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VertreterInnen sitzen im Saal und schauen aufs Plenum

Organe der Sparda-Bank Hamburg eG

  • Der Vorstand
  • Der Aufsichtsrat
  • Die VertreterInnenversammlung

Organe der Sparda-Bank Hamburg eG

Der Vorstand

Unser Vorstand ist das Leitungsorgan unserer Genossenschaftsbank und besteht aus drei Mitgliedern. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Er ist gesetzlicher Vertreter der Genossenschaft nach innen und nach außen. Der Vorstand leitet die Bank in eigener Verantwortung und ist für die Organisation und die gesamte Geschäftspolitik verantwortlich.

Er führt die Geschäfte der Bank gemäß der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung der Genossenschaft und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers anzuwenden.

Stephan Liesegang Diplom-Bankbetriebswirt (FS)

Vorstandsvorsitzender

Stephan Liesegang
Diplom-Bankbetriebswirt (FS)

Christian Heins Diplom-Ökonom

stellv. Vorstandsvorsitzender

Christian Heins
Diplom-Ökonom

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bei der Sparda-Bank Hamburg besteht aktuell aus neun Mitgliedern. Er wählt aus seiner Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden.

Der Aufsichtsrat wird von der VertreterInnenversammlung gewählt und abberufen. Er hat im Interesse der Mitglieder den Vorstand zu beraten und zu beaufsichtigen. Er überwacht umfassend die Geschäftsführung durch den Vorstand.

Der Aufsichtsrat hat zudem den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen und der Generalversammlung vor der Feststellung des Jahresabschlusses über das Prüfungsergebnis zu berichten. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich.

Die VertreterInnenversammlung

Die VertreterInnenversammlung vertritt die Interessen der Mitglieder und bestimmt in grundlegenden Angelegenheiten gemäß der Satzung die Geschicke unserer Genossenschaft.

Die Mitglieder der Sparda-Bank Hamburg wählen alle fünf Jahre die VertreterInnenversammlung als oberstes Organ der Bank. Sie wählt auch den Aufsichtsrat und beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Höhe der Dividende.

Vorstand und Aufsichtsrat legen über jedes Geschäftsjahr vor der VertreterInnenversammlung Rechenschaft ab und holen sich die Zustimmung für die geleistete Arbeit ein.

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