funktion für kontakloses Zahlen ausgestattet.
            An dem "Funkwellen"-Symbol auf der Rückseite ihrer Karte erkennen sie, ob ihre girocard  über diese Funktion verfügt.

            Kann ich eine Ersatz-Pin für die girocard bekommen?

            Ja wir können Ihnen eine Ersatz-PIN per Post zusenden. Dies kostet #Gebuehr_neue_Karten_PIN# Euro.

            Kann ich das Verfügungslimit bei der girocard ändern?

            Ja, eine zeitlich befristete Limiterhöhung für Zahlungen mittels girocard und Pin z.B. für einen Autokauf ist möglich.

            Bei Bedarf senden Sie uns bitte die Höhe Ihres Limitwunsches sowie den Zeitraum, für das Sie das Limit benötigen, per Tan-gesicherter Nachricht über das Online-Banking.

              Kann ich auch im Ausland mit meiner girocard bezahlen?

              Auch im Ausland ist es möglich mit der girocard zu bezahlen, sofern der Händler "maestro"-Zahlungen akzeptiert.

              Zahlungen mittels girocard in Euro in der EU sind gebührenfrei.

              Beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten fällt ein Auslandseinsatzentgelt in Höhe von 1,50 % vom Umsatz, mind. 1,00 Euro an.

              Sofern Sie mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Ihrer Kreditkarte in einer anderen EWR-Währung (z.B. Dänischer Krone, Polnischem Zloty) bezahlen oder Bargeld abheben, können Sie sich im Nachgang über Fremdwährungsumrechnungen von uns mittels E-Mail oder SMS informieren lassen. Für diesen Zweck laden Sie bitte das hinterlegte Auftragsformular herunter, füllen es aus, unterzeichnen den Auftrag mit Ihrer Unterschrift und senden es uns postalisch zu. Alternativ können Sie die Beanchrichtigung auch in einer unserer  Filiale aktivieren lassen.

              Kann ein/e Bevollmächtigte/r eine eigene girocard erhalten?

              Ja.

              Es fällt eine Jahresgebühr in Höhe von 10 Euro an.

              Kann die girocard Debit Mastercard auch im Apple Wallet (Apple Pay) hinterlegt werden?

              Nein. Diese Funktion bleibt bei Apple weiterhin reinen Kreditkarten vorbehalten.

              Kann die girocard Debit Mastercard auch für Online-Käufe (E-Commerce) eingesetzt werden?

              Ja, durch die 16-stellige Kartennummer  und der 3-stelligen CVC-Prüfziffer kann die girocard Debit Mastercard für Zahlungen im E-Commerce genutzt werden.

              Zahlungen im E-Commerce werden durch den Mastercard Identity Check abgesichert.

              Ist kontaktloses Bezahlen sicher?

              Kontaktloses Bezahlen ist nicht risikoreicher als herkömmliche Kartenzahlungen.

              Der Kartenchip funkt über einen Abstand von höchstens vier Zentimetern und zwar keine persönlichen Daten wie Adresse oder Name des Karteninhabers.
              Nur spezielle Lesegeräte können die Signale empfangen und entschlüsseln.
              Aus Versehen kann jemand also nicht bezahlen. Die Gefahr, dass Ihnen Bargeld gestohlen wird oder Sie es verlieren, ist weitaus größer.

              Bei kontaktlosen Transaktionen wird die Karte oder das Smartphone nicht aus der Hand gegeben, was ein Betrugsrisiko zusätzlich reduziert.
              Selbst wenn Betrüger die Kartendaten unbemerkt auslesen sollten, dann können sie damit nur bei Händlern im Internet einkaufen,
              die die vorgeschriebenen Sicherheitsabfragen, etwa die Prüfziffer oder die zusätzliche Kennwortabfrage (3-D-Secure-Verfahren) nicht einsetzen.
              Wer dennoch unsicher ist, kann seine Karte mit einer speziell beschichteten Kartenhülle schützen.
              Sie verhindert, dass der Chip unbemerkt ausgelesen werden kann. Bitte sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Filialbesuch darauf an.

              Ist kontaktloses Bezahlen dasselbe wie mobiles Bezahlen?

              Nein. Kontaktloses Bezahlen meint in erster Linie das Bezahlverfahren mit der girocard oder Kreditkarte ohne Einstecken in ein Gerät.

              Sie halten Ihre Plastikkarte nur vor das Lesegerät an der Ladenkasse und in Sekundenschnelle ist die Rechnung beglichen.
              Der Begriff „mobiles Bezahlen“ verweist dagegen auf das Smartphone oder die Smartwatch, mit dem Sie bezahlen.
              Damit können Sie auch das kontaktlose Bezahlverfahren nutzen.

              Ist die girocard Debit Mastercard nachhaltig?

              Alle girocards der Sparda Bank werden zu 70 % aus Ocean Plastic gefertigt. Ocean Plastic besteht aus aufbereiteten und recycelten Plastikabfällen, die von Stränden und aus küstennahen Gewässern gesammelt worden sind.

                Ist die girocard Debit Mastercard kostenpflichtig?

                Ja, für die Kontoinhaber eines Sparda Giros ist die neue girocard Debit Mastercard – wie auch die bisherige girocard Maestro – kostenpflichtig.

                Aufgrund der erweiterten Zusatzfunktionen beträgt die Jahresgebühr 15 Euro.

                Für die Kontoinhaber eines Sparda Horizont oder Sparda Young Horizont Girokontos ist die neue girocard Debit Mastercard.

                  Handelt es sich bei der girocard Debit Mastercard um eine Kreditkarte?

                  Nein, es ist eine Debitkarte.

                    Die kontaktlose Zahlung wurde abgelehnt, eine kontaktbehaftete Zahlung mit der girocard funktionierte - warum?

                    Gegebenenfalls war das Limit für kontaktlose Zahlungen aufgebraucht. Damit das Limit wieder aufgefüllt wird, ist es notwendig regelmässig kontaktbehaftete Transaktionen durchzuführen.

                    Bei der kontaktlosen Bezahlung musste ich meinen Pin eingeben, warum?

                    Bei Beträgen bis 50 Euro liegt das in der Regel an der Sicherheitseinstellung des Kassenterminals und nicht an der girocard. Aus Sicherheitsgründen erfolgt per Zufallsprinzip unregelmäßig die Aufforderung zur PIN-Eingabe. Händler können für ihre Kassenterminals außerdem festlegen, das z.B. bei jeder 10. Kontaktloszahlung eine PIN-Eingabe erfolgen muss.

                    Bei grösseren Beträgen - in der Regel ab 50 Euro - wird aus Sicherheitsgründen die kontaktlose Zahlung zusätzlich per PIN-Eingabe bestätigt.

                      Fragen und Antworten zum Austausch der girocard Maestro
                        Welche Vorteile habe ich mit der girocard Debit Mastercard?
                        • Bargeldverfügungen weltweit mit Ihrer Wunsch-PIN an allen Geldautomaten mit Mastercard-Akzeptanz
                        • Kostenloses Bargeld abheben an allen Sparda-Bank Hamburg Geldautomaten, an mehr als 2.800 Geldautomaten im CashPool--Verbund sowie in unzähligen Supermärkten und Drogerien
                        • Bargeldloses Bezahlen im stationären Handel in Deutschland und weltweit
                        • Kontaktlosfunktion zum schnellen und einfachen Bezahlen von Kleinbeträgen
                        • Sicheres Bezahlen beim Online-Shopping im Internet
                        • Hotel- und Mietwagenbuchungen im In- und Ausland
                        • Bezahlfunktion an Mautstellen u.a. für Tunnel, Brücken und Autobahnen
                        Wie lange kann ich meine girocard mit Maestro noch nutzen?

                        Bereits ausgegebene girocards (Orangefarben) behalten bis zum Ende der Kartenlaufzeit (bis maximal 31.12.2027) ihre Gültigkeit und alle Funktionen.

                        Ist die girocard Debit Mastercard kostenpflichtig?

                        Ja, für die Kontoinhaber eines Sparda Giros ist die neue girocard Debit Mastercard – wie auch die bisherige girocard Maestro – kostenpflichtig.

                        Aufgrund der erweiterten Zusatzfunktionen beträgt die Jahresgebühr 15 Euro.

                        Für die Kontoinhaber eines Sparda Horizont oder Sparda Young Horizont Girokontos ist die neue girocard Debit Mastercard – wie auch die bisherige girocard Maestro - gebührenfrei.

                        Kann ich schon vor dem eigentlichen Ablauf meiner jetzigen girocard Maestro die neue giroccard Debitkarte Mastercard bekommen?

                        Ja, das ist ab dem 01.10.2023 möglich.

                        Allerdings ist dafür Ihre Zustimmung zu den neuen girocard-Sonderbedingungen notwendig. Hierfür senden wir Ihnen die Zustimmungserklärung zu bzw. Sie können diese in der Filiale unterschreiben. Sobald Ihre Zustimmung vorliegt, kann die girocard Debit Mastercard bestellt werden.

                        Wie und wann erhalte ich die neue girocard Debit Mastercard?

                        Alle Bestellungen von Neu- und Ersatzkarten werden ab dem 01.10.2023 mit einer girocard Debit Mastercard ausgeführt.

                        Das bedeutet auch, das alle girocards, die turnusmäßig im Herbst ausgetauscht werden, automatisch gegen eine girocard Debit Mastercard als Folgekarte ersetzt werden.

                        Bekomme ich eine neue Pin für die girocard Debit Mastercard?

                        Sofern Ihre Karte aufgrund der Gültigkeit ausgetauscht wird, bleibt der Pin der bisherigen Karte erhalten und Sie bekommen keine neue Pin.

                        Bekomme ich für die girocard Debit Mastercard ein neues bzw. weiteres Konto?

                        Nein, es handelt sich um eine girocard, die direkt über das Girokonto abgerechnet wird. Ein neues bzw. weiteres Konto ist nicht notwendig.

                        Ich möchte keine girocard Debit Mastercard haben!

                        Alle Karten, die wir nach dem 01.10.2023 ausgeben, sind girocard Debit Mastercards. Es wird keine Alternative zu dieser Karte geben.

                        D. h. wenn Ihre jetzige girocard mit Maestro Ihre Gültigkeit verliert, können wir Ihnen keine neue girocard zur Verfügung stellen.

                        Ich möchte den neuen Bedingungen nicht zustimmen - welche Konsequenzen hat das?

                        Ohne Ihre aktive Zustimmung können und dürfen wir keine neue girocard zu Ihrem Konto ausstellen. D.h. es erfolgt, zum Ablaufdatum Ihrer girocard Maestro automatisch eine Kündigung des Kartenvertrages per 31.12.

                        Ab dem 01.01. des Folgejahres steht Ihnen dann keine gültige girocard mehr zur Verfügung.

                        Warum muss ich einen Vertrag für die neue girocard Debit Mastercard unterschreiben?

                        Die girocard Debit Mastercard ist ein neues Kartenprodukt mit neuen Vertragsbedingungen. Für Sie als Kunden ist es deshalb erforderlich, dass Sie sich über die neuen girocard-Sonderbedingungen, die vorvertraglichen Informationen und Preise für die girocard Debit Mastercard bzw. Kartennutzung informieren und diesen einmalig zustimmen.

                        Die Vertragsbedingungen werden Ihnen bei einer Kartenbestellung ausgehändigt bzw. zur Verfügung gestellt und mit Unterzeichnung des Kartenantragsformulars von Ihnen akzeptiert.

                        Karteninhaber von girocards die zum Jahresende ablaufen, werden rechtzeitig von der Sparda-Bank angeschrieben und informiert.

                        Das Kundenanschreiben informiert Sie über die:

                        • Aktualisierten Vorvertraglichen Informationen zur girocard (Debitkarte)
                        • Neue Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)
                        • Änderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis (Ausschnitt Auskünfte zur girocard)
                        • Den neuen Antrag auf Ausgabe einer girocard (Debitkarte)

                        Anschließend werden Sie um Ihre Zustimmungserklärung gebeten. Bei erteilter Zustimmung erfolgt im Herbst automatisch die Zustellung der girocard Debit Mastercard als neue Folgekarte.

                        Warum wird jetzt eine neue girocard Debit Mastercard eingeführt?

                        Das Unternehmen Mastercard hat sein Maestro-Zahlungssystem für girocards (Debitkarten) in Europa zum 31.12.2027 gekündigt. Hiervon sind in Deutschland Millionen von Karten von Bank-Kundinnen und -Kunden betroffen.

                        Ohne die Funktion von Maestro kann die girocard künftig nicht mehr im Ausland verwendet werden, und in Deutschland kann es mit der Karte beim bargeldlosen Bezahlen im Handel zu Einschränkungen kommen.

                        girocards die ab dem 01.10.2023 entweder neu beantragt oder als Folgekarten neu ausgestellt werden, können bereits nicht mehr mit den bekannten Maestro-Funktionen ausgestattet werden.

                        Um unseren Kunden auch in Zukunft eine vielseitig einsatzfähige girocard mit vollem Komfort und
                        einer weltweiten Auslandseinsatzmöglichkeit anzubieten, statten wir als Sparda-Bank Hamburg unsere girocards ab dem 01.10.2023 mit den zusätzlichen Funktionen einer Debitkarte von Mastercard aus (Debit Mastercard). Hierdurch behält unsere girocard die bisherigen Funktionen und
                        wird sogar um verschiedene praktische Einsatzmöglichkeiten erweitert. 

                        Fragen und Antworten Kreditkarte

                        Welche Kreditkarten bieten Sie an?

                        Wir bieten Mastercard sowie Visa Card an.

                          Wo und Wie kann ich meine Kreditkarte sperren lassen?

                          Bitte sperren Sie Ihre Kreditkarte (Mastercard oder Visa Card) bei unserer Kreditkarteninhaber-Kundenhotline: 0721 1209 66001. 

                          Halten Sie zur Legitimation die Nummer von Ihrem Kreditkartenkonto bereit.

                          Alternativ können Sie Ihre Kreditkarte auch bei der zentralen Rufnummer 116 116 sperren. Die Rufnummer ist ist 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr erreichbar.  Zur Sperrung der Kreditkarte wird der Name der herausgebenen Bank (Sparda-Bank Hamburg) oder die Bankleitzahl (206 905 00) benötigt. 

                          Wie und wann wird die Kreditkarte (Mastercard / Visa Card) abgerechnet?

                          Die Abrechnung der Kreditkarten erfolgt stets zum Monatsultimo (Mo - Fr). Ist der Ultimo nicht an einem Werktag so gilt der vorherige Werktag als Abrechnungstag.

                          Die Abbuchung erfolgt stets 6 Werktage später von Ihrem Girokonto bei der Sparda-Bank Hamburg.

                          Einen individuellen Abrechnungstermin bieten wir nicht an.

                            Ich habe ein Guthaben auf meinem Kreditkartenkonto!

                            Generell kann das Guthaben mit künftigen Kreditkartenumsätzen automatisch verrechnet werden.

                            Natürlich können Sie sich Ihr Guthaben auch auf Ihr Referenzkonto auszahlen lassen. Hierfür ist ein einmaliger, formloser Auftrag des Karteninhabers erforderlich. Rufen sie dafür die Karteninhaber-Servicenummer 0721 120 966 001 an. Halten Sie Ihre Kreditkontonummer sowie Ihre Kreditkartennummer bereit.

                            Wie kann ich mir Geld von der Mastercard bzw. Visa Card auf mein Konto auszahlen lassen?

                            Rufen sie dafür die Karteninhaber-Servicenummer 0721 120 966 001 an. Halten Sie Ihre Kreditkontonummer sowie Ihre Kreditkartennummer bereit.

                             

                            Wie bekomme ich die Jahresgebühr für die Kreditkarte erstattet?

                            Ab einem Mindestumsatz von 10.000 Euro innerhalb des Vertragsjahres Ihrer Kreditkarte, erhalten Sie die Jahresgebühr automatisch im folgenden Vertragsjahr auf Ihr Girokonto erstattet.

                            Für die Berechnung gilt das Vertragsjahr der Kreditkarte z.B. 06.2023 - 05.2024, und nicht das Kalenderjahr.

                            Welche Limite gelten im In- und Ausland mit der Mastercard bzw. Visa Card?

                            Zahlungen mittels Karte: Unbegrenzt bis Kartenlimit

                            Barverfügungen: 1.000,00 Euro pro Tag, max. 2.000,00 Euro innerhalb von 7 Tagen

                            Was kosten Bargeldauszahlungen am Geldautomaten mit der Mastercard bzw. Visa Card?

                            Kreditkarte (Mastercard oder Visa Card) am Geldautomaten:

                            • Innerhalb der EU und EWR-Staaten 1 % vom Umsatz, mind. 6,00 Euro
                            • Außerhalb der EU und EWR-Staaten 1 % vom Umsatz, mind. 6,00 Euro, zzgl. 2,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz bei Zahlung/Barverfügung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten

                            Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. Die Belastung erfolgt mit der üblichen Rechnungszusammenstellung.

                            Bieten Sie bei der Mastercard bzw. Visa Card auch eine Teilzahlungsoption an?

                            Ja, mit dem Sparda Flexkredit der Mastercard bzw. Visa Card.

                            Die Rückzahlung erfolgt  per flexibler Ratenzahlung Ihrer monatlichen Kreditkarten-Abrechnung ab 2 % bis 50 % der in Anspruch genommenen Summe.

                            Die Sondertilgung bzw. Komplettrückzahlung des Flexkredites ist jederzeit per Überweisung auf die IBAN des Kreditkartenkontos möglich. Sie können die Inanspruchnahme des Sparda Flexkredites dadurch jederzeit beenden. 

                            Änderungen der Ratenhöhe/Rückzahlungsbetrages sind  jederzeit zum nächsten Abrechnungstag telefonisch, via Online-Banking (unter „Service“ dann „Serviceaufträge“ -> Sparda FlexKredit) oder in der Filiale möglich.

                              Bekomme ich für die Kreditkarte auch einen Kontoauszug?

