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Mit dem Gesicht nach vorne schauendes Sparschwein wird in Händen gehalten

Einlagensicherung

  • Stabilität und Vertrauen seit 1934
  • Einlagensicherung
  • Institutsschutz
  • Verbundrating

Stabil geschützt: Einlagensicherung

Sicher und verlässlich seit dem Jahr 1934

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken waren die ersten Kreditinstitute in Deutschland, die im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden und auch im eigenen Interesse Sicherungseinrichtungen schon in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts geschaffen haben. Seitdem hat es keinen einzigen Fall gegeben, in dem eine Kundin oder ein Kunde einen Verlust bei den eigenen Einlagen erlitten hat.

Das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Sicherheit ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland sind ein hohes Gut. Dabei sind die Stabilität der genossenschaftlichen FinanzGruppe und das Vertrauen in die Bonität all ihrer Mitglieder von entscheidender Bedeutung für das erfolgreiche Wirken der Genossenschaftsbanken im Wettbewerb. Die BVR Institutssicherung GmbH und die Sicherungseinrichtung des BVR gewährleisten diese Stabilität und dieses Vertrauen in einem besonders hohen Maße.

Ausführliche Informationen über die Geschäftsentwicklung und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparda-Bank Hamburg finden Sie in unseren Unternehmensberichten.

Einlagensicherung, Institutsschutz und Verbundrating

Die Sparda-Bank Hamburg ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen.

Amtlich anerkanntes Institutsschutzsystem


Die BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) ist in ihrer satzungsmäßigen Funktion als Institutsschutzsystem amtlich als Einlagensicherungssystem anerkannt und erfüllt den gesetzlichen Auftrag, im Falle einer Bankinsolvenz die Entschädigung der Einleger nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes vorzunehmen. Darüber hinaus ist sie gesetzlich berechtigt, Maßnahmen zur Abwendung einer Bestandsgefährdung, also zur Verhinderung einer Insolvenz, vorzunehmen.

Freiwillige Sicherungseinrichtung des BVR


Parallel zur BVR Institutssicherung GmbH besteht auch weiterhin die Sicherungseinrichtung des BVR. Auch sie hat als institutsbezogenes Sicherungssystem die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Kreditinstituten abzuwenden oder zu beheben, also Insolvenzen zu verhindern. Sollte eine der Sicherungseinrichtung des BVR angeschlossene Bank in eine Schieflage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht beseitigen kann, schützt die Sicherungseinrichtung des BVR über den gesetzlichen Schutz der BVR Institutssicherung GmbH hinaus die Einlagen nach Maßgabe ihres Statutes.

Verbundrating


Aufgrund der hohen Kohäsion innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe wird von Fitch Ratings und Standard & Poor’s ein sogenanntes Verbundrating vergeben. Im Rahmen des Verbundratings werden die genossenschaftlichen Finanzinstitute in Deutschland konsolidiert betrachtet.

Weiterführende Informationen zum Thema Einlagensicherung, Institutsschutz und Verbundrating finden Sie unter den drei Links zur Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), zur BVR Institutssicherung GmbH sowie zu den DZ BANK Ratings.

Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)*

BVR Institutssicherung GmbH*

DZ Bank Ratings (Verbundrating)*

 

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