Die Organe Ihrer Sparda-Bank Hamburg eG
Der Vorstand
Unser Vorstand ist das Leitungsorgan unserer Genossenschaftsbank und besteht aus drei Mitgliedern. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Er ist gesetzlicher Vertreter der Genossenschaft nach innen und nach außen. Der Vorstand leitet die Bank in eigener Verantwortung und ist für die Organisation und die gesamte Geschäftspolitik verantwortlich.
Er führt die Geschäfte der Bank gemäß der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung der Genossenschaft und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers anzuwenden.
Vorstandsvorsitzender

Oliver Pöpplau
Diplom-Betriebswirt (FH),
Diplom-Bankbetriebswirt ADG
Als Vorstandsvorsitzender verantwortet er die Bereiche Controlling, Revision, IT sowie Rechnungswesen und Beauftragtenwesen.
Herr Pöpplau ist Mitglied der Geschäftsführung der Sparda Immobilien GmbH sowie Vorstandsmitglied der Sparda-Bank Hamburg Stiftung.
Vorstandsmitglied

Stephan Liesegang
Diplom-Bankbetriebswirt (FS)
Als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Bank verantwortet er die Bereiche Markt und Marketing, Produktmanagement
Aktiv, Einlagenmanagement, Private Banking sowie die Stiftung der Sparda-Bank.
Herr Liesegang ist Vorstandsvorsitzender der Sparda-Bank Hamburg Stiftung.
Vorstandsmitglied

Tino Wildmann
Diplom-Bankbetriebswirt ADG
Als Vorstand der Sparda-Bank Hamburg verantwortet er die Bereiche Marktfolge-Abteilungen, Organisation, Personal- und Informations-
sicherheitsmanagement.
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bei der Sparda-Bank Hamburg besteht aktuell aus neun Mitgliedern. Er wählt aus seiner Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden.
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt und abberufen. Er hat im Interesse der Mitglieder den Vorstand zu beraten und zu beaufsichtigen. Er überwacht umfassend die Geschäftsführung durch den Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat zudem den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen und der Generalversammlung vor der Feststellung des Jahresabschlusses über das Prüfungsergebnis zu berichten. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich.
Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung vertritt die Interessen der Mitglieder und bestimmt in grundlegenden Angelegenheiten gemäß der Satzung die Geschicke unserer Genossenschaft.
Die Mitglieder wählen alle fünf Jahre die Vertreterversammlung als oberstes Organ der Bank. Sie wählt auch den Aufsichtsrat und beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Höhe der Dividende.
Vorstand und Aufsichtsrat legen über jedes Geschäftsjahr vor der Vertreterversammlung Rechenschaft ab und holen sich die Zustimmung für die geleistete Arbeit ein.
Informationen zur Vertreterversammlung
Informationen zur Vertreterversammlung Wahlausschreibung und zur Wahlbekanntmachung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Sparda-Bank Hamburg eG entnehmen Sie bitte der folgenden PDF-Datei.