                              Einen Tag nach dem Abrechnungstag wird die Kreditkartenabrechnung (Kontoauszug) für Ihre Kreditkarte erstellt und in das ePostfach gestellt bzw. per Post verschickt.

                               

                              Was ist die „Kreditkarten-Kennung“

                              Bei Nutzung der SecureGo+ App ist die Kreditkarten-Kennung Ihre persönliche Zuordnung zu Ihrer installierten App. Die Kreditkarten-Kennung wird Ihnen im Registrierungsprozess der App automatisch angezeigt.

                               

                              Wo kann ich meine neue Kreditkarte für Visa Secure/ Mastercard® Identity Check™ registrieren?

                              Öffnen Sie www.sparda-bank-hamburg.de/sicheres-bezahlen hier finden Sie die Links zur Registrierung für die Freigabeverfahren Visa Secure / Mastercard® Identity Check™

                              Sie werden Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess geführt. Halten Sie Ihre Kreditkartennummer sowie Ihre Aktivierungscode bereit.

                              Wie registriere ich mich für Visa Secure / Mastercard® Identity Check™?

                              Sie registrieren sich in 4 einfach Schritten:

                              1. Sie rufen die Registrierungsseite auf und geben Ihre Kreditkartennummer sowie Ihren Aktivierungscode ein
                              2. Wunschverfahren auswählen: Entweder per SecureGo+ App oder per SMS-Verfahren
                              3. Bestätigen: im letzten Schritt bestätigen Sie Ihre Registrierung mit der Tan, die Sie direkt als Push-Nachricht in Ihre SecureGo+ App bzw. als SMS auf Ihr Mobiltelefon erhalten haben.
                              4. Fertig – ab sofort können Sie bei teilnehmenden Händlern im Internet einkaufen. 
                              Welche Freigabeverfahren kann ich mit der Visa Secure/ Mastercard® Identity Check™ nutzen?

                              Sie können sich für die Freigabe per SecureGo+ App oder per Eingabe einer Tan bei Nutzung des SMS-Verfahrens entscheiden.

                                Sind die Freigabeverfahren für die Kreditkarten kostenpflichtig?

                                Die Registrierung und Nutzung ist kostenfrei. Auch der Versand einer SMS für die Umsatz-Authentifizierung ist gebührenfrei.

                                Es können lediglich Nutzungsentgelte durch Ihren Internetprovider anfallen.

                                  Woher bekomme ich den Aktivierungscode für die Registrierung meiner Kreditkarte?

                                  Wenn Sie eine neue Kreditkarte bei uns bestellt haben, erfolgt der Versand des Aktivierungscodes für den Visa Secure / Mastercard® Identity Check™ in der Regel 5 Bankarbeitstage nach Versand der Kreditkarte. Der Versand erfolgt per Post. 

                                  Wofür ist die SecureGo+ App?

                                  Für europäische Online-Händler ist das sichere Bezahlverfahren ab 2021 verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Internet-Einkäufe in der Regel nur noch per Karte zahlen, wenn Sie für Visa Secure/ Mastercard Identity Check™ freigeschaltet sind. Mit der SecureGo+ App registrieren Sie ihre Kreditkarte für Visa Secure bzw. Mastercard Identy Check™ und können dann ihre Online-Zahlungen direkt freigeben.

                                  Woher bekomme ich die SecureGo+ App?

                                  Sie finden die neue App zum kostenlosen Download im GooglePlay-Store (Android) bzw. im App Store (iOS).

                                  Ich benötige einen neuen Aktivierungscode!

                                  Öffnen Sie www.sparda-bank-hamburg.de/sicheres-bezahlen und starten Sie den Registrierungsprozess.

                                  Zuerst geben Sie Ihre Kreditkartennummer ein, akzeptieren die Bedingungen und klicken auf Weiter.

                                  In der nächsten Maske haben Sie jetzt die Möglichkeit einen neuen Aktivierungscode anzufordern - klicken Sie dafür auf den blau hinterlegten Link im unteren Teil der Seite und folgen Sie den Anweisungen.

                                  Ihren neuen Aktivierungscode erhalten Sie innerhalb von wenigen Tagen per Post.

                                    Ich habe mehrere Kreditkarten – reicht eine Registrierung für alle Karten?

                                    Sie müssen jede Kreditkarte separat anmelden. Die Registrierung ist kartenbezogen. 

                                      Ich nutze die SecureGo+ App und habe mein Smartphone/Tablet verloren bzw. die App gelöscht – was muss ich tun?

                                      In diesem Fall ist eine vollständige neue Registrierung erforderlich. Sie starten über den Button „Registrierung/Benutzerverwaltung“ und fordern nach Eingabe der Nummer Ihrer Mastercard / Visa Card und Bestätigung der Sonderbedingungen einen neuen Aktivierungscode an. Diesen erhalten Sie innerhalb weniger Tage per Post und können je nach Wunsch erneut die Registrierung mit dem App-Verfahren oder das SMS-Verfahren wählen.

                                        Ich habe kein Smartphone – kann ich trotzdem das Freigabeverfahren nutzen?

                                        Selbstverständlich können Sie auch eine SMS zur TAN-Zustellung auf Ihr Mobiltelefon wählen. Als zusätzliche Absicherung werden Sie bei SMS-Zustellung gebeten, eine persönliche Antwort zu einer Sicherheitsfrage zu hinterlegen.

                                        Welche Informationen stehen in der SMS oder in der App?

                                        Die Nachricht enthält den Händlernamen sowie die Währung und den Betrag der Transaktion.

                                        Bei Freigabe per SMS wird zusätzlich noch die entsprechende TAN zur Freigabe angezeigt.

                                        Wie lange muss ich warten bis die Registrierung aktiv ist?

                                        Sobald Sie Ihre Registrierung abgeschlossen haben, können Sie sofort den Mastercard® Identity CheckTM / Visa Secure nutzen.

                                        Wofür brauche ich Visa Secure/ Mastercard® Identity Check™ ?

                                        Für europäische Online-Händler ist das sichere Bezahlverfahren ab 2021 verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Internet-Einkäufe in der Regel nur noch per Karte zahlen, wenn Sie für Visa Secure/ Mastercard Identity Check™ freigeschaltet sind. Registrieren Sie sich jetzt, um weiterhin uneingeschränkt online einkaufen zu können

                                        Kann ich auch bei Händlern einkaufen, die nicht an Mastercard® Identity CheckTM / Visa Secure teilnehmen?

                                        Ab Anfang 2021 ist Visa Secure/Mastercard® Identity CheckTM für Zahlungen bei europäischen Händlern verpflichtend. Seitdem kann eine Zahlung bei Händlern innerhalb Europas das Sicherheitsverfahren erfordern.

                                        Außerhalb Europas und bei bestimmten Transaktionen kann die Nutzung auch entfallen.

                                        Mir wird beim Online-Shopping kein Fenster angezeigt, damit ich Mastercard® Identity CheckTM / Visa Secure eingeben kann!

                                        Prüfen Sie ob:

                                        • Ihre Kreditkarte registriert ist
                                        • Der Händler am Programm teilnimmt (in der Regel bei „akzeptierte Zahlungsarten“)
                                        • Ob Sie ggfs. einen Pop-Up-Blocker aktiviert haben

                                        Wenn Sie keine Daten zu Ihrem Online-Einkauf erhalten, dann unterstützt der Händler Mastercard® Identity CheckTM / Visa Secure noch nicht.  Erscheint der Hinweis nur kurz, bedeutet dies, das auf eine Überprüfung verzichtet wurde. 

                                        Ich habe etwas mit meiner Kreditkarte bezahlt aber keine Ware erhalten - Was nun?

                                        Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit dem Händler auf. Gegebenenfalls liegt ein logistisches Problem vor, weshalb sich die Auslieferung nur verzögert.

                                        Reklamieren Sie beim Händler (nachweislich) schriftlich, dass Sie noch nichts erhalten haben und setzen Sie ihm eine angemessene Frist (zirka 2 Wochen), die bestellte Ware noch zu liefern. Kann der Händler den Kaufvertrag nicht einhalten und wird die Ware, auch nach Ablauf der Frist, nicht geliefert, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch und widerrufen Sie den Kaufvertrag und weisen Sie den Händler (wieder schriftlich, wieder mit Frist zirka 2 Wochen) an, den Kaufpreis zurück zu zahlen.

                                        Wenn der Händler auch diese Frist verstreichen lässt, können wir für Sie tätig werden. Hierfür benötigen wir dann genannten Schriftverkehr in Kopie zur Weiterleitung an die Kreditkartengesellschaft. Wenn dieser Fall eintritt, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

                                          Was ist die „Kreditkarten-Kennung“

                                          Bei Nutzung der SecureGo+ App ist die Kreditkarten-Kennung Ihre persönliche Zuordnung zu Ihrer installierten App. Die Kreditkarten-Kennung wird Ihnen im Registrierungsprozess der App automatisch angezeigt.

                                           

                                          Kann ich bei meiner Mastercard bzw. Visa Card den Pin ändern?

                                          Ja. An den Geräten in unseren Filialen kann die PIN der Kreditkarte geändert werden. 

                                              Fragen und Antworten Ratenkredit

                                              Welche Kredite bietet die Sparda-Bank an?

                                              Ob neue Küche, ein tolles Möbelstück oder der neue Traumwagen, hier bietet sich der Sparda Fairkredit an.
                                              Flexibel und bequem? Für kleine Wünsche bietet sich der Sparda Flexkredit an.
                                              Spielraum für spontane Wünsche? Der Dispositionskredit.

                                              Weitere Informationen zu unseren Krediten finden Sie in unser Kreditübersicht.

                                              Was ist der Sparda Fairkredit?
                                              Der Sparda Fairkredit bietet besonders attraktive Konditionen und ist der erste Kredit mit Fairness-Garantie:
                                              • Keine Bearbeitungsgebühren
                                              • Keine versteckten Kosten
                                              • Keine Mogelpackungen
                                              • Sondertilgung jederzeit möglich

                                              Nutzen Sie unsere fairen Konditionen und den Top-Zinssatz - vielleicht auch zum Ablösen teurer Kredite bei anderen Banken. Gerne beraten wir Sie persönlich in einer unserer Filialen, am Telefon (inkl. Direktzusage und Abschluss) oder Sie schließen Ihren Wunschkredit online ab (nur für Bestandskunden).

                                                Was sind die Voraussetzungen, einen Kredit zu beantragen?
                                                • Mindestalter: 18 Jahre
                                                • Girokonto bei der Sparda-Bank Hamburg eG
                                                • Regelmäßiger Lohn-, Gehalts-, oder Renteneingang aus nicht selbstständiger Beschäftigung
                                                • Unbefristetes Arbeitsverhältnis
                                                • Positive Bonität
                                                • Optional: Genossenschaftsanteil/e der Sparda-Bank Hamburg eG
                                                Welche Unterlagen benötigt die Bank für einen Kreditantrag?
                                                • Ausgefüllter Kreditvertrag
                                                • Letzter Einkommensnachweis, auch von Nebeneinkünften
                                                • Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses
                                                • Bei Mieteinnahmen: Kopie der Mietverträge und Kontoauszug mit ersichtlichem Eingang
                                                • Bei Eingang Unterhalt: Gerichtsurteil oder Scheidungsfolgevereinbarung
                                                • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (sofern noch kein Kunde der Sparda-Bank Hamburg)
                                                • Kopie des Arbeitsvertrages zum Ausschluss einer Probezeit bzw. Bestätigung über Beendigung der Probezeit
                                                • Bei Ablösung eines Fremdkredites: Ablösebescheinigung, Tilgungsplan bzw. letzter Kontoauszug vom Kreditkonto
                                                Kann ich eine Sondertilgung bei meinem Sparda Fairkredit leisten?

                                                Ja, Sondertilgungen sind bei dem Fairkredit jederzeit möglich. Bitte überweisen Sie den gewünschten Betrag mit dem Verwendungszweck „Sondertilgung“ auf die IBAN Ihres Kreditkontos. Geben Sie sich selbst als Empfänger an.

                                                Kann ich meinen Sparda Fairkredit vorzeitig ablösen?

                                                Ja. Überweisen Sie die Restsumme auf die IBAN Ihres Kreditkontos mit dem Verwendungszweck „vorzeitige Ablösung“. Geben Sie sich selbst als Empfänger an.

                                                  Was ist PK-Protect?

                                                  Sollten einmal finanzielle Engpässe auftreten, ist es uns wichtig, dass der Kreditvertrag nicht zur Belastung für unsere Mitglieder oder deren Angehörige wird. Mit einer PK Protect (Restkreditversicherung) der DEVK sichern Sie mit einer geringen Summe die Rückzahlung Ihres Kreditbetrages ab.

                                                  Ihre Vorteile:

                                                  • Garantierte finanzielle Entlastung bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod
                                                  • Absicherung unabhängig von der Bonität
                                                  • Keine Gesundheitsprüfung
                                                  Kann ich auch mit einem bestehenden Kredit zur Sparda-Bank Hamburg wechseln?

                                                  Sie können auch mit bestehenden Kreditverpflichtungen einen Bankwechsel vornehmen. Voraussetzung hierfür ist eine positive Bonitätsprüfung, d. h. Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Schufa etc.

                                                  Für eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen in einer unserer Zweigstellen gern zur Verfügung.

                                                  Kann ich die Umsätze bei Kreditkonten einsehen?

                                                  Ja. Loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein. Wählen Sie dann Banking -> Umsatzanzeige und wählen bei „Konto“ per DropDown-Menü das entsprechende Kreditkonto aus.

                                                  Bekomme ich bei der Sparda-Bank Hamburg einen Studienkredit?

                                                  Der Studienkredit wird über die KfW abgewickelt.
                                                  Es erfolgt keine Beratung durch die Sparda-Bank Hamburg eG, wir nehmen aber die Antragsdokumente an. Auch die Legitimation können Sie in unseren Filialen erledigen und wir leiten Ihre Unterlagen an die KfW weiter.


                                                  Bitte bringen Sie hierfür folgende Unterlagen mit:

                                                  • Antrag
                                                  • Personalausweis
                                                  • Immatrikulationsbescheinigung
                                                  Was ist der Sparda FlexKredit?

                                                  Mit der FlexKredit-Funktion der Mastercard und Visa Card können Sie größere Ausgaben in mehrere Raten aufteilen.

                                                  • Flexible Ratenzahlung Ihrer monatlichen Kreditkarten-Abrechnung ab 2% bis 50% oder flexible Euro-Beträge (jeweils mindestens 50 Euro monatlich)
                                                  • Sondertilgungen bzw. Komplettrückzahlung jederzeit per Überweisung auf die IBAN des Kreditkartenkontos möglich
                                                  • Beenden des FlexKredites, wann Sie möchten
                                                  • Änderungen jederzeit zum nächsten Abrechnungstag telefonisch, via Online-Banking (unter „Banking -> Service -> Serviceaufträge“) oder in der Filiale möglich
                                                  Was ist der Dispositionskredit?

                                                  Die eingeräumte Kontoüberziehung zu Ihrem Sparda Giro ist für Sie da, wenn auf Ihrem Konto kein Guthaben mehr ist und Sie zusätzliche Ausgaben nicht verschieben können oder wollen. So überbrücken Sie nicht nur die Zeit bis zum nächsten Gehaltseingang, sondern haben immer eine Dispositionsreserve.

                                                  Ihre eingeräumte Kontoüberziehung (abhängig von Gehaltseingang und Gehaltshöhe) wird auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und individuell festgelegt. Zinsen werden nur für den Betrag fällig, den Sie wirklich in Anspruch nehmen. Bearbeitungskosten fallen nicht an.

                                                  Die Rückzahlung erfolgt durch die regelmäßigen Eingänge auf dem Girokonto.

                                                  Fragen und Antworten zur Baufinanzierung

                                                  Was ist bei einer Immobilienfinanzierung zu bedenken?

                                                  Bevor ein Immobilienkauf oder Neubau geplant werden kann, sollte man berechnen, welche finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich zur Verfügung stehen. Dazu ist es wichtig, alle Einnahmen und Ausgaben detailliert aufzuführen und auch Beiträge, die nicht monatlich gezahlt werden, einzubeziehen. Ferner sollte man einen Überblick haben, wieviel Geld monatlich für Nahrung, Kleidung, Kosmetik usw. ausgegeben wird.

                                                  Weiter ist zu bedenken, ob persönliche Veränderungen anstehen, so dass z.B. durch die Geburt eines Kindes künftig weniger Gehalt zur Verfügung stehen wird.

                                                  Als Faustregel gilt, dass die monatliche Finanzierungsrate max. 40% des verfügbaren Einkommens ausmachen sollte. So verbleibt auch für schwierige Zeiten ausreichend finanzieller Puffer.

                                                  Ein Immobilienerwerb ist eine Investition in die Zukunft und je mehr Eigenkapital Sie investieren können, umso schneller sind Sie schuldenfrei und umso zinsgünstiger können Sie Ihre Finanzierung abschließen. Es wird daher empfohlen, mindestens 20% an Eigenkapital einzubringen.

                                                  Bei der Sparda-Bank sind die Nebenkosten der Anschaffung, wie Grunderwerbsteuer, Maklergebühren und Notarkosten von Ihnen zu tragen und betragen mind. 10% des Kaufpreises. Sofern diese Mittel nicht verfügbar sind, können ggfs. über die Förderbanken diese Beträge abgedeckt werden. Wir loten dies gern in einer persönlichen Beratung für Sie aus.

                                                  Welche Kosten fallen bei einem Immobilienerwerb neben dem Kaufpreis an?

                                                  Die Kaufpreisnebenkosten sind nicht zu unterschätzen, da schnell einige Prozent des Kaufpreises an zusätzlichen Kosten zusammen kommen. Das sind im Einzelnen: die Grunderwerbsteuer in unserem Geschäftsgebiet: 4,5 – 6,5 Prozent; Notar- und Grundbuchkosten: ca. 2 Prozent, ggf. noch Maklerprovision: bis zu 7,14 Prozent.

