Informationen gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG)

Pflichtinformationen gemäß Zahlungskontengesetz - ZGK

  • Vorvertragliche Entgeltinformation gemäß §§ 5 bis 9 ZKG, 47 Absatz 2 ZKG
  • Allgemeine Informationspflichten gemäß §14 ZKG
  • Angaben zum Filialnetz sowie zum Geldautomatennetz gemäß Vergleichskriterien §17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite
Allgemeine Informationen gemäß §14 ZKG

Allgemeine Informationen gemäß §14 ZKG

Wir stellen Ihnen nachfolgend Informationen zum Basiskonto und zur Kontenwechselhilfe sowie dem Glossar zur Verfügung.

Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend die vorvertraglichen Entgeltaufstellung zur Verfügung.

Angaben zum Filialnetz sowie Geldautomatennetz (§17 Nrn. 2 und 3 ZKG)

Angaben zum Filialnetz sowie die Angaben zum Geldautomatennetz

Gemäß § 17 Satz 1 Nr. 2 ZKG in Verbindung mit § 4 VglWebV und § 17 Nr. 3 ZKG in Verbindung mit § 5 VglWebV stellen wir für Betreiber einer Vergleichswebsite nachfolgend die Angaben zum Filialnetz sowie die Angaben zum Geldautomatennetz zur Verfügung.