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Kapital mit vermögenswirksamen Leistungen aufbauen

VL-Sparen

  • Kapital mit vermögenswirksamen Leistungen aufbauen
  • Staatliche Zuschüsse möglich
  • Auf Wunsch den Sparbetrag einfach aufstocken
  • Überschaubare Laufzeit
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VL-Sparen: Geldanlage mit vermögenswirksamen Leistungen

Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) lohnt sich für Sie gleich doppelt: Sie sparen, Ihr Chef legt was drauf und der Staat belohnt Sie mit einer kräftigen Zulage. Grundsätzlich können Sie beim geförderten VL-Sparen zwischen Anlagen in Investmentfonds und wohnwirtschaftlichen Anlagen, wie zum Beispiel einem Bausparvertrag wählen.

VL-Sparen geht auch von Zuhause aus

VL-Sparen im Überblick – so funktioniert es

Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Sie helfen Arbeitnehmern  dabei, Vermögen aufzubauen. Alle festangestellten Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten, Richter und Soldaten können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von maximal 40 Euro pro Monat erhalten.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Wenn die VL eine Leistung des Arbeitgebers sind, zahlt er sie zusätzlich zum Gehalt. Die Leistungen können im individuellen Arbeitsvertrag geregelt sein. Oft bilden auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen die Grundlage.
  • Wenn der Arbeitgeber keine VL oder weniger als 40 Euro zahlt, können Sie den Betrag selbst zahlen oder aufstocken.

VL-Sparen abschließen und Förderung sichern

Profitieren Sie als Arbeitnehmer von vermögenswirksamen Leistungen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber beim Sparen dazuzahlt. Außerdem belohnt der Staat VL-Sparer unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Arbeitnehmersparzulage. Ob dabei Ihr Arbeitgeber den Betrag zusätzlich zum Lohn gewährt oder ob Sie die Zahlungen freiwillig aus Ihrem Nettogehalt leisten, macht für die staatliche Förderung keinen Unterschied. Voraussetzung ist nur, dass Ihr Arbeitgeber die Überweisung veranlasst.

VL-Sparen

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Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeit­geber, ob und in welcher Höhe er vermögens­wirksame Leistungen zahlt. Gemeinsam mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin finden Sie dann heraus, welche Spar­form für Sie die beste ist.

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Mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall VL-Sparen

Bausparen: VL-Sparen mit unserem Partner Bausparkasse Schwäbisch Hall

In Immobilien investieren:

Wenn Sie den Kauf einer Immobilie oder den Bau eines Hauses planen, ist der Bausparvertrag eine sinnvolle Anlage für Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Das gilt auch, wenn Sie noch gar kein konkretes Projekt vor Augen haben, ein Eigenheim aber zu Ihren Lebenszielen gehört. Entscheiden Sie sich für einen Bausparvertrag, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen – wie Einkommenssteuergrenzen, zusätzlich eine spezielle Form der staatlichen Förderung: die Arbeitnehmersparzulage.

Zu den wichtigsten Vorteilen eines Bausparvertrags zählen:

  • Zinsgarantie
  • Planungssicherheit
  • Attraktive Finanzierungskonditionen
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Fondssparen: VL-Sparen mit unserem Partner Union Investment

Vermögen steigern mit Akienfonds:
Wenn Sie mithilfe Ihrer vermögenswirksamen Leistungen einen Grundstein für Ihren persönlichen Vermögensaufbau legen möchten, dann können sich Produkte unseres Partners Union Investment anbieten.

Durch Fondssparen können Sie vor allem in Zeiten niedriger Zinsen höhere Rendite erzielen als mit reinen Sparangeboten.

Weitere Informationen zum Fondssparen Jetzt Termin vereinbaren

VL-Sparen mit staatlicher Förderung

Einkommensgrenzen und Förderhöhe

Entscheiden Sie sich für einen Bausparvertrag oder für Aktienfonds, dann erhalten Sie zusätzlich bei Berechtigung staatliche Zuschüsse wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungspauprämie. Für diese Förderung gelten folgende Bestimmungen:

Bausparen

Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeit­nehmer­spar­zulage beträgt 9 % auf maximal 470 Euro (Ledige) bzw. 940 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebens­partner). Voraus­setzung ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebens­partner) nicht übersteigt.

Es gilt eine Mindest­spar­dauer von sieben Jahren. Wird der Bau­spar­vertrag früher zugeteilt, dann bleibt die Arbeit­nehmer­spar­zulage ebenfalls erhalten, wenn das Bau­spar­guthaben für eine Immobilie oder andere wohnungs­wirtschaftliche Zwecke genutzt wird.

Staatliche Wohnungsbauprämie

Zusätzlich können Sie die staatliche Wohnungs­bauprämie  auf Ihre eigenen Einzahlungen beantragen, die Sie zusätzlich zu Ihren vermögens­wirksamen Leistungen erbringen können.

Die Prämie liegt bei 10 % pro Jahr, der geförderte Höchst­betrag bei 700 Euro für Ledige bzw. 1.400 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebens­partner.

Fondssparen

Arbeitnehmersparzulage
Lassen Sie die vermögens­wirksamen Leistungen in einen lang­fristig chancen­reichen Fonds­spar­vertrag unseres Partners Union Investment fließen, erhalten Sie die Arbeit­nehmer­spar­zulage in Höhe von 20 % auf einen Höchst­betrag von 400 Euro (Ledige) bzw. 800 Euro (Ehe­gatten und eingetragene Lebens­partner). Voraus­gesetzt, Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen beträgt nicht mehr als 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebens­­partner).

Die Einzahlungsdauer beträgt sechs Jahre. Danach ruht das Kapital bis zum Ende des siebten Jahres. Dann wird der Gesamt­förderungs­betrag Ihrem Depot gut­geschrieben – ebenfalls in Form von Fonds­anteilen. Am Anfang des darauf­folgenden Jahres können Sie über Ihr angespartes Vermögen verfügen.

Hinweis:

Da jeder Investmentfonds den marktbedingten Kursschwankungen unterliegt, kann das Sparziel am Ende jeder Ansparphase variieren.

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