                                                  Weitere Kosten bei einer Immobilienfinanzierung: bei der Sparda-Bank zahlen Sie für Ihre Finanzierung keine Schätzkosten, Bearbeitungsgebühren o.ä.

                                                  Wir berechnen Bereitstellungszinsen, wenn Sie das beantragte Darlehen nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage bei uns gemäß dem Verwendungszweck abrufen. Sie sollten also bei einem Neubauvorhaben ggfs. bei uns nachfragen, ob eine Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit sinnvoll und möglich ist. Wir beraten Sie gern.

                                                  Welche Unterlagen verlangt die Bank bei einem Immobilienkredit?

                                                  Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, wie der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind die Banken verpflichtet, die Kreditwürdigkeitsprüfung sehr umfangreich und detailliert auszuführen. Dies erfolgt zu Ihrem Schutz, um Sie vor evtl. nicht nachhaltig tragbaren Finanzierungen zu schützen.

                                                  Aus diesem Grund erfragen wir bei Ihnen alle Einkünfte, die Sie aktuell beziehen und erbitten hierzu auch Nachweise, möchten gern wissen, welche Produkte Sie zur Vermögensbildung und Altersvorsorge bereits abgeschlossen haben und welche Verpflichtungen Sie eingegangen sind.

                                                  Dies ermöglicht uns eine kompetente Beratung und eine für Sie passende Strukturierung Ihrer Immobilienfinanzierung. Zudem haben wir die Chance, Ihnen fehlende Bausteine aufzuzeigen, wie z.B. eine Absicherung bestimmter Risiken.

                                                  Die Prüfung bezieht sich aber nicht nur auf Ihre Bonität, sondern auch auf die Immobilie, die uns als Sicherheit für Ihre Finanzierung dienen soll.

                                                  Unterlagen zur Immobilie erhalten Sie in der Regel vom Verkäufer beziehungsweise vom Bauträger oder Architekten. Hierzu gehören alle Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten), eine Wohnflächenberechnung, eine Baubeschreibung sowie eine aktuelle Flurkarte beziehungsweise ein Lageplan bei einem Neubauvorhaben. Bei Objekten, die nach Wohneigentumsgesetz geteilt sind, sollte auch die Teilungserklärung vorliegen. Verträge für den Kauf oder Neubau sollten zumindest im Entwurf vorliegen, damit eine möglichst verbindliche Prüfung und Zusage durch die Sparda-Bank erfolgen kann.

                                                  Einen Kredit zu vergeben, ist Vertrauenssache. Je mehr wir also über Sie und das Objekt wissen, umso leichter fällt die Entscheidung für eine Kreditvergabe. Dass wir mit Ihren Unterlagen und Daten absolut vertraulich umgehen, versteht sich dabei von selbst.

                                                  Wer kann einen Kredit oder ein Darlehen beantragen?

                                                  Kreditverträge können grundsätzlich von jeder voll geschäftsfähigen Person geschlossen werden – also von jedem, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

                                                  Die Sparda-Bank bietet Immobilienfinanzierungen mit wohnwirtschaftlichem Verwendungszweck für Privatpersonen, Freiberufler und nicht bilanzierend Selbstständige an, wobei diese ihre selbstständige Tätigkeit mind. seit 3 Jahren ausführen sollten.

                                                  Privatpersonen sollten über ein festes Gehalt, Rente/Pension oder andere nachhaltige Einkünfte, wie z.B. Mieten verfügen.

                                                  Einkünfte aus befristeten Arbeitsverhältnissen oder während der Elternzeit sind bedingt möglich. Fragen Sie hier gern einen unserer Berater.

                                                  Wann und in welcher Höhe fallen Bereitstellungszinsen an?

                                                  Sobald wir Ihnen das beantragte Darlehen zugesagt haben, sind uns für die Bearbeitung und Bereitstellung bereits Kosten entstanden.

                                                  Daher ist es üblich, ab einem gewissen Zeitpunkt Bereitstellungszinsen zu berechnen, wenn das Darlehen bis dahin nicht ausgezahlt wurde.

                                                  Die Sparda-Bank stellt Ihnen das Darlehen für 12 Monate ohne Bereitstellungszinsen zum Abruf zur Verfügung. Danach berechnen wir auf den noch nicht ausgezahlten Betrag Bereitstellungszinsen.

                                                  Sollten Sie bei Antragstellung schon wissen, dass z.B. aufgrund einer langen Bauzeit eine Auszahlung in den nächsten 12 Monaten nicht vollständig erfolgt sein wird, sprechen Sie uns gern auf eine Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit an. Dies ist gegen Aufschlag auf den Sollzinssatz bis zu 18 Monate möglich.

                                                  In welcher Höhe kann ich Sondertilgungen vereinbaren?

                                                  Die Sparda-Bank bietet für alle Immobilienfinanzierungen kostenfrei eine Sondertilgungsoption bis 5 % jährlich vom Darlehensbetrag an. Sie können diese Option jährlich ganz oder teilweise durch direkte Überweisung auf Ihr Darlehenskonto ausnutzen. Nicht genutzte Beträge sind jedoch nicht kumulierbar.

                                                  Gegen einen kleinen Zinsaufschlag können Sie diese Option auf 10 % erhöhen. Sprechen Sie einfach Ihren Berater an, wenn Sondertilgungen in dieser Höhe realistisch möglich sind.

                                                  Sondertilgungen verkürzen die Darlehenslaufzeit, da die vereinbarten Raten unverändert bleiben.

                                                  Kann ich auch eine Immobilie im Ausland (z.B. Ferienhaus) finanzieren?

                                                  Das ist möglich, sofern das Darlehen durch eine Grundschuld auf einer in Deutschland befindlichen Immobilie abgesichert werden kann.

                                                  Kann ich die Umsätze bei Kreditkonten einsehen?

                                                  Ja. Loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein. Wählen Sie dann Banking -> Umsatzanzeige und wählen bei „Konto“ per DropDown-Menü das entsprechende Kreditkonto aus.

                                                  Finanziert die Sparda-Bank Ferienimmobilien?

                                                  Objekte, die in Ferienparks oder speziellen Ferienanlagen liegen, die nicht dauerhaft an jemanden vermietet werden dürfen oder sich im Ausland befinden, sind als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung bei der Sparda-Bank ausgeschlossen.

                                                  Sofern Sie den Erwerb so einer speziellen Immobilie planen, lässt sich die Finanzierung aber ggfs. mit einer anderen Immobilie absichern, z.B. mit Ihrem selbst genutzten Objekt.

                                                  Sprechen Sie uns gern an; wir prüfen dann die Möglichkeiten.

                                                  Finanziert die Sparda-Bank Immobilien außerhalb ihres Geschäftsgebietes?

                                                  Die Sparda-Bank ist eine regional tätige Genossenschaftsbank. Daher unterstützen wir vor allem Immobilienkäufe in unserem Geschäftsgebiet: Hamburg, Schleswig-Holstein und nördliches Niedersachsen.

                                                  Leben oder arbeiten Sie in unserer Region und möchten z.B. als Kapitalanlage eine Immobilie außerhalb unseres Geschäftsgebietes erwerben, prüfen wir gern, ob sich eine Finanzierung bei uns darstellen lässt. Sprechen Sie uns gern an.

                                                  Wieviel kostet eine vorzeitige Darlehenskündigung?

                                                  Wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung für Ihr Darlehen ist, können Sie mit dem Entschädigungsrechner berechnen.

                                                  Zum Vorfälligkeitsentgelt Rechner von FMH

                                                  Wie erfolgt die Auszahlung meiner Baufinanzierung?

                                                  Die Auszahlung einer Finanzierung kann entweder als Gesamtbetrag erfolgen, zum Beispiel beim Immobilienkauf, oder in Raten basierend auf den eingereichten Rechnungen, wie bei Renovierungsarbeiten.

                                                  Eine Auszahlung können Sie über dieses Formular beauftragen.

                                                    Fragen und Antworten zur Geldanlage

                                                    Was ist Festgeld?

                                                    Festgeld ist eine Form von verzinster Geldanlage, bei der Geld (Kapital oder Anlagebetrag) im Gegensatz zum Tagesgeld für eine feste Zeit bei einer Bank angelegt wird. Dabei wird ein bestimmter Anlagebetrag für einen festen Zeitraum zu einem festen Zinssatz angelegt. Je nach Laufzeit erhält der Anleger für seine Festgeldanlage eine unterschiedliche Verzinsung, die sich unter anderem am jeweiligen Marktzins orientiert. Festgeld wird daher auch als Termingeld oder Festgeld bezeichnet.

                                                    Am Ende der Laufzeit erhält der Anleger sein Anlagekapital zurück. Die Auszahlung des angelegten Geldes und der Zinsen erfolgt am Ende der Laufzeit durch Gutschrift auf das Referenzkonto. Das Referenzkonto ist in der Regel Ihr Girokonto.
                                                    Die Zinsen sind steuerpflichtig. Um steuerliche Freibeträge nutzen zu können, erteilen Sie uns einen entsprechenden Freistellungsauftrag.

                                                    Was ist Sparda Termin?

                                                    Sparda Termin ist das Festgeldprodukt der Sparda-Bank Hamburg. Sparda Termin bieten wir mit Laufzeiten von bis zu 5 Jahren zum einen Top-Festgeldzins an.

                                                    Was ist Sparda Termin Extra?

                                                    Sparda Termin Extra ist ein Festgeldangebot der Sparda-Bank Hamburg für „frisches Geld“. Um einen attraktiven Anlagezins anbieten zu können, bieten wir Sparda Termin Extra mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren an. Für die Festgeldanlage in Sparda Termin Extra muss der Anlagebetrag bei Abschluss als (Neu-) Geld von einer anderen Bank eingezogen werden.

                                                    Was ist Neugeld?

                                                    Als neues Geld wird bei der Geldanlage der Anlagebetrag genannt, der bei der Anlage von einer anderen Bank als neues Geld eingezogen wird.

                                                    Wie sicher ist die Festgeldanlage?

                                                    Festgeld ist eine sehr sichere Form der Geldanlage. Sie wird im Gegensatz zu z. B. Aktien von Banken angeboten und unterliegt keinem Kursrisiko. Am Ende der Laufzeit erhält der Kunde sein Geld in jedem Fall zurück. Zudem unterliegt das Festgeld bis zu einem Betrag von 100.000,00 Euro der gesetzlichen Einlagensicherung. Anlagebeträge sind in Deutschland durch die gesetzliche Einlagensicherung bis mindestens 100.000 Euro pro Kunde geschützt.

                                                    Welche Laufzeiten werden beim Festgeldkonto angeboten?

                                                    Festgeldkonten werden mit nahezu jeder Laufzeit angeboten. Sparda Termin Extra bieten wir mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren an. Für Sparda Termin Festgeld bieten wir Laufzeiten von einem Jahr bis 5 Jahre an.

                                                    Wann werden die Zinsen ausgezahlt?

                                                    Die Zinsen werden bei Termingeldern mit bis zu einem Jahr Laufzeit bei Fälligkeit und bei Laufzeiten von einem Jahr und länger jeweils am Ende eines Anlagejahres ausgezahlt.

                                                    Wie sicher ist die Festgeldanlage?

                                                    Festgeld ist eine sehr sichere Form der Geldanlage. Sie wird im Gegensatz zu z. B. Aktien von Banken angeboten und unterliegt keinem Kursrisiko. Am Ende der Laufzeit erhält der Kunde sein Geld in jedem Fall zurück. Zudem unterliegt das Festgeld bis zu einem Betrag von 100.000,00 EUR der gesetzlichen Einlagensicherung. Anlagebeträge sind in Deutschland durch die gesetzliche Einlagensicherung bis mindestens 100.000 Euro pro Kunde geschützt.

                                                    Berechnet die Sparda-Bank Hamburg Verwahrentgelt?

                                                    Nein, die Sparda-Bank berechnet kein Verwahrentgelt -  das Verwahrentgelt liegt bei 0 %.

                                                    Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen bzw. ändern?

                                                    Loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein. Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen und wählen Sie im DropDown Menue den Punkt „Steuern“. In nächsten Fenstern können Sie dann in der Kachel „Freistellungsauftrag“ Ihren Freistellungsauftrag neu einrichten, ändern oder löschen.

                                                    Alternativ können Sie sich das entsprechende Formular auch direkt aus unserem Formularcenter ausdrucken und uns ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden.

                                                    Was ist die Abgeltungssteuer?

                                                    Durch die Abgeltungssteuer hat sich die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge geändert.

                                                    Seit 2009 sind Zins- und Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu versteuern. Vorher waren Kursgewinne steuerfrei, wenn diese mindestens ein Jahr gehalten wurden. Mittlerweile entfällt diese „Spekulationsfrist“.

                                                    Ich habe keine Steuerbescheinigung bekommen!

                                                    Die Jahressteuerbescheinigungen versenden wir seit Steuerjahr 2009 nicht mehr automatisch, sondern nur auf Anforderung. Wenn Sie eine Steuerbescheinigung benötigen, senden Sie uns bitte eine Nachricht über das Online-Banking.

                                                    Kann ich bei ihnen vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen?

                                                    Ja. Wir bieten unterschiedliche Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen an, z.B.:

                                                    • Fondssparpläne über die Union Investment
                                                    • Bausparverträge über die BSH

                                                    Für eine ausführliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unseren Beratern in Ihrer Filiale. Reservieren Sie sich jetzt Ihren Wunschtermin: Terminvereinbarung

                                                    Was sind vermögenswirksame Leisungen (VL)?

                                                    Um Ihnen den Vermögensaufbau zu erleichtern, zahlen viele Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt Beiträge zwischen 6,45 Euro und bis zu 40 Euro monatlich als vermögenswirksame Leistung. Dieses Geld können Sie z.B. als Fondssparplan oder Bausparvertrag anlegen.

                                                    Die Sperrfrist beträgt 7 Jahre d.h. Sie sparen 6 Jahre an und 1 Jahr hat das angesparte Kapital Ruhephase. Danach können Sie über das Kapital frei verfügen.

                                                    Für eine ausführliche Beratung vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Beratern in Ihrer Filiale. Reservieren Sie sich jetzt Ihren Wunschtermin.

                                                    Fragen und Antworten zum Gewinnsparen
                                                      Bis wann kann ich Gewinnsparlose kaufen, damit ich im Folgemonat an der Auslosung teilnehme?

                                                      Die Zeichnung der Lose ist spätestens vier Arbeitstage vor Ultimo bei der Bank einzureichen, um die Teilnahme an der Verlosung im Folgemonat zu gewährleisten.

                                                      Kann ich während des Jahres Geld von meinem Gewinnsparkonto umbuchen?

                                                      Die Beträge vom Gewinnsparkonto werden einmal jährlich, Anfang Dezember, automatisch auf Ihr Verrechnungskonto umgebucht.  Über Gewinne, die sofort auf Ihr Verrechungskonto ausgezahlt werden, können Sie natürlich sofort verfügen.

                                                      Wie sind die Kündigungsfristen beim Gewinnsparen?

                                                      Eine Kündigung der Gewinnsparlose ist spätestens vier Arbeitstage vor Ultimo bei der Bank einzureichen, um die Auszahlung der angesparten Summe im Folgemonat zu gewährleisten. Eine vertragliche Mindestlaufzeit besteht nicht.

                                                      Wieso sehe ich das Gewinnsparkonto nicht im Online-Banking?

                                                      Bei dem sogenannten Gewinnsparkonto handelt es sich um ein internes Konto, auf welchem Beträge gesammelt werden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Auszahlung an den Kunden kommen. Aus diesem Grunde ist das Gewinnsparkonto im Online-Banking nicht ersichtlich.

                                                      Fragen und Antworten zum Bausparen
                                                        Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

                                                        Die Arbeitnehmersparzulage ist eine Förderung des Staates, welches Arbeitnehmer beim Sparen unterstützen soll. Die Arbeitnehmersparzulage wird auf Vermögenswirksame Leistungen gezahlt, deren Sparleistung vom Arbeitgeber übernommen wird, sofern vertraglich/tariflich vereinbart.

                                                        Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 % auf bis zu 470 Euro, d.h. maximal somit 43 Euro jährlich.  Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten: Sind Sie ledig, darf Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 17.900 Euro sein, als Ehepaar dürfen gemeinsam bis zu 35.800 Euro verdienen. 

                                                        Welche Voraussetzungen gelten für den Junge-Leute-Bonus?

                                                        Das sind die Voraussetzungen für den Bonus:

                                                        • Das Alter ist bei Vertragsabschluss unter 22 Jahre
                                                        • Der Bausparer ist alleiniger Vertragsinhaber (keine juristischen Personen)
                                                        • Es ist noch kein Vertrag mit Junge-Leute-Bonus vorhanden
                                                        • Er gilt nur für einen Vertrag und der Bausparvertrag wird zugeteilt

                                                        Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Bonus automatisch mit der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme dem Bausparguthaben gutgeschrieben.

                                                          Welche Vorteile hat Bausparen?

                                                          Sie sichern sich den Zinssatz für ein späteres Bauspardarlehens bereits bei Vertragsabschluss und sind somit vor einem Zinsanstieg geschützt. Zusätzlich wird das Bausparen bereits ab Vertragsabschluss staatlich gefördert.

                                                          Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

                                                          Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …

                                                          • In einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich)
                                                          • Mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler
                                                          • Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland)
                                                          • Deren zu versteuernden Einkommen die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt.

                                                          Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.

                                                          Wie zahle ich Geld auf meinem Bausparvertrag?

                                                          Generell werden die monatlichen Raten per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Für Sonderzahlungen nutzen Sie Ihre persönliche Vertrags-IBAN, welche Sie auf Ihren Bausparvertrag finden. 

                                                          Wofür kann ich einen Bausparvertrag verwenden?

                                                          Sie können das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen z.B. für den Bau oder Kauf einer Immobilie sowie für die Modernisierung oder Umschuldung verwenden.

