Sparda-Bank Hamburg Stiftung
- Gemeinschaft schützt: Mitglieder im Mittelpunkt
- Unsere Fördergrundsätze
- Ist eine Unterstützung möglich? Antrag stellen und Kontakt aufnehmen
Sparda-Bank Hamburg Stiftung: Gemeinschaft schützt
Getreu dem genossenschaftlichen Motto „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele" stellt die Sparda-Bank Hamburg eG die Förderung ihrer Mitglieder in den Mittelpunkt ihres Handelns. Aufbauend auf diesem Grundverständnis wurde 2009 die Sparda-Bank Hamburg Stiftung gegründet. Im Mittelpunkt der Stiftungsarbeit stehen Mitglieder der Sparda-Bank Hamburg, die unverschuldet in wirtschaftliche Not zu geraten drohen oder bereits geraten sind.
Die folgende Aufzählung denkbarer Leistungen der Sparda-Bank Hamburg Stiftung ist beispielhaft. Es findet für jeden Antrag eine Einzelfallprüfung statt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung.
Für eine Unterstützung der Sparda-Bank Hamburg Stiftung müssen grundsätzlich alle der folgenden Bedingungen erfüllt sein.
Damit wir prüfen können ob unsere Stiftung Ihnen zur Seite stehen kann, senden Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten Antrag, den Sie hier zum Download finden, zurück.
Weitere Informationen über die Sparda-Bank Hamburg Stiftung können Sie gern unserer Satzung entnehmen.
Die Stiftungsarbeit wird durch den Stiftungsvorstand geleistet und durch den Stiftungsrat überwacht.
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