Bausparen lohnt sich nicht nur für Wohnungseigentümer, sondern auch für alle, die mit staatlicher Förderung ihre Wohnwünsche verwirklichen wollen. Mit einem Bausparvertrag legen Sie in einer von Ihnen gewählte Rate Eigenkapital zurück und sichern sich zusätzlich den Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.
Bausparen: der Grundstein für Ihr Wohneigentum
Mit staatlicher Förderung in die eigenen vier Wände
Ihre Vorteile
- Günstige Kreditzinsen: Jetzt sichern!
- Flexibel: Sparrate innerhalb eines bestimmten Rahmens veränderbar.
- Staatliche Förderung: z.B. Riester-Förderung, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie
- Extra-Bonus: Für Junge Leute bis 22 Jahre
- Ihr Angebot: Ganz bequem online berechnen
- Auf Wunsch: Bausparvertrag online abschließen
So funktioniert Bausparen
Erst sparen und dann bauen
Sie schließen einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. In der Regel sparen Sie die Hälfte der Bausparsumme als Guthaben an und erhalten dafür Guthabenzinsen. Die andere Hälfte können Sie bei Zuteilung als zinsgünstiges und zinssicheres Darlehen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus unterstützt Sie auch der Staat auf Ihrem Weg ins Eigenheim.
3 x staatliche Förderung
- Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
Wer sich für Bausparen entscheidet, erhält unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen (vL) vom Arbeitgeber und die Wohnungsbauprämie für eigene Sparbeiträge. - Riester-Förderung
Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können sich direkt fördern lassen – beim Abschluss eines Riester-Bausparvertrages. Oder Sie nutzen einen Riester-Rentenvertrag für die Rückzahlung Ihres Darlehens. Mit Riester sind Sie schneller schuldenfrei und sparen Zinskosten – wenn Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen!
Lassen Sie sich persönlich beraten
Bausparwissen
Der Staat fördert die vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % der VL. Die Förderung ist allerdings nur bei bestimmten Anlageformen möglich. Dabei nimmt der Bausparvertrag eine besondere Rolle ein, da er die einzige staatlich geförderte risikolose Anlageform ist. Erhält der Bausparer die volle VL in Höhe von 470 Euro pro Jahr (Verheiratete 2x 470 Euro), so legt der Staat also noch einmal 43 Euro (bzw. 86 Euro bei Verheirateten) dazu. Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderung ist, dass der Sparer/die Sparerin eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Das Besondere am Bauspardarlehen sind die günstigen und festen Zinssätze. Sie können also schon bei Vertragsabschluss auf den Cent genau kalkulieren. Das Bauspardarlehen ergibt sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Guthaben. Dieses Darlehen beträgt je nach Tarifvariante zwischen ca. 50 % bis 60 % der gesamten Bausparsumme.
Es wird in festen monatlichen Beträgen zurückgezahlt, wobei Sonderzahlungen oder eine ganzheitliche Tilgung ebenfalls möglich sind. Das Darlehen darf nur wohnwirtschaftlich verwendet werden. Dies umfasst aber weit mehr als nur den Hausbau oder die Renovierung.
Bausparen ist eine spezielle Form des Sparens mit Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen zur Finanzierung des Erwerbs, des Eigenheims, der Renovierung oder der Modernisierung von Wohneigentum. Bausparen wird vom Staat gleich dreifach gefördert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auf seine eigenen Einzahlungen die Wohnungsbauprämie (WoP) und auf die vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) und die Riesterzulage für Bausparen erhalten.
Die Bausparidee basiert auf der Erkenntnis, dass zur Finanzierung von Eigenheimen die vorhandenen Mittel des Bauherrn im Allgemeinen nicht ausreichen. Der Bausparvertrag bietet hierzu die Lösung. In der Gemeinschaft mit anderen Bausparern bespart der/die Vertragsinhaber/in zunächst seinen Bausparvertrag. Ist ein bestimmtes Mindestguthaben vorhanden und sind weitere Voraussetzungen erfüllt, erhält der/dir Bausparer/in mit der Zuteilung des Vertrags das angesparte Bausparguthaben inkl. Zinsen und Prämien sowie das zinsgünstige und zinsfeste Bauspardarlehen.
Der Bausparvertrag stellt einen wichtigen Bestandteil der Wohnbaufinanzierung dar. Außerdem wird Bausparen vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage auf VL-Einzahlungen und der Wohnungsbauprämie gleich zweifach gefördert. Ein Bausparvertrag ist damit eine sichere und attraktive Geldanlageform. Einer der großen Vorteile des Bausparens ist der Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen.
Die Bewertungszahl legt fest, in welcher Reihenfolge die Sparer ihre Bausparmittel ausgezahlt bekommen. Sie errechnet sich aus
- den Zinsen, die Sie für Ihre Einzahlungen bekommen haben
- der Bausparsumme, auf die Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben
- dem gewählten Bewertungszahlfaktor sowie
- evtl. dem Leistungsfaktor
Der Bausparer kann seine Bewertungszahl selbst beeinflussen, indem er z.B. am Anfang jedes Monats einzahlt. Denn durch die taggenaue Verzinsung wächst die Bewertungszahl bei regelmäßigem Sparen schneller, als wenn Sie erst am Jahresende einzahlen. Ihre bereits erreichte Bewertungszahl wird Ihnen im Jahreskontoauszug bekanntgegeben. Die Mindestbewertungszahl legt fest, ab welcher Bewertungszahl Sie Ihr Darlehen zugeteilt bekommen.