                                                          Auch der Kauf einer Küche oder der Bau eines Kamins sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und die Förderungen des Staates.

                                                          Fragen und Antworten Online-Banking und App

                                                          Alle Fragen und Antworten zum Online-Banking
                                                            Ich habe meine Pin für das Online-Banking vergessen - und nun?

                                                            Wenn Sie Ihre Online-Pin dreimal falsch eingegeben haben, ist Ihr Zugang zum Online-Banking gesperrt.
                                                            Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten:

                                                            Ihnen ist Ihre Pin wieder eingefallen? Geben Sie Ihre gültige Pin ein und bestätigen Sie die Eingabe mit einem gültigen Freigabeverfahren. Ihr Zugang ist wieder entsperrt.
                                                            Ihnen fällt Ihre Pin nicht mehr ein? Nachdem Sie neunmal eine falsche Pin eingeben haben, ist die bisherige Pin unwiderruflich gesperrt. Sie erhalten automatisch, per Post, eine neue Pin von uns zugesandt.

                                                            Was ist ein Alias und wo finde ich diesen?

                                                            Der Alias ist Ihr selbstgewählter Benutzername und Sie können diesen, anstelle des Sparda-NetKeys, zur Anmeldung im Online-Banking nutzen.
                                                            Als Bestandskunde haben wir Ihnen bereits einen Alias eingerichtet. Dieser setzt sich aus Ihrer fünf- bis siebenstelligen Kundennummer sowie Ihrem Geburtsdatum (TT.MM.JJ) zusammen.
                                                            Beispiel:
                                                            Kundennummer 123456
                                                            Geburtsdatum 12.05.73
                                                            Alias: 12345612.05.73

                                                            Als Neukunde erhalten Sie automatisch nur den Sparda-NetKey. Nach dem ersten Login können Sie Ihren persönlichen Alias im Online-Banking einrichten. Wenn Sie sich einen Alias vergeben, können Sie sich zukünftig mit Alias oder Sparda-NetKey anmelden.

                                                            Mit welchem Alias logge ich mich in mein Gemeinschaftskonto ein?

                                                            Jeder Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos hat seinen eigenen Alias.  Auch hier setzt sich der Alias aus der bisherigen Kontonummer sowie dem eigenen Geburtsdatum zusammen.
                                                            Beispiel:
                                                            Kontonummer:  123456
                                                            Geburtsdatum Kontoinhaber 1: 12.10.1970
                                                            Geburtsdatum Kontoinhaber 2: 25.06.1971


                                                            Somit ist der Alias vom Kontoinhaber 1: 12345612.10.70
                                                            und vom Kontoinhaber 2: 12345625.06.71
                                                            Der Online-Pin hat sich nicht geändert.  

                                                            Wo kann ich meinen Alias ändern?

                                                            Loggen Sie sich wie gewohnt ein. Klicken Sie dann oben rechts auf Ihren Namen und wählen im Menü „Datenschutz & Sicherheit“ aus. Anschließend wird Ihnen die Seite „Sicherheit“ angezeigt. Hinter Ihrem Alias klicken Sie auf die 3 Punkte und wählen „Ändern“. Jetzt können Sie sich Ihren Wunsch-Alias vergeben. 

                                                            Der Alias muss aus mindestens 7 Zeichen bestehen und kann maximal 35 Zeichen lang sein. Zulässig sind alle Buchstaben, Ziffern und die Sonderzeichen .-_@.
                                                            Ein rein numerischer Alias ist nicht möglich.
                                                            Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

                                                            Wie logge ich mich im Online-Banking aus?

                                                            In der Menüzeile des Online-Bankings befindet sich oben rechts neben Ihrem Nutzernamen das Symbol (->) zum Ausloggen aus dem Online-Banking.

                                                            Kann ich im Online-Banking meine Adresse ändern?

                                                            Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen und wählen Sie im Menü „Persönliche Daten“ aus. Jetzt können Sie Ihre Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ändern oder ergänzen.

                                                            Wo ändere ich meinen Freistellungsauftrag im Online-Banking?

                                                            Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen und wählen Sie den Punkt „Steuern“ aus. Hier können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten oder ändern.

                                                            Wo finde ich meine Überweisungsvorlagen?

                                                            Wählen Sie in der Übersicht der Überweisungsvorlagen die zu bearbeitende Vorlage aus. Klicken Sie in der Überweisungsvorlage auf das 3-Punkte-Symbol. Sie erhalten eine Auswahl, um eine Überweisung auszuführen, einen Dauerauftrag anzulegen oder die Vorlage zu bearbeiten bzw. zu löschen.

                                                              Wo finde ich meine Terminüberweisungen?

                                                              Wählen Sie im Online-Banking den Reiter „Aufträge“ aus und dann den Punkt „Terminierte Überweisungen“.

                                                              Kann ich sehen, ob in den nächsten Tagen noch Beträge von meinem Konto abgebucht werden?

                                                              Ja, wechseln Sie in die Umsatzanzeige von Ihrem Konto. Über den bereits gebuchten Umsätzen finden Sie, sofern es offene Umsätze gibt, den Punkt „Erwartete Buchungen“. Klicken Sie diesen an und Sie sehen die vorgemerkten Umsätze wie z.B. Zahlungen mit Ihrer Girocard.

                                                              Kann ich meinen Konten z.B. meinem Mastercard-Konto, auch einen anderen Namen geben?

                                                              Ja! Wenn Sie sich eingeloggt haben, dann sehen Sie neben dem Gesamtsaldo ein 3-Punkte-Symbol. Klicken Sie hier und wählen dann aus den angezeigten Optionen „Kontobezeichnung ändern“ aus. Jetzt können Sie das gewünschte Konto über den „Stift“ neben der Kontobezeichnung umbenennen.

                                                              Wie kann ich Ihnen eine Nachricht über das Online-Banking schicken?

                                                              Loggen Sie sich wie gewohnt in Ihr Online-Banking ein. Klicken Sie dann oben rechts auf den „Briefumschlag“ und wählen Sie anschließend den Button „Nachricht schreiben“ aus. Zusätzlich zu Ihren Nachrichten können Sie uns hier auch Dateien senden.

                                                              Warum werde ich nicht immer nach einer TAN/Freigabeverfahren beim Login in das Online-Banking gefragt?

                                                              Wenn Sie sich in den letzten 90 Tagen mit einer starken, also 2-Faktoren-Authentifizierung, eingeloggt haben oder eine Umbuchung auf ein eigenes Konto innerhalb der Sparda-Bank Hamburg veranlasst haben, kann auf eine starke Authentifizierung verzichtet werden.

                                                              Wie ändere oder lösche ich eine Überweisungsvorlage?

                                                              Wählen Sie in der Übersicht der Überweisungsvorlagen die zu bearbeitende Vorlage aus. Klicken Sie in der Überweisungsvorlage auf das 3-Punkte-Symbol. Sie erhalten eine Auswahl, um eine Überweisung auszuführen, einen Dauerauftrag anzulegen oder die Vorlage zu bearbeiten bzw. zu löschen.

                                                                Alle Fragen und Antworten zur SpardaBanking App
                                                                  Ich habe mehrfach das falsche Passwort bei der SpardaBanking App eingegeben.

                                                                  Bei mehr als 5 Fehlversuchen wird die App automatisch zurückgesetzt. Sie können die App dann wieder neu einrichten, d.h. Ihre Online-Pin wird abgefragt und Sie legen ein neues Kennwort fest.

                                                                  Welche Nutzungsvoraussetzungen hat die SpardaBanking App?

                                                                  Für die Nutzung des Mobile-Bankings mit der SpardaBanking App benötigen Sie ein internetfähiges Mobilgerät mit iOS (Apple) oder Android OS (Google).

                                                                  Erforderliche iOS-Version: iOS 16.7 oder neuer

                                                                  Erforderliche Android-Version: Android 9 oder neuer

                                                                  Welche TAN-Verfahren kann ich mit der neuen SpardaBanking App nutzen?

                                                                  Zur Nutzung der neuen SpardaBanking App ist die Freischaltung eines der folgenden TAN-Verfahren erforderlich:

                                                                  • SpardaSecureGo+
                                                                  • Sm@rt-TAN
                                                                  Wie melde ich mich bei der SpardaBanking App an?

                                                                  Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie sich bereits einmal über einen Browser in Ihrem Online-Banking angemeldet haben müssen, bevor Sie die SpardaBanking App einrichten können.

                                                                  So melden Sie sich an:

                                                                  Laden Sie die neue App SpardaBanking auf Ihr Smartphone oder Tablet herunter.

                                                                  Nach der Installation geben Sie für die erste Anmeldung einmalig die Bankleitzahl der Sparda-Bank Hamburg
                                                                  (206 905 00) ein.

                                                                  Geben Sie jetzt ein von Ihnen selbst gewähltes Anmeldekennwort ein (mind. 5 Zeichen).

                                                                  Anschließend geben Sie zur Anmeldung Ihren Alias und Ihre Online-Pin vom Online-Banking ein.

                                                                  Fertig!

                                                                  Kann ich mich auch mit Fingerprint oder FaceID in der SpardaBanking App anmelden?

                                                                  Ja, diese Funktion kann in der App-Einstellung aktiviert werden.

                                                                  Alle Fragen und Antworten zur SpardaSecureGo+ App
                                                                    Ich habe meinen Freigabecode vergessen. Wie gehe ich jetzt vor?

                                                                    Bitte setzen Sie die SpardaSecureGo+ zurück und registrieren Sie die App neu im Online-Banking. Gehen Sie dafür in die App-Einstellungen und wählen Sie hier "App zurücksetzen" aus. Aus Sicherheitsgründen kann der Freigabecode von niemandem eingesehen werden.

                                                                    Woher bekomme ich einen Freigabecode?

                                                                    Der Freigabecode ist ein selbst gewähltes Passwort. Dieses legen Sie selbst bei der Aktivierung der SecureGo+ App fest.

                                                                    Auf wie vielen Geräten kann ich die SpardaSecureGo+ App parallel nutzen?

                                                                    Sie können die SpardaSecureGo+ App auf bis zu drei Geräte parallel installieren und nutzen.

                                                                    Die App zeigt „keine Internetverbindung“ an. Was kann ich tun?

                                                                    Bitte prüfen Sie, ob eine Internetverbindung via WLAN oder Mobilfunknetz besteht. Es kann  sein, dass die App bei Ihnen keine Berechtigung hat, mobile Daten zu nutzen. Die Angaben dazu finden Sie in den Einstellungen Ihres mobilen Endgerätes. Prüfen Sie auch, ob der Flugmodus aktiviert wurde. 

                                                                    Es erscheint die Fehlermeldung „Rootingverdacht“. Was kann ich tun?

                                                                    Ein Sicherheitsmechanismus auf dem Gerät blockiert jeden unzulässigen Eingriff am Smartphone, das sogenannte "rooten" oder "jailbreaken". Sie können bei dieser Fehlermeldung die App leider nicht nutzen. Am besten prüfen Sie, ob ein ungewollter Zugriff auf Ihr Smartphone vorliegt.

                                                                    Ich habe die SecureGo+ App freigeschaltet – kann jetzt aussuchen, ob ich mit der SecureGo oder der SecureGo+ meine Aufträge freigebe?

                                                                    Mit Aktivierung der SecureGo+ App können Sie Ihre Tan-gesicherten Aufträge nur noch über die SecureGo+ App und dem neuen Online-Banking freigeben.

                                                                    Sie können daher die alte SecureGo-App von Ihrem mobilen Endgerät löschen. 

                                                                    Ich habe mein Smartphone verloren. Was muss ich jetzt tun?

                                                                    Sperren Sie über Ihre Bank oder im Online-Banking das verlorene Gerät. Ist es gesperrt, werden keine Push-Mitteilungen mehr versendet und die App kann nicht mehr genutzt werden. Wichtig: Prüfen Sie Ihre Kontoumsätze sorgfältig. Eine Freigabe von Aufträgen ist  jedoch nur möglich, wenn ein Dritter Ihren Freigabe-Code kennt oder die Biometrie des Dritten zuvor auf Ihrem mobilen Endgerät hinterlegt wurde.

                                                                    Ich kann die SpardaSecureGo+ App nicht installieren.

                                                                    Entscheidend ist, dass Sie die passende Quelle für die Installation auf Ihrem Smartphone wählen. Für Apple-Geräte nutzen Sie den Apple App Store. Für Android-Geräte ist es Google Play. Scannen Sie mit Ihrem Gerät einfach den angezeigten QR-Code, um die App aus dem richtigen Store zu installieren.

                                                                    Kann ich biometrische Merkmale wie Touch ID, Face ID, Fingerprint oder Face Unlock nutzen, um mich in der SpardaSecureGo+ App anzumelden?

                                                                    Bei Apple-Geräten wird Touch ID und Face ID unterstützt. Bei Android-Geräten wird die Standardbiometrie des Betriebssystems unterstützt.

                                                                      Kann ich die SecureGo+ App auf mehreren Endgeräten installieren und zur Freigabe nutzen?

                                                                      Über die Geräteverwaltung können Sie selbständig bis zu drei Geräte registrieren (für das Online-Banking). Ist die SpardaSecureGo+ App auf den Geräten freigeschaltet, können Sie Freigaben auf jedem aktiven Gerät tätigen.

                                                                      Die App kann sowohl auf Smartphones als auch auf Tablets installiert werden und ist mit Ihrem selbstgewählten Kennwort, per Fingerabdruck oder Face-ID gesichert. Bei einem Gerätewechsel können Ihre Sicherheitsdaten auf das neue Gerät migriert werden.

                                                                      Warum muss man die SpardaSecureGo+ App zuerst im Online-Banking registrieren?

                                                                      Ohne die Registrierung funktioniert die App nicht, da Sie mit den persönlichen Daten Ihres Online-Bankings verknüpft ist. Diese Verknüpfung erfolgt über die Registrierung. Registrieren Sie sich in wenigen Schritten in Ihrem Online-Banking. Nach der erfolgreichen Registrierung können Sie die App sofort nutzen.

                                                                      Was ist der Freigabe-Code? Wofür brauche ich den?

                                                                      Der Freigabe-Code ist Ihr selbst gewähltes Passwort für die App. Sie haben den Freigabe-Code bei der Einrichtung der App festgelegt. Mit dem Freigabe-Code geben Sie Ihre Transaktion über die SpardaSecureGo+ App direkt frei. Zusätzlich können Sie auch die Biometrie Ihres mobilen Endgerätes nutzen.

                                                                      Was ist der Zugriffsschutz? Wofür brauche ich ihn?

                                                                      Sie haben neben dem Freigabe-Code die Möglichkeit, die SpardaSecureGo+ App mit einem Zugriffsschutz (= App-Passwort) zu sichern. Er wird lokal auf dem Smartphone gespeichert. Der Zugriffsschutz hat keine Auswirkung auf den Freigabe-Code und kann in den Einstellungen der SpardaSecureGo+ App (unter „Allgemein“ -> „Zugriffsschutz“) hinterlegt werden. Für den Zugriffsschutz können Sie auch die Biometriefunktion Ihres Geräts nutzen.

                                                                      Was ist die Kreditkarten-Kennung?

                                                                      Die Kreditkarten-Kennung brauchen Sie, um Ihre Kreditkarte für sicheres Online-Shopping mit Mastercard® Identity Check™ / Visa Secure registrieren zu können. Die Kennung gilt für mehrere Kreditkarten.

                                                                      Wo finde ich in der SpardaSecureGo+ App die Kreditkarten-Kennung?

                                                                      Die Kreditkarten-Kennung wird direkt in der SpardaSecureGo+ App angezeigt, wenn Sie diese zum ersten Mal eingerichtet haben und auf „Kreditkarte hinzufügen“ klicken. Oder Sie rufen die Kreditkarten-Kennung in den Einstellungen unter "Banken & Karten" -> „Kreditkarten“ erneut auf.

                                                                      Was ist ein Entsperrcode?

                                                                      Wenn Sie eine TAN dreimal falsch eingegeben haben, werden all Ihre Sicherheitsverfahren gesperrt. Ein Entsperrcode wird erzeugt und Ihnen per Post geschickt.

                                                                      Wie bekomme ich einen Aktivierungscode für die SecureGo+ App?

                                                                      Sofern Sie ein aktives Freigabeverfahren nutzen, können Sie einen Aktivierungscode bequem direkt im Online-Banking anfordern.

                                                                      Wie unterscheiden sich Direktfreigabe und TAN mit der SpardaSecureGo+ App?

                                                                      Im neuen Online-Banking authentifizieren Sie sich ganz komfortabel mit der Direktfreigabe und geben so Ihre Transaktionen frei. Im alten Online-Banking oder wenn Sie eine HBCI-Software nutzen, generiert die SpardaSecureGo+ App eine TAN, die Sie manuell eingeben.

                                                                      Ich habe mein Handy verloren. Was muss ich jetzt tun?

                                                                      Sperren Sie über Ihre Bank oder im Online-Banking das verlorene Gerät. Ist es gesperrt, werden keine Push-Mitteilungen mehr versendet und die App kann nicht mehr genutzt werden. Wichtig: Prüfen Sie Ihre Kontoumsätze sorgfältig. Eine Freigabe von Aufträgen ist  jedoch nur möglich, wenn ein Dritter Ihren Freigabe-Code kennt oder die Biometrie des Dritten zuvor auf Ihrem mobilen Endgerät hinterlegt wurde.

                                                                      Wie schalte ich die Biometrie-Funktionen wie Touch ID, Face ID, Fingerprint oder Face Unlock frei?

                                                                      Aktivieren Sie die Biometrie-Funktion für die SecureGo+ App einfach in den Einstellungen Ihres mobilen Endgerätes.

                                                                        Alle Fragen und Antworten zur Sm@rt-Tan
                                                                          Meine Sm@rt-Tan ist wegen mehrfacher Fehleingabe einer Tan gesperrt.

                                                                          Das Sm@rt-Tan-Verfahren kann nur durch einen Mitarbeiter entsperrt werden. Bitte rufen Sie uns  unter 040 5500550 an und halten Sie Ihre girocard und Ihren Tan-Generator bereit.

