VL-Sparen
- Kapital mit vermögenswirksamen Leistungen aufbauen
- Staatliche Zuschüsse möglich
- Auf Wunsch den Sparbetrag einfach aufstocken
- Überschaubare Laufzeit
Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) lohnt sich für Sie gleich doppelt: Sie sparen, Ihr Chef legt was drauf und der Staat belohnt Sie mit einer kräftigen Zulage. Grundsätzlich können Sie beim geförderten VL-Sparen zwischen Anlagen in Investmentfonds und wohnwirtschaftlichen Anlagen, wie zum Beispiel einem Bausparvertrag wählen.
Profitieren Sie als Arbeitnehmer von vermögenswirksamen Leistungen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber beim Sparen dazuzahlt. Außerdem belohnt der Staat VL-Sparer unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Arbeitnehmersparzulage. Ob dabei Ihr Arbeitgeber den Betrag zusätzlich zum Lohn gewährt oder ob Sie die Zahlungen freiwillig aus Ihrem Nettogehalt leisten, macht für die staatliche Förderung keinen Unterschied. Voraussetzung ist nur, dass Ihr Arbeitgeber die Überweisung veranlasst.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe er vermögenswirksame Leistungen zahlt. Gemeinsam mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin finden Sie dann heraus, welche Sparform für Sie die beste ist.
Einkommensgrenzen und Förderhöhe
Entscheiden Sie sich für einen Bausparvertrag oder für Aktienfonds, dann erhalten Sie zusätzlich bei Berechtigung staatliche Zuschüsse wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungspauprämie. Für diese Förderung gelten folgende Bestimmungen:
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 % auf maximal 470 Euro (Ledige) bzw. 940 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner). Voraussetzung ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner) nicht übersteigt.
Es gilt eine Mindestspardauer von sieben Jahren. Wird der Bausparvertrag früher zugeteilt, dann bleibt die Arbeitnehmersparzulage ebenfalls erhalten, wenn das Bausparguthaben für eine Immobilie oder andere wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
Zusätzlich können Sie die staatliche Wohnungsbauprämie auf Ihre eigenen Einzahlungen beantragen, die Sie zusätzlich zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen erbringen können.
Die Prämie liegt bei 10 % pro Jahr, der geförderte Höchstbetrag bei 700 Euro für Ledige bzw. 1.400 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
Arbeitnehmersparzulage
Lassen Sie die vermögenswirksamen Leistungen in einen langfristig chancenreichen Fondssparvertrag unseres Partners Union Investment fließen, erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 % auf einen Höchstbetrag von 400 Euro (Ledige) bzw. 800 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner). Vorausgesetzt, Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen beträgt nicht mehr als 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner).
Die Einzahlungsdauer beträgt sechs Jahre. Danach ruht das Kapital bis zum Ende des siebten Jahres. Dann wird der Gesamtförderungsbetrag Ihrem Depot gutgeschrieben – ebenfalls in Form von Fondsanteilen. Am Anfang des darauffolgenden Jahres können Sie über Ihr angespartes Vermögen verfügen.
Hinweis:
Da jeder Investmentfonds den marktbedingten Kursschwankungen unterliegt, kann das Sparziel am Ende jeder Ansparphase variieren.
Verschenken Sie kein Geld und sichern Sie sich Ihre Vorteile beim VL-Sparen. Gemeinsam mit Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Sparform für Sie die beste ist.
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