Einzahlungen über das Mindestsparguthaben (40% bzw.50% der Bausparsumme) hinaus werden durch einen Leistungsfaktor besonders belohnt. Dieser bewirkt ein schnelleres Anwachsen der Bewertungszahl und damit in der Regel eine Verkürzung der Sparzeit bis zur Zuteilung.
Die Abkürzung VL steht für vermögenswirksame Leistungen.
Diese wurden 1961 mit dem Grundgedanken ins Leben gerufen, die Arbeitnehmer durch Leistungen der Arbeitgeber und des Staates am Wachstum des Volksvermögens teilhaben zu lassen. Heute werden pro Jahr € 470,- für Alleinstehende (Verheiratete 2x € 470,-) vermögenswirksame Leistungen mit 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert.
VL können vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und sind in der Regel tarifvertraglich festgelegt. Die VL müssen durch den Arbeitgeber auf einem bestimmten Konto angelegt werden. Das VL-Bausparkonto ist eine gängige und risikolose Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. Nicht alle Arbeitgeber bezahlen die VL in voller Höhe von monatlich € 40,-. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Teilbetrag, zum Beispiel € 27,-, besteht jedoch die Möglichkeit, die Differenz zum vollen Betrag aus der eigenen Tasche aufzufüllen, um dennoch die volle Arbeitnehmersparzulage in Höhe von € 43,- vom Staat zu bekommen. Die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung von VL-Anlagen betragen für Alleinstehende € 17.900,- und für Verheiratete € 35.800,-. Ausschlaggebend ist das zu versteuernde Einkommen.
Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen auf Bausparverträgen wird für maximal € 470,- jährlich mit einer 9 %-igen Arbeitnehmersparzulage gefördert. Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen auf Investmentfonds wird für maximal € 400,- jährlich mit einer 20 %-igen Arbeitnehmersparzulage gefördert.
Mit der WoP "belohnt" der Staat eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag.
Die Förderung beträgt 10 % auf jährliche Einzahlungen von max. 700 EUR für Ledige (und max. 1.400 EUR für Verheiratete). Pro Jahr kann man damit bis zu 70 EUR (Ledige) bzw. 140 EUR (Verheiratete) vom Staat geschenkt bekommen! Für die Gewährung der Prämie ist maßgebend, dass das jährliche zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet (Alleinstehende 35.000 EUR, Verheiratete 70.000 EUR). Außerdem muss der Bausparer in der Bundesrepublik unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt sein. Diese Prämie kann ab einem Mindestsparbeitrag von 50 EUR in Anspruch genommen werden. Zu den begünstigten Zahlungen zählen neben den eigenen Einzahlungen auch Guthabenzinsen sowie vermögenswirksame Leistungen, für die kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.
Die Wohnungsbauprämie wird auf Antrag des Prämienberechtigten nach Ablauf des Sparjahres von der Bausparkasse ermittelt, im Konto des Bausparers gesondert vermerkt und in der Regel bei Zuteilung oder Ablauf der Bindungsfrist dem Bausparkonto gutgeschrieben.
Die Wohnungsbauprämie muss mit einem speziellen Formular beantragt werden, das Ihnen am Jahresanfang zusammen mit dem Kontoauszug automatisch zugeschickt wird. Der ausgefüllte Antrag sollte über die Bank, einem Bausparkassen-Außendienstmitarbeiter oder direkt an die Bausparkassen eingereicht werden.
Wichtig: Die Bausparzinsen müssen aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung gesondert mit angegeben werden.
Der Begriff "Zuteilung" bedeutet dass Ihr Bausparvertrag alle Voraussetzungen erfüllt, die für die Auszahlung Ihres Guthabens und die Beantragung des Bauspardarlehens notwendig sind. Voraussetzungen für die Zuteilung:
- Erreichen des Mindestsparguthabens an einem der 12 Bewertungsstichtagen
- Erreichen der für die Zuteilung erforderlichen Bewertungszahl, wenigstens in Höhe der Mindestbewertungszahl
- Erklärung des Bausparers, dass er die Zuteilung annimmt.
Alle Bausparverträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden nach der Höhe der Bewertungszahlen geordnet. Im Rahmen der verfügbaren Zuteilungsmittel werden dann die Bausparverträge von der höchsten Bewertungszahl abwärts zugeteilt, bis die vorhandenen Mittel aufgebraucht sind. Der letzte zugeteilte Vertrag hat die sogenannte "erforderliche Bewertungszahl", die Zielbewertungszahl. Bei der Zuteilung sind alle Bausparkassen streng an ihre Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gebunden.
Außerhalb dieser Reihenfolge dürfen keine Verträge zugeteilt werden. Die bedingungsgemäße Zuteilung wird durch einen vom Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) bestellten Vertrauensmann überwacht.
Natürlich werden Ihre Bausparmittel nur ausgezahlt, wenn Sie sie zu diesem Zeitpunkt auch haben wollen. Falls Sie das Geld gerade nicht brauchen, lassen Sie Ihren Vertrag einfach wie bisher weiterlaufen, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen. Oder Sie können Ihren Vertrag aufstocken, so dass Sie später mehr Geld zur Verfügung haben.