                                                                            Was ist Sm@rt-Tan (Smart-Tan)?

                                                                            Smart-Tan entspricht dem bisherigen chipTan-Verfahren. Wie bisher fordern Sie eine Tan per Flicker-Code über Ihren Tan-Generator an. Mit speziellen Tan-Generatoren können Sie zusätzlich auch per Farbcode eine Tan erzeugen.  Passende TAN-Generatoren können Sie über den Genostore bestellen. 

                                                                            Wozu dient ein Sm@rt-Tan-Generator?

                                                                            Der Sm@rt-Tan-Generator erzeugt über die girocard eine einmal gültige TAN für Ihre Transaktionen im Online-Banking. Mit dieser können Sie beispielsweise Überweisungen sicher freigeben. Einen passende TAN-Generator können Sie über den Genostore bestellen. 

                                                                            Kann ich meinen bisherigen Tan-Generator auch für Sm@rt-Tan nutzen?

                                                                            Ja! Lediglich wenn Sie SmartTan Photo verwenden möchten, dann benötigen Sie einen entsprechenden Kartenleser mit Kamera. Diese erhalten Sie über unseren Genostore. 

                                                                            Kann ich Sm@rt-Tan auch mit einer Banking-Software nutzen?

                                                                            Ja, Sie können das Smart-Tan-Verfahren in den gängigen Banking-Software-Produkten (Homebanking) ohne Einschränkung benutzen.

                                                                              Kann ich den Tan-Generator auch für andere Konten verwenden?

                                                                              Ja, ein TAN-Generator kann von mehreren Kunden und für mehrere Konten genutzt werden. Die benötigten Kunden- und Kontodaten befinden sich auf der Girocard, nicht im TAN-Generator.

                                                                              Warum funktioniert die neue girocard mit älteren TAN-Generatoren vom Sm@rt-TAN optic Leser des Herstellers Reiner SCT zur TAN-Generierung nicht mehr?

                                                                              Die Technik der girocard wurde in den letzten Jahren stets weiterentwickelt, um die Karten immer auf dem neuesten Stand und vor allem Sicher zu halten.
                                                                              Deshalb ist die neue girocard nicht mehr mit alten Sm@rt-TAN optic TAN-Lesern von Reiner SCT kompatibel.
                                                                              Die Technologie gilt als veraltet ist jedoch nach wie vor sicher. Die neue, Userfreundliche Sm@rt-TAN photo Technologie wurde bereits vor 4 Jahren eingeführt.
                                                                              Sie soll mittelfristig die Sm@rt-TAN optic Technologie gänzlich ablösen.

                                                                                Was ist die genaue technische Ursache für die Inkompatibilität?

                                                                                Aufgrund der neuen Vorgaben der EMVCo (weltweite Standardisierung von Bankkarten) wurden Werte im ATR (Answer To Reset) der girocard geändert.
                                                                                Der ATR ist quasi die Visitenkarte der Bankkarte. In der älteren HHD-Spezifikation für TAN-Generatoren ist der ATR fest vorgegeben und nicht variabel.
                                                                                Der TAN-Generator überprüft beim Einstecken der Karte den ATR auf die Vorgaben der HHD-Spezifikation.
                                                                                Entspricht der ATR nicht der Spezifikation, lehnt der TAN-Generator die Karte mit Fehler 00 ab.

                                                                                Kann ich meinen alten Sm@rt-TAN optic Leser von Reiner SCt updaten oder aktualisieren?

                                                                                Nein, dies ist leider nicht möglich, da Sm@rt-TAN-Leser nicht updatefähig sind.

                                                                                Ab wann werden die neuen girocards mit verändertem ATR-Wert ausgegeben?

                                                                                Die neuen girocard ab dem Anfang Mai 2021 im Nachforderungsgeschäft und ab Juli 2022
                                                                                in der Hauptausstattung betreffender Banken ausgegeben.

                                                                                  Lassen sich die neuen girocards ändern, damit sie wieder mit den Sm@rt-TAN optic- Lesern von Reiner SCT funktionieren?

                                                                                  Nein, die neue Kartentechnik ist für alle Banken verpflichtend und lässt sich nicht nachträglich verändern.

                                                                                  Welche TAN-Generatoren betrifft es?

                                                                                  Es betrifft ausschließlich nachfolgenden TAN-Generatoren des Herstellers Reiner SCT:
                                                                                  - tanJack®optic SR
                                                                                  - tanJack®optic SX
                                                                                  - tanJack®optic CX

                                                                                    Ist die Sicherheit des Sm@rt-TAN-Verfahrens davon berührt?

                                                                                    Nein, denn alle Smart-TAN-Verfahren auch optic gelten weiterhin als sichere und zuverlässig Verfahren zur Absicherung von Transaktionen im Online-Banking. Dies bestätigt auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

                                                                                    Welche Alternativen stehen zur Auswahl?

                                                                                    Für das bequemste Online-Banking mit dem höchsten Sicherheitsniveau steht das Smart-TAN photo-Verfahren (mit Farb-Code) bereit.
                                                                                    Dies ist der moderne Nachfolger des Flickercode-Verfahrens Smart-TAN plus/optic.
                                                                                    Hierfür benötigen Sie einen Smart-TAN photo-Lesegerät, wie zum Beispiel den DigiPass 882 oder den tanJack®photo QR.
                                                                                    Das Smart-TAN photo-Verfahren bewährt sich seit der Einführung 2017.
                                                                                    Schon weit über 1,5 Mio. Lesegeräte werden von Kunden der Genossenschaftsbanken genutzt.
                                                                                    Die Smart-TAN photo-Leser arbeiten schnell und zuverlässig und sind leicht zu bedienen.

                                                                                    Muss ich die girocard Debit Mastercard zur Nutzung mit SmartTan erneut synchronisieren?

                                                                                    Ja.
                                                                                    Führen Sie bitte folgende Schritte durch:
                                                                                    Legen Sie sich Ihre alte Bankcard sowie Ihre neue girocard Debit Mastercard zurecht, da Sie beide Karten benötigen.
                                                                                    Klicken Sie nach Anmeldung zum Online-Banking auf Ihren Namen und im DropDown-Menü den Punkt „Datenschutz & Sicherheit“
                                                                                    Bei Sicherheitsverfahren wählen SmartTan und klicken Sie auf das Stift-Symbol
                                                                                    Wählen Sie die neue Karte aus und folgen Sie den weiteren Schritten.
                                                                                     
                                                                                    Führen Sie anschließend eine Synchronisierung durch.
                                                                                    Klicken Sie hierzu im Bereich Verwaltung unter TAN-Service auf Synchronisieren.
                                                                                    Sie werden nun nach dem ATC-Zähler sowie einer TAN gefragt.
                                                                                    Sie erhalten diese Angaben mit Ihrer neuen Karte über Ihren TAN-Generator:
                                                                                    - Stecken Sie Ihre Chipkarte in den TAN-Generator und drücken die Taste „TAN“.
                                                                                    - Geben Sie den Start-Code 08 ein und drücken die Taste.
                                                                                    - Im Display wird Ihnen neben der TAN auch der Wert des ATC-Zählers angezeigt.

                                                                                        Alle Fragen und Antworten zu HBCI/FinTs
                                                                                          Kann ich das Online-Banking auch weiterhin mit meiner Finanzsoftware betreiben?

                                                                                          Ja, Sie können weiterhin das Online-Banking über Ihre Finanzsoftware nutzen. Sie müssen lediglich Ihre Software auf Ihre neuen Zugangsdaten (Alias oder Sparda-NetKey) umstellen und die neue Kontaktadresse zur Bank in der Software hinterlegen.

                                                                                          Welche Zugangsdaten benötige ich für meine Finanzsoftware?

                                                                                          Verfahren: HBCI/FinTS mit PIN/TAN

                                                                                          Benutzerkennung/Kundennummer: Ihr Alias oder Sparda-NetKey

                                                                                          Passwort: Ihre bisherige 6-stellige PIN

                                                                                          Bankadresse: https://fints2.atruvia.de/cgi-bin/hbciservlet

                                                                                          FinTS-Version: 3.0

                                                                                          Welche Freigabeverfahren kann ich mit der Finanzsoftware nutzen?

                                                                                          Sie können alle Freigabeverfahren verwenden, die wir anbieten.

                                                                                          Sowohl die SecureGo App, die SecureGo+ sowie die Sm@rt-Tan erzeugen eine TAN zur Freigabe der entsprechenden Aufträge.

                                                                                            Alle Fragen und Antworten zum ePostfach
                                                                                              Ich möchte das ePostfach nutzen, bekomme ich trotzdem meine Kontoauszüge per Post?

                                                                                              Nein. Sobald Sie die Postbox nutzen, entfallen für Sie kostenpflichtige, postalisch zugestellte Kontoauszüge.

                                                                                              Wann wird der aktuelle Kontoauszug in mein ePostfach eingestellt?

                                                                                              Die Auszugserstellung beginnt jeweils am 1. Werktag eines Monats für alle ePostfach-Kunden.

                                                                                              Sie erhalten automatisch jeden Monat bis zum 5. Bankarbeitstag einen elektronischen Kontoauszug im PDF-Format in Ihre persönliche ePostfach eingestellt. Ein individuelles Abrufen von Kontoauszügen außerhalb des vorgegebenen Turnus ist nicht möglich.

                                                                                              Wie lange werden die Kontoauszüge im ePostfach gespeichert?

                                                                                              Kontoauszüge und Nachrichten verbleiben nach Erhalt für die Dauer von 12 Monaten in Ihrem Posteingang.

                                                                                              Nach Ablauf dieser Frist sind sie über das Archiv abrufbar.

                                                                                              Wo finde ich im neuen Online-Banking das Postfach und meine Kontoauszüge?

                                                                                              Klicken Sie oben rechts in der Menüzeile auf den „Briefumschlag“, um Ihr Postfach zu öffnen.

                                                                                              Fragen und Antworten zum Thema Sicherheit
                                                                                                Was sollte ein sicheres Passwort enthalten?

                                                                                                Das Passwort sollte neben Klein- und Großbuchstaben auch Ziffern und Sonderzeichen enthalten.

                                                                                                Vermeiden Sie leicht zu erratende Begriffe/Ziffern wie z.B. Namen, Geburtsdaten, Orte.

                                                                                                Was unternimmt die Sparda-Bank, damit mein Online-Konto sicher ist?

                                                                                                Alle unsere Systeme und Programme sind nach dem aktuellen Stand der Technik abgesichert. Mit ständigen Weiterentwicklungen, Tests und moderner Techniken gewährleisten wir Sicherheit für unsere Kunden und Mitglieder.

                                                                                                Wie schütze ich mich vor Phishing?

                                                                                                Wir haben Ihnen einige Informationen zum Thema Sicherheit auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt. Wir geben Ihnen Tipps zum sicheren Surfen, auffälligen E-Mails und aktuellen Bedrohungen im Internet.

                                                                                                  Fragen und Antworten zu Bezahlverfahren

                                                                                                  Alle Fragen und Antworten zu Apple Pay
                                                                                                    Kann ich auch ohne Internetverbindung bezahlen?

                                                                                                    Ja, die Bezahlung in Geschäften ist auch ohne Internetverbindung möglich. Für das Bezahlen in Apps oder im Online-Handel wird eine Online-Verbindung benötigt.

                                                                                                    Muss ich für die Nutzung von Apple Pay Entgelte bezahlen?

                                                                                                    Nein, die Nutzung von Apple Pay ist ein kostenloser Service der Mastercard oder Visa Card Ihrer Sparda-Bank Hamburg.

                                                                                                    Was benötige ich für die Nutzung von Apple Pay?

                                                                                                    Die Basis ist ein mit Apple Pay kompatibles Gerät, eine Apple-ID, Face ID oder Touch ID oder einen Gerätecode.

                                                                                                    Um Apple Pay nutzen zu können, benötigen Sie zudem eine Mastercard oder Visa Card Ihrer Sparda-Bank Hamburg sowie idealerweise einen Zugang zum Online-Banking mit einem aktuell gültigen TAN-Verfahren und die bis auf weiteres noch verfügbare Version der SpardaBanking+ App (Push-Benachrichtigungen müssen erlaubt sein).  

                                                                                                    Hinweis:

                                                                                                    Die girocard (Debitkarte) kann derzeit nicht für Apple Pay aktiviert werden.

                                                                                                    Was sollte ich bei Verlust oder Diebstahl oder Verkauf meines Apple Geräts mit meiner digitalen Karte tun?

                                                                                                    Sollten Sie Ihr Apple-Gerät einmal verlieren oder sollte es gestohlen werden, rufen Sie unverzüglich die zentrale Karten-Sperr-Hotline unter der Nummer 116 116 an und lassen Sie Ihre digitale Karte sperren. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, über den Apple-ID-Account oder die App „Mein iPhone suchen“ die Zahlungsfunktion zu sperren. Diese ersetzen jedoch nicht die Sperre über die Karten-Sperr-Hotline.

                                                                                                    Sollten Sie Ihr Smartphone, nicht aber Ihre Brieftasche verlieren, können Sie trotz Sperre der digitalen Karte Ihre physische Karte weiterverwenden.

                                                                                                    Möchten Sie Ihr Gerät verkaufen, empfehlen wir Ihnen, das Gerät vor einem Verkauf an einen neuen Nutzer auf den Auslieferungszustand zurückzusetzen. Dadurch werden die persönlichen Daten gelöscht. Eine genaue Anleitung zur Wiederherstellung der Werkseinstellung können Sie dem Handbuch Ihres iPhones, iPads, MacBooks oder Ihrer Apple Watch entnehmen.

                                                                                                    Wie kann ich meine Mastercard oder Visa Card für Apple Pay aktivieren?

                                                                                                    So einfach fügen Sie Ihre Mastercard oder Visa Card zu Apple Pay hinzu:

                                                                                                    1. Öffnen Sie die Wallet App auf Ihrem iPhone.
                                                                                                    2. Tippen Sie oben rechts auf das Pluszeichen.
                                                                                                    3. Wählen Sie „Andere Karte hinzufügen“ aus.
                                                                                                    4. Halten Sie die Kamera Ihres iPhones über Ihre Karte und folgen Sie den Anweisungen auf dem Display.
                                                                                                    5. Für die Kartenüberprüfung gibt es bis zu drei Verfahren:
                                                                                                        
                                                                                                      A: Sparda-Bank Hamburg eG-App
                                                                                                      Sie haben die SpardaBanking+ App auf Ihrem IPhone. Diese öffnen Sie und bestätigen direkt Ihre Kreditkarte für Apple Pay-Funktion. Sollte nicht beim Öffnen der SpardaBanking+ App direkt eine Bestätigungsseite kommen, wählen Sie im Menü Apple Pay und bestätigen dort Ihre Kreditkarte.

                                                                                                      B: E-Mail
                                                                                                      Diesen Weg empfehlen wir nicht.

                                                                                                      C: Sparda-Bank Hamburg eG anrufen
                                                                                                      Die Karteninhaber-Servicenummer 07211 206966001 anrufen und über die Kollegen Ihre Kreditkarte für Apple Pay freischalten.
                                                                                                                      
                                                                                                    6. Fertig
                                                                                                    Wie kann ich mit Apple Pay bezahlen?

                                                                                                    Im Geschäft

                                                                                                    Die Zahlung funktioniert genauso einfach wie mit Ihrer kontaktlosen Mastercard oder Visa Card.

                                                                                                    • Bezahlen mit Face ID: Für Zahlungen mit Face ID drücken Sie zweimal die Seitentaste und schauen auf Ihr Display. Halten Sie anschließend Ihr iPhone in die Nähe des Lesegeräts.
                                                                                                    • Bezahlen mit Touch ID: Für Zahlungen mit Touch ID halten Sie Ihr iPhone in die Nähe des Lesegeräts und legen dabei Ihren Finger auf den Touch-ID-Sensor.
                                                                                                    • Bezahlen mit der Apple Watch: Für Zahlungen mit der Apple Watch drücken Sie zweimal die Seitentaste und halten Sie die Uhr an das Lesegerät.

                                                                                                    Online und in Apps
                                                                                                    Auch online und in Apps zahlen Sie einfach, schnell und sicher.

                                                                                                    • iPhone und iPad: Um auf dem iPhone oder iPad zu bezahlen, wählen Sie Apple Pay aus, wenn Sie zur Kasse gehen, und bestätigen Sie die Zahlung mit Face ID oder Touch ID.
                                                                                                    • MacBook: Um in Safari auf dem MacBook zu bezahlen, wählen Sie Apple Pay aus und bestätigen Sie die Zahlung mit dem iPhone oder der Apple Watch. Auf dem MacBook Pro bezahlen Sie mit Touch ID auf der Touch Bar.
                                                                                                    Wie sicher ist Apple Pay?

                                                                                                    Das Bezahlen mit Apple Pay ist sicher. Ihre Kartendaten sind geschützt, weil sie nicht auf Ihrem Gerät gespeichert und bei der Bezahlung mit den Händlern nicht geteilt werden. Für jeden Kauf verwendet Apple Pay eine gerätespezifische Nummer und einen einzigartigen Transaktionscode. Wenn Sie mit Ihrer Karte bezahlen, speichert Apple Pay keine Daten zu der Transaktion, die auf Sie zurückzuführen sind.

                                                                                                    Woran erkenne ich, dass ich mit Apple Pay beim Händler bezahlen kann?

                                                                                                    Mit dem iPhone oder der Apple Watch können Sie mit Apple Pay überall dort bezahlen, wo Sie das Kontaktlos- oder das Apple Pay-Symbol sehen. Sie können mit Apple Pay in Geschäften, Restaurants und Taxis sowie an Verkaufsautomaten und vielen anderen Orten bezahlen.

                                                                                                    Mit dem iPhone, dem iPad und einem MacBook mit Safari können Sie Apple Pay überall dort verwenden, wo die Bezahlung mit Apple Pay angeboten wird. Dies wird in Apps und im Internet unter den Bezahlmöglichkeiten angezeigt.

