Zum Online-Banking

Pflichtinformationen

Mit der folgenden Informationsseite kommen wir den gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten nach.

 

Hier erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen

  • Impressum
  • Einlagensicherung
  • Offenlegungsverordnung (OffVO)
  • Versicherungsvermittlungsverordnung
  • Zahlungskontengesetz (ZKG)
  • Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister (XS2A)
  • Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in einer EWR-Währung

Impressum

Einlagensicherung

Offenlegungsverordnung (OffVO)

Versicherungen

Zahlungskontengesetz - ZGK

Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen

Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.

Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG. Seit dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.

Für bankfachliche Fragen steht Ihnen in unserem Institut unser Kundenservice über serviceteam@sparda-bank-hamburg.de zur Verfügung.

Weitere technische Details und Informationen zum Zugang zur Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister Atruvia AG zur Verfügung. Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link.

Drittanbieter Schnittstelle (XS2A)

Sandbox-Test für Dritte Zahlungsdienstleister

Wir bieten in diesem Zusammenhang seit dem 14. März 2019 eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weitere Informationen nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link.

Anmeldung Sandbox-Test für Drittanbieterschnittstellen

Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website und das NISP–Projekt.

Berlin-Group Website
NISP-Projekt

    Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in einer EWR-Währung

    Sofern Sie mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Ihrer Kreditkarte in einer anderen EWR-Währung (z.B. Dänischer Krone, Polnischem Zloty) bezahlen oder Bargeld abheben, können Sie sich im Nachgang über Fremdwährungsumrechnungen von uns mittels E-Mail oder SMS informieren lassen. Für diesen Zweck laden Sie bitte das hinterlegte Auftragsformular herunter, füllen es aus, unterzeichnen den Auftrag mit Ihrer Unterschrift und senden es uns postalisch zu. Alternativ können Sie die Beanchrichtigung auch in einer unserer  Filiale aktivieren lassen.

      Wir sind gern für Sie da.

      Kontaktieren Sie uns.

      Schreiben Sie uns

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      Wir antworten schnellstmöglich.

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      Rufen Sie uns an

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      Wir freuen uns auf Ihren Besuch in einer unserer Filialen.

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