Die Sparda-Bank Hamburg Stiftung
Gemeinschaft schützt
Getreu dem genossenschaftlichen Motto „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele" stellt die Sparda-Bank Hamburg eG die Förderung ihrer Mitglieder in den Mittelpunkt ihres Handelns. Aufbauend auf diesem Grundverständnis wurde 2009 die Sparda-Bank Hamburg Stiftung gegründet. Im Mittelpunkt der Stiftungsarbeit stehen Mitglieder der Sparda-Bank Hamburg, die unverschuldet in wirtschaftliche Not zu geraten drohen oder bereits geraten sind.
Sofern alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, hilft die Sparda-Bank Hamburg Stiftung, wenn zum Beispiel ein Mitglied erkrankt, einen Unfall erleidet oder durch eine Erkrankung oder den Tod eines Angehörigen in Not gerät. Darüber hinaus kann es noch weitere Gründe für eine Notlage geben.
Ein wichtiger Bestandteil der Stiftungsarbeit ist die persönliche Beratung betroffener Mitglieder. Sofern eine Unterstützung durch externe Experten sinnvoll ist, bindet die Stiftung Dritte bzw. Netzwerkpartner mit ein. Darüber hinaus engagiert sich die Stiftung in der Präventionsarbeit, um Notlagen gar nicht erst entstehen zu lassen. In bestimmten Fällen leistet die Sparda-Bank Hamburg Stiftung auch finanzielle Unterstützung, um unverschuldet in Not geratene Mitglieder zu unterstützen.


Wie hilft die Sparda-Bank Hamburg Stiftung?
Die folgende Aufzählung denkbarer Leistungen der Sparda-Bank Hamburg Stiftung ist beispielhaft. Es findet für jeden Antrag eine Einzelfallprüfung statt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung.
- Finanzielle Unterstützung von Mitgliedern der Sparda-Bank Hamburg
- Eine mögliche Unterstützung durch die Sparda-Bank Hamburg Stiftung ist grundsätzlich auf einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten, in Ausnahmefällen ein Jahr begrenzt.
- Der Höchstbetrag einer Förderung liegt bei maximal 15.000 Euro - Direkt erbrachte Beratungsleistungen
- Vermittlung von Beratungsleistungen an fachspezifische Dritte bzw. Netzwerkpartner, z.B. die Verbraucherberatung Hamburg
- Schaffung von Netzwerken durch Zusammenarbeit mit verschiedenen Hilfsorganisationen
- Förderung von Verbraucherberatung durch Spenden an anerkannte Organisationen (z.B. Verbraucherzentralen)
Wann hilft die Sparda-Bank Hamburg Stiftung?
Für eine Unterstützung der Sparda-Bank Hamburg Stiftung müssen grundsätzlich alle der folgenden Bedingungen erfüllt sein.
- Der Antragsteller ist Mitglied der Sparda-Bank Hamburg.
- Die möglichen Maßnahmen der Sparda-Bank Hamburg und anderer Banken sind erschöpft.
- Es wird ein formeller Antrag gestellt. Die Antragsformulare sind vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt.
- Die Notlage ist unverschuldet entstanden. Ursachen für eine eingetretene unverschuldete Notlage können zum Beispiel sein:
- Tod des Mitgliedes oder eines Angehörigen
- Krankheit oder Unfall des Mitgliedes oder eines Angehörigen
- Arbeitslosigkeit des Mitgliedes oder eines Angehörigen
- Sonstiges (Einzelprüfungen) - Eine mögliche Unterstützung stellt eine nachhaltige Hilfe dar.
- Eine mögliche Unterstützung stellt eine Hilfe zur Selbsthilfe dar.
Antrag und Kontakt
Damit wir prüfen können ob unsere Stiftung Ihnen zur Seite stehen kann, senden Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten Antrag, den Sie hier zum Download finden, zurück.
Weitere Informationen über die Sparda-Bank Hamburg Stiftung können Sie gern können Sie gern unserer Broschüre sowie unserer Satzung entnehmen.
Kontakt
Sparda-Bank Hamburg Stiftung
Präsident-Krahn-Str. 16/17
22765 Hamburg
E-Mail: stiftung@sparda-bank-hamburg.de
Telefon: 040 550055 0
Gremien
Die Stiftungsarbeit wird durch den Stiftungsvorstand geleistet und durch den Stiftungsrat überwacht.
Vorstand

Stephan Liesegang
Vorsitzender

Claudia Hebrank
Vorstandsmitglied

Christian Heins
stellvertretender Vorsitzender

Axel Krohn
Vorstandsmitglied
Stiftungsrat

Peter Kuczora
Vorsitzender

Ute Plambeck

Thorsten Klimm
Stellv. Vorsitzender

Ralph Borkowski