                                                                                                    Woran kann es liegen, wenn die Zahlung mit Apple nicht funktioniert?

                                                                                                    Dies kann unterschiedliche Gründe haben:

                                                                                                    • Ihre Karte ist gesperrt.
                                                                                                    • Ihre Karte verfügt über keinen ausreichenden Verfügungsrahmen.
                                                                                                    • Der Händler bietet nur eine eingeschränkte Kartenakzeptanz an.
                                                                                                    • Das Zahlungsterminal des Händlers ist nicht mit dem Internet verbunden.
                                                                                                    Kann ich auch ohne Internetverbindung bezahlen?

                                                                                                    Ja, die Bezahlung in Geschäften ist auch ohne Internetverbindung möglich. Für das Bezahlen in Apps oder im Online-Handel wird eine Online-Verbindung benötigt.

                                                                                                    Alle Fragen und Antworten zu "Digitales Bezahlen" für Android-Smartphones
                                                                                                      Kann ich auch noch mobil bezahlen, wenn ich Android in der Version 5 oder niedriger nutze?

                                                                                                      Sie können die App „Digitales Bezahlen“ nur noch nutzen, wenn Sie Android in der Version 6.0 oder höher verwenden. Mit einer niedrigeren Android-Version können Sie zwar die aktuelle Version der SpardaBanking App herunterladen, allerdings können Sie die App „Digitales Bezahlen“ nicht mehr installieren. Beim Aufruf der App „Digitales Bezahlen“ über den Menüeintrag in der SpardaBanking App wird Ihnen ein entsprechender Hinweis angezeigt.

                                                                                                      Muss ich immer eine Internetverbindung haben, wenn ich bezahlen will?

                                                                                                      Nein, für den Bezahlvorgang müssen Sie nicht mit dem Internet verbunden sein. Lediglich die NFC-Funktion auf Ihrem Smartphone muss aktiviert sein.

                                                                                                      Sind die digitalen Karten sicher?

                                                                                                      Das Zahlen mit den digitalen Karten ist technisch mit den bereits erprobten kontaktlosen Karten identisch. Alle Daten auf Ihrem Smartphone sind sicher verschlüsselt. Die App kann zusätzlich nur geöffnet werden, wenn das Gerät eine aktive Gerätesperre besitzt. Wird diese entfernt, werden die Karten deaktiviert und für die Bezahlung gesperrt.

                                                                                                      Sind meine Daten beim mobilen Bezahlen sicher?

                                                                                                      Für Digitales Bezahlen müssen bestimmte personenbezogene Daten dauerhaft in einem zugriffsgesicherten Bereich des Mobilgeräts hinterlegt werden. Sobald dieses zum kontaktlosen Bezahlen eingesetzt wird, werden lediglich die zur Abwicklung der Zahlung notwendigen Daten unverschlüsselt übermittelt. Diese Daten reichen nicht aus, um betrügerische Transaktionen durchzuführen. Für kontaktlose mobile Transaktionen gilt wie für kontaktbehaftete Transaktionen die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dies bedeutet u. a., dass die Akzeptanzstelle Informationen nicht länger als nötig nutzen darf.

                                                                                                      Was muss ich tun, wenn ich mein Smartphone wechseln möchte?

                                                                                                      Bei einem Gerätewechsel oder einer Neuinstallation können Sie für Ihre digitale girocard (Debitkarte) die Funktion „Karte wiederherstellen“ nutzen und müssen somit keine neue Karte bestellen. Voraussetzung dafür ist, dass die ursprüngliche Karte nicht gekündigt oder gelöscht wurde und Sie weiterhin ein Smartphone mit Android-Betriebssystem nutzen. Nach der Neuinstallation der App „Digitales Bezahlen“ wird beim ersten Aufruf geprüft, ob bereits digitale girocards vorhanden sind. Diese lassen sich dann wiederherstellen. Zusätzlich können digitale girocards über den Menüpunkt „Karte wiederherstellen“ jederzeit wiederhergestellt werden, ohne dass dazu eine Neuinstallation der App erfolgen muss. Digitale Kreditkarten für das kontaktlose Bezahlen müssen nach einem Smartphone-Wechsel erneut importiert werden, da es sich um digitale Abbilder der physischen Karten handelt.

                                                                                                      Welche technischen Voraussetzungen müssen für das mobile Bezahlen erfüllt sein?

                                                                                                      Voraussetzung für die Nutzung der digitalen Karten ist ein NFC-fähiges Smartphone ab Android-Version 8.0. Besitzen Sie ein Smartphone mit einer niedrigeren Android-Version, wird Ihnen der Menüpunkt „Digitales Bezahlen“ nicht in der SpardaBanking App angezeigt.

                                                                                                      Zudem sind ein Online-Banking-Konto inklusive Zugangsdaten, ein gültiges TAN-Verfahren und die Installation der SpardaBanking App sowie die Digitales Bezahlen-App auf dem Smartphone Voraussetzung, um mobil bezahlen zu können. Zusätzlich müssen Sie in Ihrem Smartphone die Entsperrfunktion (Displaysperre) eingerichtet haben. Ausserdem benötigen Sie die Mastercard oder Visa Card Ihrer Sparda-Bank Hamburg.

                                                                                                      Wie bestätige ich meine Zahlungen?

                                                                                                      Bestätigen Sie Ihre Bezahlung einfach und schnell an Ihrem Smartphone.

                                                                                                      Entsperren Sie Ihr Smartphone und halten es mit aktiver ExpressZahlung einfach an das Terminal oder wählen Sie in der App die jeweilige Karte aus. Die Zahlung wird vorgenommen. Sollte zwischen dem Entsperren des Gerätes und der Zahlung mehr als 60 sec vergehen, fordert das Gerät eine erneute Authentifizierung an. Im Anschluss ist das Gerät erneut an das Terminal zu halten.

                                                                                                      Woran kann es liegen, wenn das Bezahlterminal die digitale Karte nicht erkennt?

                                                                                                      Da die NFC-Antenne in jedem Smartphone unterschiedlich positioniert sein kann, müssen Sie wahrscheinlich zunächst kurz ausprobieren, wie Sie das Smartphone beim Bezahlen am besten halten. Gegebenenfalls muss eine vorhandene Smartphone-Hülle entfernt werden, falls diese die Datenübertragung stört.

                                                                                                      Alle Fragen und Antworten zu Wero P2P Payment
                                                                                                        Funktioniert Wero nur mit einer deutschen Mobilfunknummer?

                                                                                                        Nein, es können bei der Freischaltung auch eine europäische Mobilfunknummer hinterlegt werden.

                                                                                                        Gibt es eine Höchstgrenze bei der Bezahlung mit Wero?

                                                                                                        Eine Zahlung bis zu 30 Euro ist generell ohne Bestätigung möglich. Liegt der Betrag höher, ist eine Bestätigung erforderlich. Hierfür wird die SpardaSecureGo plus-App benötigt.

                                                                                                        Kann Geld auch an Personen gesendet werden, die nicht als Kontakt angelegt sind?

                                                                                                        Ja, über die Suchfunktion einfach die Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse der Person eingeben, an die Geld gesendet bzw. angefordert werden soll.

                                                                                                        Die Person muss nicht als Kontakt angelegt sein.

                                                                                                        Kann wero auf mehreren Geräten genutzt werden?

                                                                                                        Ja, wero kann auf verschiedenen Smartphones genutzt werden.

                                                                                                        Voraussetzung ist, dass die Banking App und die SecureGo plus auf den Geräten installiert ist.

                                                                                                        Können mehrere Konten bei Wero hinterlegt werden?

                                                                                                        Nein, es kann nur ein Girokonto mit Wero verknüpft werden.

                                                                                                        Verfügt der Kunde über mehrere Konten, muss ein Konto für die Nutzung von Wero ausgewählt werden.
                                                                                                        Das gewählte Konto kann jederzeit innerhalb der Banking App geändert werden.

                                                                                                        Was benötige ich um Wero zu nutzen?
                                                                                                        • Online-Banking-Zugang bei der Sparda-Bank Hamburg
                                                                                                        • Die aktuelle Version der Sparda BankingApp
                                                                                                        • Für Aktivierung und Nutzung wird die aktuelle Version der SecureGo plus benötigt
                                                                                                        • Aktiviertes e-Postfach für die Zustellung von relevanten Dokumenten
                                                                                                        • Betriebssystem Android mind. die 8, iOS mind. Version 15
                                                                                                        Was steckt hinter Wero und wer ist die Epi Company?

                                                                                                        Die EPI Company baut ein einheitliches europäisches System für ein digitales Bezahlverfahren auf.

                                                                                                        Wero ist der Name des Produkts, das auf diesem System basiert.
                                                                                                        Das Ergebnis ist eine digitale Brieftasche (Wallet), die innerhalb Europas bei teilnehmenden Banken mobil mit dem Smartphone eingesetzt werden kann.

                                                                                                        Welche Vorteile bietet mir die Bezahlfunktion Wero?
                                                                                                        • Bezahlfunktion per Smartphone in der SpardaBanking App
                                                                                                        • Die Nutzung ist kostenlos
                                                                                                        • Mit Wero in Echtzeit, jederzeit,  Geld von Girokonto zu Girokonto senden oder einfordern
                                                                                                        • Ohne IBAN mit dem Smartphone
                                                                                                        • Benötigt wird nur die Handynummer oder E-Mail-Adresse des Empfängers (Freigeschaltet für Wero vorausgesetzt)
                                                                                                        • Zahlungen landen direkt auf dem Konto – ohne Umwege über andere Apps oder Plattformen
                                                                                                        • Die Nutzung von Wero ist jederzeit kündbar
                                                                                                        • Zukünftig werden durch Zahlungen im E-Commerce und im stationären Handel verschiedene Bezahlverfahren in wero gebündelt
                                                                                                        Welche Währungen können mit Wero genutzt werden?

                                                                                                        Es werden nur Zahlungen in Euro unterstützt.

                                                                                                        Zahlungen in Fremdwährungen sind aktuell nicht möglich.

                                                                                                        Wie fordere ich Geld mit Wero an?
                                                                                                        • Um einen Geldbetrag anzufordern, wie beim „Geld senden“ zuerst den gewünschten Kontakt über den Namen, die Mobilfunknummer oder die E-Mail-Adresse auswählen
                                                                                                        • Anschließend den Betrag und eventuell eine Nachricht eingeben
                                                                                                        • Nach der Überprüfung der Eingaben in der abschließenden Übersicht das Geld anfordern
                                                                                                        • Der Kontakt wird über eine Push-Nachricht der App über die Anfrage informiert
                                                                                                        Wie kann die Person ausgewählt werden, an die Geld gesendet werdem soll?

                                                                                                        Mögliche Kontakte aus dem Telefonbuch werden bei Auswahl der Funktion automatisch angezeigt, sofern Sie für Wero freigeschaltet sind.

                                                                                                        Auswahl erfolgt durch die Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse.

                                                                                                        Wie kann ich Geldbeträge teilen (z.B. bei einer Rechnung)?

                                                                                                        Es gibt zwei Möglichkeiten:

                                                                                                        • Entweder in der Detailanzeige des Kontoumsatzes auf den Button „Betrag aufteilen“ klicken
                                                                                                        • Dort gelangt man zu den Kontakten und kann auswählen, mit wem der Betrag geteilt werden soll
                                                                                                        • Der aufzuteilende Betrag wird aus dem Umsatz vorbelegt

                                                                                                        oder

                                                                                                        • Auswahl des Prozess „Geld anfordern“ und klick auf den Button „Betrag aufteilen“
                                                                                                        • Dann aufzuteilenden Betrag eingeben und im Anschluss die Kontakte auswählen, mit denen geteilt werden soll
                                                                                                        Wie schalte ich Wero frei?
                                                                                                        • Voraussetzung ist die neueste Version der BankingApp
                                                                                                        • Über das zentrale €-Zeichen in der App wird Wero angezeigt
                                                                                                        • Lesen und akzeptieren der Vertragsbedingungen und Weiter
                                                                                                        • Mobilfunknummer hinzufügen
                                                                                                        • Anschließend wird ein Verifizierungscode per SMS zugesendet
                                                                                                        • Girokonto auswählen, welches für Zahlungen mit Wero verwendet werden soll (Änderung des gewählten Girokontos jederzeit möglich)
                                                                                                        • Um die Einrichtung abzuschließen, muss durch die SecureGo+ der Freischaltung zugestimmt werden
                                                                                                        • Danach ist Wero sofort nutzbar
                                                                                                        Wie sende ich Geld mit Wero?
                                                                                                        • Um Geld zu senden, zuerst den gewünschten Kontakt über den Namen, die Mobilfunknummer oder die E-Mail-Adresse auswählen
                                                                                                        • Den gewünschten Betrag eingeben
                                                                                                        • Ggfs. um Nachricht an Ihren ergänzen Kontakt, sodass sofort klar ist, worum es geht
                                                                                                        • Im Anschluss kommt eine Übersicht Ihrer Eingaben für die geplante Transaktion: Aufgelistet sind das Konto, von dem der Betrag abgeht, der Empfänger und der Betrag
                                                                                                        • Eingaben prüfen und Geld senden
                                                                                                        • Der Empfänger wird über eine Push-Nachricht der App über den Geldeingang informiert
                                                                                                        Wird eine Internetverbindung benötigt, um Wero zu nutzen?

                                                                                                        Ja, eine Internetverbindung wird benötigt, um Wero zu nutzen.

                                                                                                        Fragen und Antworten zur Genossenschaft

                                                                                                        Fragen und Antworten zum Thema Mitgliedschaft
                                                                                                          Ist die Sparda-Bank Hamburg eG regional aufgestellt?

                                                                                                          Unser Kerngeschäftsbereich erstreckt sich auf Hamburg, Schleswig-Holstein oder Nord-Niedersachsen, wo wir auch mit Filialen vertreten sind.

                                                                                                          Darüber hinaus betreut die Genossenschaft über die digitalen Wege auch Mitglieder und Kunden außerhalb dieses Kerngeschäftsbereichs.

                                                                                                          Kann ich die Genossenschaftsanteile wieder kündigen?

                                                                                                          Die Kündigung der Mitgliedschaft ist bis zum 30.09. mit Wirkung zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die Genossenschaftsanteile werden Ihnen nach der Vertreterversammlung im Folgejahr Ihrer Kündigung wieder ausgezahlt.  

                                                                                                          Was ist ein Genossenschaftsanteil und welche Vorteile habe ich damit?

                                                                                                          Die Sparda Bank Hamburg eG basiert auf dem genossenschaftlichen Prinzip. Das heisst: Wir haben nicht nur Kundinnen und Kunden, sondern vor allem Mitglieder, die gleichzeitig Teilhaber der Bank sind. Somit gehört die Sparda Bank ihren Mitgliedern. Jeder hat eine Stimme, gleichberechtigt mit allen anderen Mitgliedern der Sparda Bank.

                                                                                                          Um Mitglied zu werden, erwerben Sie mindestens einen Genossenschaftsanteil der Bank für 52 Euro.  

                                                                                                            Was passiert mit meinen Genossenschaftsanteilen?

                                                                                                            Für Ihren Anteil erhalten Sie eine Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr in Höhe von aktuell 3,5 % Prozent für 2024. 

                                                                                                            Wer kann Mitglied der Sparda-Bank werden?

                                                                                                            Jeder, der Teil unserer starken Gemeinschaft werden möchte, kann Mitglied werden.

                                                                                                            Unser Kerngeschäftsbereich erstreckt sich auf Hamburg, Schleswig-Holstein oder Nord-Niedersachsen, wo wir auch mit Filialen vertreten sind. Darüber hinaus betreut die Genossenschaft über die digitalen Wege auch Mitglieder und Kunden außerhalb dieses Kerngeschäftsbereichs.

                                                                                                            Wie kann ich Mitglied der Genossenschaft werden?

                                                                                                            Um Mitglied der Sparda-Bank Hamburg eG zu werden, zeichnen Sie Genossenschaftsanteile. Einen Genossenschaftsanteil erwerben Sie für 52 Euro. Bis zu 200 Anteile können Sie zeichnen.  

                                                                                                            Wie viele Anteile an der Genossenschaft kann ich erwerben?

                                                                                                            Sie können maximal 200 Genossenschaftsanteile zu je 52 Euro erwerben.

                                                                                                            Fragen und Antworten zur Sparda Stiftung
                                                                                                              Gremien

                                                                                                              Die Stiftungsarbeit wird durch den Stiftungsvorstand geleistet und durch den Stiftungsrat überwacht.

                                                                                                              Mit welchen Leistungen kann mich die Stiftung unterstützen?

                                                                                                              Neben einer finanziellen Unterstützung kann die Stiftung auch Beratungsleistungen vermitteln.

                                                                                                              Über die Sparda Stiftung

                                                                                                              Aus der Not heraus wurden während der Industriellen Revolution Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten Genossenschaften gegründet. Als Bauern und handwerkliche Betriebe durch die strukturellen Veränderungen und die daran anknüpfenden Reformen zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten gerieten, wurden vielerorts genossenschaftlich organisierte Zusammenschlüsse ins Leben gerufen, die sich die Grundsätze der Selbsthilfe, der Selbstverwaltung und der Selbstverantwortung zu eigen machten und denen es vor allem um die nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen ihrer Mitglieder ging.

                                                                                                              Eine vergleichbare Situation finden wir heute vor: In der Folge der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise steigt die Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland. Die staatlichen Zuwendungen werden zunehmend reduziert und durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit geraten Menschen unverschuldet in scheinbar ausweglose wirtschaftliche Situationen. Die Sparda-Bank Hamburg, die größte Genossenschaftsbank Norddeutschlands, steht zu ihren genossenschaftlichen Grundprinzipien und hat die Sparda-Bank Hamburg Stiftung gegründet, um Mitgliedern, die ohne eigene Schuld von Überschuldung betroffen oder bedroht sind, noch umfangreicher helfen zu können. Unter dem Motto „Gemeinschaft schützt“ macht es sich die Sparda-Bank Hamburg Stiftung zur Aufgabe, Präventionsarbeit zu leisten und Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.

