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Informationen gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG)

Pflichtinformationen gemäß Zahlungskontengesetz - ZGK

  • Vorvertragliche Entgeltinformation gemäß §§ 5 bis 9 ZKG, 47 Absatz 2 ZKG
  • Allgemeine Informationspflichten gemäß §14 ZKG
  • Angaben zum Filialnetz sowie zum Geldautomatennetz gemäß Vergleichskriterien §17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite

Allgemeine Informationen gemäß §14 ZKG

Wir stellen Ihnen nachfolgend Informationen zum Basiskonto und zur Kontenwechselhilfe sowie dem Glossar zur Verfügung.

Informationen zum Basiskonto

15 KB

Antrag auf einen Basiskontovertrags

77 KB

Informationsblatt Kontowechselhilfe

644 KB

Glossar Zahlungskonto verbundene Dienste

12 KB

Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend die vorvertraglichen Entgeltaufstellung zur Verfügung.

Entgeltinformationen Sparda Giro

57 KB

Entgeltinformationen Young Horizont

76 KB

Entgeltinformationen Sparda Horizont

57 KB

Entgeltinformationen Sparda Basiskonto

56 KB

Angaben zum Filialnetz sowie Geldautomatennetz (§17 Nrn. 2 und 3 ZKG)

Angaben zum Filialnetz sowie die Angaben zum Geldautomatennetz

Gemäß § 17 Satz 1 Nr. 2 ZKG in Verbindung mit § 4 VglWebV und § 17 Nr. 3 ZKG in Verbindung mit § 5 VglWebV stellen wir für Betreiber einer Vergleichswebsite nachfolgend die Angaben zum Filialnetz sowie die Angaben zum Geldautomatennetz zur Verfügung.

Vergleich Filial- & Geldautomatennetz

17 KB

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