                                                                                                              Was bedeutet "Hilfe zur Selbsthilfe"?

                                                                                                              Ähnlich wir die nachhaltige Hilfe bedeutet auch die Hilfe zur Selbsthilfe, dass Sie im Anschluss an eine mögliche Unterstützung durch die Stiftung wieder in der Lage sein werden, Ihr Leben selbstständig zu organisieren und Ihre Kosten eigenständig zu tragen.

                                                                                                              Was bedeutet "nachhaltige Hilfe"?

                                                                                                              Nachhaltige Hilfe bedeutet, dass eine Förderung durch die Stiftung Ihre Situation langfristig verbessert und für Sie händelbar macht, so dass Sie in der Zukunft ohne fremde Hilfe sämtliche anfallenden Kosten selbst tragen können.

                                                                                                              Was ist eine unverschuldete Notlage?

                                                                                                              Eine unverschuldete Notlage ist eine Situation, in die Sie ohne eigenes Zutun geraten sind, z.B. durch eine schwere Krankheit und eine daraus resultierende Arbeitslosigkeit oder durch den Tod eines Angehörigen, dessen Einkommen notwendig war, um Ihre Kosten zu decken.

                                                                                                              Welche Unterlagen muss ich zusammen mit dem Stiftungsantrag einreichen?

                                                                                                              Alle Unterlagen, die die von Ihnen geschilderte unverschuldete Notlage belegen können, vergrößern die Chancen auf einen schnellen Beschluss. Dies können Einkommensnachweise, ärztliche Atteste u.v.m. sein.

                                                                                                              Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit mein Antrag Aussicht auf Erfolg hat?

                                                                                                              Die notwendigen Voraussetzungen für eine Stiftungsunterstützung können Sie unseren Fördergrundsätzen entnehmen.

                                                                                                              Wer kann einen Antrag auf Stiftungsleistungen stellen?

                                                                                                              Alle Mitglieder der Sparda-Bank Hamburg können eine Förderung durch die Sparda-Bank Hamburg Stiftung beantragen, sofern sie sich in einer unverschuldeten Notlage befinden und die Möglichkeiten der Bank erschöpft sind.

                                                                                                              Wie erreiche ich die Sparda Stiftung?

                                                                                                              Sie erreichen uns per E-Mail unter Stiftung@Sparda-Bank-Hamburg.de oder unter der Adresse:

                                                                                                              Sparda-Bank Hamburg Stiftung
                                                                                                              Präsident-Krahn-Str. 16/17
                                                                                                              D-22765 Hamburg

                                                                                                              Selbstverständlich beraten Sie auch die Mitarbeiter in den Filialen der Sparda-Bank Hamburg jederzeit gern.

                                                                                                              Wie hilft die Sparda-Bank Hamburg Stiftung?

                                                                                                              Die folgende Aufzählung denkbarer Leistungen der Sparda-Bank Hamburg Stiftung ist beispielhaft. Es findet für jeden Antrag eine Einzelfallprüfung statt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung.

                                                                                                              • Finanzielle Unterstützung von Mitgliedern der Sparda-Bank Hamburg
                                                                                                                • Eine mögliche Unterstützung durch die Sparda-Bank Hamburg Stiftung ist grundsätzlich auf einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten, in Ausnahmefällen ein Jahr begrenzt.
                                                                                                                • Der Höchstbetrag einer Förderung liegt bei maximal 15.000 Euro.
                                                                                                              • Direkt erbrachte Beratungsleistungen
                                                                                                              • Vermittlung von Beratungsleistungen an fachspezifische Dritte bzw. Netzwerkpartner, z.B. die Verbraucherberatung Hamburg
                                                                                                              • Schaffung von Netzwerken durch Zusammenarbeit mit verschiedenen Hilfsorganisationen
                                                                                                              • Förderung von Verbraucherberatung durch Spenden an anerkannte Organisationen (z.B. Verbraucherzentralen)
                                                                                                              Wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid über die Gewährung von Stiftungsleistungen bekomme?

                                                                                                              Üblicherweise bekommen Sie innerhalb einiger Tage bis weniger Wochen eine Rückmeldung auf Ihren Antrag.

                                                                                                              Wo bekomme ich den Antrag auf Stiftungsleistungen?

                                                                                                              Den Antrag gibt es in den Filialen der Sparda-Bank Hamburg oder zum Download

                                                                                                              Wo muss ich den Antrag einreichen?

                                                                                                              Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie zusammen mit den Anlagen in einer der Sparda-Bank Hamburg Filialen ab oder Sie schicken die Unterlagen an die folgende Adresse:


                                                                                                              Sparda-Bank Hamburg Stiftung
                                                                                                              Präsident-Krahn-Str. 16/17
                                                                                                              D-22765 Hamburg

                                                                                                              Weitere Fragen und Antworten

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                                                                                                                Ja. Wenn Sie ein Girokonto mit aktiven Online-Banking bei der Sparda-Bank Hamburg eG haben, dann können Sie Überweisungen auch in Echtzeit ausführen.

                                                                                                                Bis zu welchem Betrag kann ich per Echtzeitüberweisung überweisen?

                                                                                                                Der Höchstbetrag ist 100.000 Euro. Bitte beachten Sie, dass Sie ggfs. Ihr Limit für Online-Überweisungen anpassen müssen. 

                                                                                                                Eine Lastschrift von meinem Konto konnte mangels Deckung nicht eingelöst werden - was kann ich jetzt machen?

                                                                                                                Die Neuausführung einer nicht eingelösten Lastschrift ist durch uns nicht möglich.

                                                                                                                Bei einer Rückbuchung erhalten Sie von uns automatisch eine Kontomitteilung mit den Daten des Einziehers.
                                                                                                                Somit haben Sie die Möglichkeit, eine Überweisung zu Gunsten des Lastschriftempfängers zu veranlassen.

                                                                                                                Ist eine Echtzeitüberweisung gebührenpflichtig?

                                                                                                                Nein, eine Echtzeitüberweisung wird kostenfrei ausgeführt. 

                                                                                                                Kann ich auch auf Konten außerhalb von Deutschland in Echtzeit überweisen?

                                                                                                                Ja. Echtzeitüberweisungen sind innerhalb des SEPA-Raums d.h. EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, San Marino, Andorra und Vatikan möglich. 

                                                                                                                  Kann ich auch bei anderen Banken Bargeld am Automaten einzahlen?

                                                                                                                  Die Bar-Einzahlung auf ihr Konto ist nur an den Geldautomaten mit Einzahlfunktion der Sparda-Bank Hamburg möglich.

                                                                                                                  Kann ich auch in Fremdwährung eine Echtzeitüberweisung veranlassen?

                                                                                                                  Nein, die Überweisungswährung ist ausschließlich Euro.

                                                                                                                  Kann ich auch in Fremdwährung z.B. Britischen Pfund online überweisen?

                                                                                                                  Ja. Im Online-Banking können Sie die Währung, in der Sie überweisen möchten, auswählen.

                                                                                                                  Die Gebühren für eine Überweisung in Fremdwährung bzw. ausserhalb der EU können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

                                                                                                                  Kann ich eine Auslandüberweisung zurückrufen oder eine Nachforschung einleiten, z.B. bei einer falsch erfassten Konto Nr./IBAN?

                                                                                                                  Ein Rückruf oder eine Nachforschung ins Ausland ist mit hohen Gebühren verbunden, da auch die Korrespondenzbanken und die Empfängerbanken Gebühren erheben können. Eine Garantie auf Rückgabe oder auf eine Antwort der Auslandbank können wir nicht geben. Bei einer Betragsrückgabe kommt es zu Kursverlusten.

                                                                                                                  Kann ich eine Überweisung zurückbuchen bzw. stornieren lassen?

                                                                                                                  Nein.

                                                                                                                  Eine Überweisung wird direkt ausgeführt und kann nicht rückgängig gemacht werden.
                                                                                                                  Sollten Sie eine fehlerhafte Bankverbindung angegeben haben, ist eine Anfrage zur Rücküberweisung bei der Empfängerbank möglich. Der irrtümliche Zahlungsempfänger wird dann um das Einverständnis zur Rücküberweisung aufgefordert. Für die Bearbeitung berechnen wir ein Entgelt gemäß unseres Preis- und Leistungsverzeichnises.

                                                                                                                  Kann ich für mein Sparda-Bank Hamburg Konto Verrechnungsschecks bekommen?

                                                                                                                  Nein, es können keine Sparda-Bank Verrechnungsschecks bestellt werden.

                                                                                                                  Wann ist die Echtzeitüberweisung bei dem Empfänger?

                                                                                                                  Maximal 10 Sekunden nach Freigabe der Überweisung.

                                                                                                                    Wann werden meine Online-Überweisungen bzw. Umbuchungen gebucht?

                                                                                                                    Montags bis Freitags von ca. 7.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr buchen wir regelmäßig - ca. 1x pro Stunde.

                                                                                                                    Überweisungen bzw. Umbuchungen, die nach Buchungsschluss eingehen, werden am darauffolgenden Arbeitstag gebucht.
                                                                                                                    An Wochenenden und Feiertagen finden keine Buchungen statt.

                                                                                                                    Warum ist meine Auslandsüberweisung nicht gleich nach der Erfassung im Online-Banking zu sehen?

                                                                                                                    Jedes Land hat verschiedene Pflichtangaben, die nach der Erfassung überprüft werden. Deswegen kann es dazu kommen, dass Ihre Überweisung erst am folgenden Arbeitstag ausgeführt wird oder Sie eine Nachricht von uns erhalten, um den fehlerhaften Eintrag zu klären.

                                                                                                                    Warum wird meine Überweisung trotz Kontodeckung abgelehnt?

                                                                                                                    Für Sepa-Überweisungen und Transaktionen innerhalb von Deutschland gilt im Online-Banking ein Limit in Höhe von 25.000 Euro pro Tag.

                                                                                                                    Für die Erhöhung des Überweisungslimits schicken Sie uns bitte eine TAN-gesicherte Nachricht über Ihr Online-Banking.

                                                                                                                    Was bedeutet PSD2?

                                                                                                                    Es handelt sich um eine EU-Zahlungsdienstrichtlinie, die das Ziel hat, den Zugang zum Online-Banking und die Online-Zahlungen noch sicherer zu machen. D.h. Sie benötigen in Zukunft beim Log-In in Ihr Online-Banking nicht nur Ihre PIN, sondern auch z.B. Ihr Mobiltelefon, um eine TAN zu empfangen. Stichwort: Starke Kundenauthentifizierung

                                                                                                                    Was ist eine Entgeltaufstellung?

                                                                                                                    Die Entgeltaufstellung betrifft generell nur Ihr Girokonto.

                                                                                                                    In dieser Aufstellung werden Sie über alle Kosten informiert, die im Vorjahr (für 2018 nur die Kosten ab dem 31.10.2018)
                                                                                                                    durch die Führung dieses Kontos entstanden sind.
                                                                                                                    Aufgeführt sind, sofern angefallen, z.B. Kontoführungsgebühren, Beleghafte Überweisungen, Erstellung von Zweitschriften etc.

                                                                                                                    Sie wünschen die Zusendung einer Entgeltaufstellung? Dann teilen Sie uns dieses mündlich oder über die Nachrichtenfunktion im Online-Banking formlos mit.
                                                                                                                    Als ePostfach-Nutzer erhalten Sie ihre Entgeltaufstellung über Ihr ePostfach.
                                                                                                                    Nutzen Sie das ePostfach noch nicht, erhalten Sie die Entgeltaufstellung auf dem Postweg.

                                                                                                                    Was muss ich bei der OUR-Entgeltregelung beachten?

                                                                                                                    Für Zahlungsaufträge in Euro oder EWR-Währungen, bei denen Zahlungsdienstleister des Zahlers und des Zahlungsempfängers ihren Sitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) haben, ist die Entgeltregelung "SHA" (= Entgeltteilung) vorgesehen. Möchte Sie die Möglichkeit nutzen, Auslandszahlungsaufträge innerhalb des EWR auch mit der Entgeltregelung "OUR" (= "alle Entgelte zu Lasten des Auftraggebers") zu beauftragen, benötigen wir von Ihnen eine Entgelterklärung.

                                                                                                                    Wie bekomme ich einen bestätigten Bundesbank-Scheck bzw. einen bankbestätigten Scheck?

                                                                                                                    Sie können einen bestätigten Bundesbank-Scheck bzw. einen bankbestätigten Scheck mit einer Vorlaufzeit von 3 Bankarbeitstagen telefonisch, persönlich oder per Tan-gesicherter Nachricht im Online-Banking bei uns bestellen.

                                                                                                                    Gebühren für den Bundesbank-Scheck: 20,00 Euro zzgl. Fremdgebühren

                                                                                                                    Gebühren für den bankbestätigen Scheck: 15,00 Euro

                                                                                                                    Wie hoch sind die Gebühren für eine Auslandsüberweisung?

                                                                                                                    Geben Sie als Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler (Sie) trägt die folgenden Entgelte (betragsunabhängig):

                                                                                                                    • Courtage: 0,25 %o, mind. 0,50 Euro
                                                                                                                    • Provision: 1,50 %o, mind. 19,00 Euro
                                                                                                                    • Porto / Spesen: 1,00 Euro

                                                                                                                    chten Sie alle Entgelte, also auch die für den Empfänger, zahlen? Dann kommen noch weitere 1,25 %o, mind. 17,50 Euro, Fremdgebühr zzgl. eventueller Nachbelastung durch die Empfängerbank hinzu. Für eine Weisung z.B. "Avis an den Empfänger" wird eine zusätzliche Gebühr von 20,00 Euro erhoben.

                                                                                                                    Wie kann ich eine Auslandsüberweisung vornehmen?

                                                                                                                    Überweisungen in das Ausland können Sie auch im Online-Banking vornehmen. Das Standard-Limit für Online-Überweisungen in das Ausland liegt bei 1.000,00 Euro.

                                                                                                                    Das Limit für Überweisungen innerhalb der EU können Sie in Ihrem Online-Banking bis auf 5.000,00 Euro erhöhen. Loggen Sie sich hierfür in Ihr Online-Banking ein und wählen dann "Überweisung". Unterhalb der Überweisungsmaske
                                                                                                                    finden den Punkt "Limit ändern". Anschließend können Sie Ihr Wunschlimit eingebeben.

                                                                                                                    Wenn Sie ein höheres Limit für eine Überweisung benötigen, senden Sie uns Ihren Limitwunsch und den Zeitraum, für das Sie das Limit benötigen, per Nachrichten-Funktion im Online-Banking.

                                                                                                                    Wie kann ich eine Einzugsermächtigung kündigen?

                                                                                                                    Eine Einzugsermächtigung können Sie nicht bei uns kündigen und auch nicht durch uns veranlassen. Sie müssen eine Einzugsermächtigung direkt bei Ihrem Vertragspartner (z.B. Stromversorger, Telefonanbieter etc. ) widerrufen.

                                                                                                                    Erfolgt trotz Kündigung eine Abbuchung auf Ihrem Konto, können Sie diese innerhalb von 8 Wochen nach Belastung wegen Widerspruch zurückgeben.

                                                                                                                    Loggen Sie sich dafür in Ihr Online-Banking ein. Klicken Sie auf Punkt Zahlungsaufträge und anschliessend den Unterpunkt Lastschriftrückgabe. Jetzt werden Ihnen alle Rückgabefähigen Lastschriften angezeigt. Wählen Sie die entsprechende Lastschrift aus und klicken Sie in der Spalte "Aktionen" auf "Zurückgeben". Nachdem Sie die Rückgabe noch einmal überprüft haben, bestätigen Sie diese per Tan. 

                                                                                                                    Wie kann ich einen Scheck (Verrechnungsscheck) einreichen?

                                                                                                                    Notieren Sie auf der Vorderseite vom Scheck (über dem Betragsfeld) Ihren Namen und Ihre Kontonummer bzw. IBAN und senden uns den Scheck per Post zu. Alternativ können Sie den Scheck auch in Ihrer Filiale abgeben.

                                                                                                                    In der Regel erfolgt eine Gutschrift, vorbehaltlich der Einlösung durch die ausstellende Bank, innerhalb von fünf Bankarbeitstagen. Der Scheck wird mit Buchungstag plus einen Bankarbeitstag wertgestellt.

                                                                                                                    Wie lange kann ich einen Scheck einreichen?

                                                                                                                    Es gelten die gesetzlichen Vorlegungsfristen, d.h. 8 Tage für im Inland ausgestellte Schecks, 20 Tage für im Europäischen AUsland ausgestellte Schecks sowie 70 Tage für Schecks aus Übersee. Nach dieser Frist ist das ausstellende Kreditinstitut zur Einlösung berechtigt, aber nicht verpflichtet.

                                                                                                                    Wie melde ich Auslandsüberweisungen über 50.000,00 Euro an die Bundesbank?

                                                                                                                    Fragen hierzu beantworten Ihnen die Mitarbeiter der Bundesbank unter der Rufnummer 0800 -123 41 11.

                                                                                                                    Wieso kann ich eine Auslandsüberweisung mehrmals erfassen, obwohl mein Konto nicht genügend Deckung hat?

                                                                                                                    Die Disposition erfolgt erst nach Prüfung aller Pflichtfelder und die kann auch erst am folgenden Arbeitstag durchgeführt werden. Sehen Sie von doppelten Erfassungen ab, wenn Sie nicht sicher sind, ob die erste Erfassung funktioniert hat.

                                                                                                                    Wo finde ich für eine Überweisung die IBAN meines Empfängers?

                                                                                                                    Für die Erfassung einer Überweisung ist die IBAN des Empfängers zwingend erforderlich. Diese Information bekommen Sie nur vom Empfänger selbst.

                                                                                                                    Ihre eigene IBAN finden Sie im Online-Banking, in der SpardaBanking+ App oder auch auf Ihrer girocard und Ihrem Kontoauszug.

                                                                                                                    Woher weiß ich, ob die Empfängerbank am SEPA-Echtzeitüberweisung (SEPA-Instant Payment) teilnimmt?

                                                                                                                    Bitte beim Empfänger Ihrer geplanten Überweisung nachfragen, ob seine Bank am Instant Payment teilnimmt.

                                                                                                                    Zu welchen Zeiten werden Echtzeitüberweisungen ausgeführt?

                                                                                                                    Echtzeitüberweisungen werden 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche ausgeführt – auch an Feiertagen.

                                                                                                                    Alle Fragen und Antworten zum Telefonbanking
                                                                                                                      Welche Services kann ich beim Telefonbanking nutzen?

                                                                                                                      Angebotene Services im Telefon-Banking:


                                                                                                                      - Kontostandsansage
                                                                                                                      - Beim Stichwort „Umsätze“ bekommen Sie erst den Kontostand und anschließend die letzten 5 Umsätze angesagt
                                                                                                                      - Auf Nachfrage können Sie sich weitere 5 Umsätze ansagen lassen

                                                                                                                      Telefonbanking ist nur für Auskünfte – Überweisungen/Umbuchungen sind nicht möglich. Eine Weiterleitung an Mitarbeiter erfolgt nicht.

                                                                                                                      Wie wähle ich mich im Telefonbanking ein?

                                                                                                                      Anwahl über die zentrale Rufnummer der Sparda-Bank Hamburg 040 550055 0 und nennen sie nach Aufforderung den Service „Telefonbanking“

                                                                                                                      Nach Weiterleitung wird der

                                                                                                                      • TelefonKey (10-stellig)
                                                                                                                      • Alternativ: Kontonummer bzw. Iban sowie Geburtsdatum
                                                                                                                      • sowie TelefonPin (muss bei Erst-Einstieg geändert werden, Länge zwischen 8 und 10 Stellen)

                                                                                                                      abgefragt.  

                                                                                                                      Fragen und Antworten zu Währungen und Edelmetalle
                                                                                                                        Bekomme ich in meiner Filiale Sorten / Fremdwährung / Reiseschecks und Gold?

                                                                                                                        Nein.

                                                                                                                        Sie können Sorten und Edelmetalle, z.B. Gold, bequem im Reisezahlungsmittel-Shop der Reisebank bestellen und sich nach Hause liefern lassen.
                                                                                                                        Sie zahlen Ihre bestellten Sorten bequem per Vorkasse oder paydirekt.
                                                                                                                        Alternativ können Sie die Sorten auch direkt bei der Reisebank vor Ort erwerben.
                                                                                                                        Den Reisezahlungsmittel-Shop unseres Partners Reisebank finden Sie unter: Reisebank

                                                                                                                        Bis zu welchem Betrag kann ich Sorten und Edelmetalle bestellen?

                                                                                                                        Bis zu einem allgemeinen Gesamtwert von max. 4.999,99 Euro.

                                                                                                                        Kann ein Liefertermin vorgegeben werden?

                                                                                                                        Nein. Versandbearbeitung und Auslieferung erfolgen nach Auftragseingang.

                                                                                                                        Kann ich die Lieferzustellung nachvollziehen, z.B. durch eine Trackingnummer?

                                                                                                                        Ja, es gibt die Option Sendungsverfolgung, um den aktuellen Zustellungsstatus durch den Versanddienstleister GO! Express & Logistics nachzuvollziehen. Wenn bei der Bestellung eine Email-Adresse angegeben wird, dann erfolgt im Anschluss der Versand einer Auftragsbestätigung per Email mit einer sog. Trackingnummer und einem Internetlink von GO! Express & Logistics zur Sendungsverfolgung.  

                                                                                                                        Kann ich meine bestellten Fremdwährung bzw. Edelmetalle auch wieder zurückgeben oder umtauschen?

                                                                                                                        Nein! Sie können die Artikel aber an die Reisebank zurückverkaufen. Bitte beachten Sie, das es hierbei zur Kursverlusten kommen kann, da die Artikel zum jeweils gültigen tagesaktuellen Ankaufskurs angekauft werden.

                                                                                                                        Der Ankauf kann nur in den Geschäftsstellen der ReiseBank erfolgen.

                                                                                                                        Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

                                                                                                                        Das Widerrufsrecht gilt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Bei Edelmetallen und Sorten steht dem Käufer daher kein Widerrufsrecht zu. In diesen Fällen kann die Bestellung vom Käufer nicht widerrufen werden.

                                                                                                                        Sind die bestellten Artikel auf dem Versand versichert?

                                                                                                                        Ja, die bestellten Artikel sind versichert.

                                                                                                                        Was bedeutet die Gewichtseinheit „Oz“?

                                                                                                                        „Oz“ bedeutet Unze. 1 Unze entspricht einem Gewicht von 31,1 Gramm.

                                                                                                                        Was passiert wenn ich bei Lieferung nicht zu Hause bin?

                                                                                                                        Nach zwei vergeblichen Anfahrten sendet der Kurier die Bestellung an unseren Dienstleister die ReiseBank AG zurück. Die Gutschrift erfolgt zum Ankaufskurs des Tages, an dem die retournierten Produkte bei unserem Dienstleister der ReiseBank AG eintreffen. Die Transportkosten werden nicht erstattet. Eine dritte Zustellung erfolgt nicht.

                                                                                                                        Wie lange dauert die Bearbeitung der Bestellung / Wann und wie erhalte ich meine bestellten Artikel?

                                                                                                                        Die voraussichtliche Lieferung liegt bei 1-3 Tage(n) nach Zahlungseingang.

                                                                                                                        Aufträge für Sortenbestellungen per Telefon oder über unsere Filialen werden bei Eingang an Bankarbeitstagen bis 17 Uhr gleichtägig an die Firma GO! Express & Logistics als Versanddienstleister übergeben. Die Auslieferung erfolgt in der Regel am folgenden Bankarbeitstag. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei der Bestellung von exotischen Währungen, kann die Bearbeitungszeit sich verlängern.

                                                                                                                        Wohin liefern Sie die von mir bestellte Fremdwährung bzw. die Edelmetalle?

                                                                                                                        Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt ausschließlich an Bankarbeitstagen in der Regel zwischen 7:30 und 18:00 Uhr an die angegebene Lieferadresse. Die Bestellung wird an die an der Adresse angetroffene Person ausgehändigt. Bei höherwertigeren Bestellungen erfolgt die Zustellung nicht durch einen Kurierversanddienstleister, sondern durch ein Werttransportunternehmen. Die Zustellung erfolgt in diesem Fall an eine Wunschfiliale der Sparda-Bank Hamburg oder auf Wunsch an die Firmenanschrift des Arbeitgebers.

                                                                                                                        Die Lieferung erfolgt nur an Adressen innerhalb Deutschland.
                                                                                                                        Eine Lieferung auf Inseln sowie Packstationen ist ebenfalls ausgeschlossen.  

                                                                                                                        Fragen und Antworten zum Geld- und Kontoservice
                                                                                                                          Bekomme ich bei Ihnen Sondermünzen bzw. Sammlermünzen?

                                                                                                                          Wir haben keine Sondermünzen vorrätig und es können auch keine bestellt werden.

                                                                                                                          Wenden Sie sich hierfür bitte an die Bundesbanken in Hamburg oder Hannover.

                                                                                                                          Ein Bevollmächtigter hat seinen Namen geändert, was muss ich jetzt tun?

                                                                                                                          Bitte reichen Sie uns einen neuen Vollmachtsvertrag zusammen mit einer beglaubigten Kopie vom neuen Ausweis ein.

                                                                                                                          Ich brauche ein Mietkautionskonto bzw. eine Mietkautionspolice?

                                                                                                                          Gerne bieten wir Ihnen das Sparda Mietkautionskonto in Form eines Sparkontos mit Verpfändung zu Gunsten des Vermieters an.

                                                                                                                          Für die Anlage fällt eine einmalige Gebühr an, welche Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen können.

                                                                                                                          Alternativ bieten wir auch die Mietkautionspolice über die Baloise Versicherung an. Hierbei handelt es sich um eine Bürgschaft
                                                                                                                          zur Sicherung der Mietkaution für private Verhältnisse.  

                                                                                                                          Zur Anlage des Mietkautionskontos oder einer Mietkautionspolice vereinbaren Sie bitte einen Termin in Ihrer Wunschfiliale und bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis und den Mietvertrag mit.

                                                                                                                          Ich habe geheiratet und meinen Namen geändert. Was muss ich tun?

                                                                                                                          Namensänderungen durch Heirat / Scheidung o.ä. sind der Bank durch Vorlage des neuen bzw. geänderten Personalausweises nachzuweisen.

                                                                                                                          Dies können Sie entweder persönlich in der Filiale oder postalisch mit beglaubigter Kopie vom Personalausweis vornehmen.

                                                                                                                          Für die Ausstellung einer neuen Karte fallen Gebühren an. Diese können Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

                                                                                                                          Wünschen Sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, können Sie das entsprechende Formular über unser Formularcenter ausdrucken, gemeinsam unterschreiben und per Post einreichen.

                                                                                                                          Kommen Sie vorbei, wir beraten Sie vollumfänglich und unterstützen Sie gerne. Termin

                                                                                                                          Wie lösche ich eine Vollmacht?

                                                                                                                          Bitte reichen Sie die Löschung der Vollmacht formlos schriftlich ein oder senden Sie uns eine Tan-gesicherte Nachricht über das Online-Banking.

                                                                                                                          Wie teile ich der Bank die Änderung meiner Adresse mit?

                                                                                                                          Sie sind umgezogen und möchten uns Ihre neue Adresse mitteilen? 

                                                                                                                          Loggen Sie sich wie gewohnt im Online-Banking ein, klicken dann auf Ihren Namen und öffnen somit das DropDown-Menue. Wählen Sie jetzt „Persönliche Daten“. Anschließend können Sie Ihre Anschrift ändern.

                                                                                                                            Fragen und Antworten zum Thema Schließfach
                                                                                                                              An welchen Standorten kann man ein Schließfach mieten?

                                                                                                                              An folgenden fünf Standorten bieten wir unseren Kundinnen und Kunden Schließfächer in unterschiedlichen Größen an:

                                                                                                                              Beinhaltet die Jahresmietgebühr bereits eine Basisabsicherung des Schließfachinhalts?

                                                                                                                              Ja, die in den Bankschrankschließfächern deponierten Wertgegenstände der Kundinnen und Kunden werden gegen die Gefahren Feuer, Wasser, Einbruch und Raub pauschal mit einer Versicherungssumme in Höhe von 50.000 Euro versichert.

                                                                                                                              Wenn die Werte Ihres Schließfachs die Versicherungssumme übersteigen sollten, bietet Ihnen unser langjähriger Versicherungspartner DEVK Versicherungen gute Zusatzversicherungsmöglichkeiten an.

                                                                                                                              Welche Schließfachgrößen bieten Sie an und wie hoch ist die jeweilige Jahresmietgebühr?

                                                                                                                              Die jährliche Gebühr ist abhängig von der Höhe des jeweiligen Schließfachs:

                                                                                                                              •   5,0 cm =  46,00 Euro
                                                                                                                              •   7,5 cm =  63,25 Euro
                                                                                                                              • 10,0 cm =  86,25 Euro
                                                                                                                              • 15,0 cm / 17,5 cm = 109,25 Euro
                                                                                                                              • 30,0 cm = 195,50 Euro
                                                                                                                              • 60,0 cm = 310,50 Euro
                                                                                                                              Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Schließfach angemietet werden kann?

                                                                                                                              Der Mieter muss volljährig und bereits seit einem Monat bestehender Kunde sein.  

                                                                                                                              Fragen und Antworten zum Thema Nachlassfall
                                                                                                                                Können Beerdigungskosten und weitere Rechnungen vom Nachlasskonto bezahlt werden?

                                                                                                                                Bitte beachten Sie hier den Punkt „Wer darf über die Konten verfügen?".

                                                                                                                                Sollten Sie nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören, legen Sie uns bitte die Rechnung im Original zusammen mit einem unterschriebenen Überweisungsträger in einer unserer Filialen vor. Wir werden diese prüfen und ggf. überweisen oder uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

                                                                                                                                Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben in eine unserer Filialen zu kommen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.

                                                                                                                                Was geschieht mit dem Konto nach der Meldung des Sterbefalls?

                                                                                                                                Ausgegebene Debitkarten, Kreditkarten und der Online-Banking Zugang für den Verstorbenen/die Verstorbene werden gesperrt. Sollte zu den Konten keine Verfügungsberechtigung bestehen, werden die Konten bis zur Vorlage einer entsprechenden Legitimation gesperrt.

                                                                                                                                  Was passiert mit den Geschäftsanteilen des Verstorbenen?

                                                                                                                                  Nach der Information über den Todesfall erfolgt die Kündigung der Geschäftsanteile zum Jahresende durch die Mitarbeiter*innen aus dem Team der Nachlassbearbeitung. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt im Juni des Folgejahres nach dem Beschluss der Vertreterversammlung über die Höhe der Dividende.

                                                                                                                                  Was passiert mit den Gewinnsparlosen des Verstorbenen?

                                                                                                                                  Mit Meldung des Sterbefalls werden die Gewinnsparlose automatisiert zum Ende des laufenden Monats gekündigt und im darauffolgenden Monat (Monatsanfang) auf das hinterlegte Konto ausbezahlt. Dies betrifft nur Einzellose und keine Gemeinschaftslose.

                                                                                                                                  Was passiert, bei einer Überzahlung eines Renteneingangs?

                                                                                                                                  Die Überzahlung wird durch die Rentenstelle ermittelt und zurückgefordert. Bitte beachten Sie die eventuelle Rückforderung bei den Verfügungen über die Nachlasskonten. Zu einer Rückzahlung sind wir als Bank gesetzlich verpflichtet.

                                                                                                                                  Welche Unterlagen, sind bei einer bestehenden Baufinanzierung einzureichen?

                                                                                                                                  Besteht eine Baufinanzierung, muss in einem Nachlassfall die Rechtsnachfolge des verstorbenen Kreditnehmers geklärt werden. Hierzu reichen Sie uns bitte, eine gültige Erblegitimation (Erbschein, eröffnetes Testament oder eröffneter Erbvertrag incl. Eröffnungsprotokoll) ein.

                                                                                                                                  Bitte beachten Sie hierzu den Punkt „Wie kann ich mich als Erbe ausweisen?“.

                                                                                                                                  Wer bekommt Auskunft über die Konten?

                                                                                                                                  Auskunftsberechtigt sind weitere Kontoinhaber, Bankbevollmächtigte oder Generalbevollmächtigte mit einer entsprechenden notariellen Vorsorge/Generalvollmacht. Vorsorge-/Generalvollmachten bedürfen der Prüfung nach Umfang und Inhalt. Deshalb legen Sie uns die Vollmacht bitte persönlich im Original in einer unserer Filiale vor.

                                                                                                                                  Des Weiteren können legitimierte Erben über den Nachlass verfügen.
                                                                                                                                  (Siehe: Wie kann ich mich als Erbe ausweisen?)

                                                                                                                                  Bitte beachten Sie auch den Punkt „Wie legitimiere ich mich?“.

                                                                                                                                  Auskünfte können kostenpflichtig sein. Eventuell anfallende Entgelte entnehmen Sie bitte dem Preis‐ und Leistungsverzeichnis / Sonderleistungsverzeichnis, welches am Schalter Ihrer Filiale eingesehen werden kann.

                                                                                                                                    Wer darf über die Nachlasskonten verfügen?

                                                                                                                                    Verfügungsberechtigt sind weitere Kontoinhaber, Bankbevollmächtigte oder Generalbevollmächtigte mit einer entsprechenden notariellen Vorsorge/Generalvollmacht. Die Verfügungsberechtigung gilt bis zu einem möglichen Widerruf durch einen legitimierten Erben (Vollmachtswiderruf).

                                                                                                                                    Vorsorge-/Generalvollmachten bedürfen der Prüfung nach Umfang und Inhalt. Deshalb legen Sie uns die Vollmacht bitte persönlich im Original in einer unserer Filiale vor.

                                                                                                                                    Des Weiteren können legitimierte Erben über den Nachlass verfügen.

                                                                                                                                    (Siehe: „Wie kann ich mich als Erbe ausweisen?“)

                                                                                                                                    Wie kann ich mich als Erbe ausweisen?

                                                                                                                                    Durch Vorlage der eröffneten Testamente/Erbverträge inkl. Eröffnungsprotokoll des zuständigen Amtsgerichts oder durch einen Erbschein.

                                                                                                                                    Bitte legen Sie uns die Unterlagen im Original in einer unserer Filialen der Sparda-Bank Hamburg vor oder lassen Sie diese durch eine dienstsiegelführende Stelle, Ihre Hausbank oder eine Behörde bestätigen.

                                                                                                                                    Wie können Nachlasskonten aufgelöst werden?

                                                                                                                                    Als Mitkontoinhaber, legitimierter Erbe oder Bevollmächtigter können Sie die Kontoauflösung persönlich in einer Filiale beauftragen oder uns das nachfolgende Auflösungsformular ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Bitte beachten Sie hierbei „Wie legitimiere ich mich?“.  

                                                                                                                                    Wollen Sie die Nachlasskonten als Erbengemeinschaft oder mit einer notariellen Vorsorge/Generalvollmacht auflösen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.

                                                                                                                                    Wie legitimiere ich mich?

                                                                                                                                    Sie benötigen zur Legitimation ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung).

                                                                                                                                    Die Legitimation kann in allen Filialen der Sparda-Bank Hamburg erfolgen.  

                                                                                                                                    Außerdem können Sie die Legitimation auch im Post-Ident-Verfahren durchführen.

                                                                                                                                    Wir sind gern für Sie da.

                                                                                                                                    Kontaktieren Sie uns.

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                                                                                                                                    Persönliche Beratung

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                                                                                                                                    Termin vereinbaren