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Bausparen mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Sie träumen von den eigenen vier Wänden? Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte, braucht eine solide Basis für die Finanzierung. Mit Bausparen sichern Sie sich jetzt die niedrigen Zinsen für die Zukunft und profitieren gleichzeitig von attraktiven staatlichen Förderungen. Mit einem Bausparvertrag von der Bausparkasse Schwäbisch Hall legen Sie schon heute einen finanziellen Grundstein für Ihre Zukunft und sind für Ihre Wohnwünsche perfekt vorbereitet.

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Paar schaut in die Zukunft und ihren Bausparwohntraum

Ihre Vorteile mit Bausparen

Miete? Nein danke! Ein guter und beliebter Start in die eigenen vier Wände ist ein Bausparvertrag. Mit einem Bausparvertrag investieren Sie in die eigene Zukunft – in Ihr Eigentum mit Freiraum für Sie und Ihre Familie. Aus dem Bausparvertrag ergeben sich 3 große Vorteile: Sie bauen Eigenkapital auf, sichern sich die Option auf ein günstiges Darlehen und werden öffentlich gefördert – damit unterstützt der Staat den Erwerb und Erhalt von privatem Wohneigentum. 

  • Attraktiver Sparzins je nach Tarifvariante
  • Bis zu dreifacher staatlicher Förderung möglich (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Riester-Zulagen für Ihre private Altersvorsorge)
  • Sicherung günstiger Kreditzinsen für spätere Bauvorhaben
  •  Flexibel sparen, Einmalzahlungen jederzeit möglich
  • Anpassung der Bausparsumme möglich
Jetzt Bausparvertrag berechnen

Vorteil für alle unter 28-Jährigen:

Schon gewusst? Alle unter 28-Jährigen erhalten mit dem Bausparen von der Bausparkasse Schwäbisch Hall einen attraktiven Bonus von bis zu 200 Euro. Legen Sie den finanziellen Grundstein für Ihre Zukunft, zum Beispiel für die erste eigene Wohnung. Hier können Sie endlich tun und lassen was Ihnen gefällt und die neue Unabhängigkeit in vollen Zügen genießen.

Mit Bausparen niedrige Zinsen sichern – so funktioniert Bausparen

Sie schließen einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. In der Regel sparen Sie die Hälfte der von Ihnen festgelegten Bausparsumme als Guthaben an und erhalten dafür Guthabenzinsen. Die andere Hälfte können Sie bei Zuteilung als zinsgünstiges und zinssicheres Darlehen in Anspruch nehmen. Zusätzlich unterstützt Sie der Staat mit Zuschüssen auf dem Weg zum Eigenheim. Egal, ob Sie einen Neubau oder Kauf, eine energetische Modernisierung oder Anschlussfinanzierung im Sinn haben: Mit einem Bausparvertrag von Schwäbisch Hall gehen Sie auf Nummer sicher. Sie erhalten Ihr Bauspardarlehen zu einem garantierten Zinssatz, der heute schon feststeht.

Eigenkapital bilden

Mit Bausparen bauen Sie gezielt Eigenkapital als Basis für Ihre Baufinanzierung auf. Je mehr Eigenkapital Sie haben, desto geringer sind der spätere Finanzierungsbedarf und die damit verbundenen Kosten.

Fester Darlehenszins

Egal, wann Sie das Bauspardarlehen benötigen: Sie erhalten einen Finanzierungsbaustein zu einem festen Zinssatz, der heute schon feststeht. Das macht Sie unabhängig von der künftigen Entwicklung der Bauzinsen.

Staatliche Förderung

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, unterstützt Sie der Staat mit Zuschüssen: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Riester-Zulage. So kommen Sie schneller und günstiger ans Ziel.

"Sehr gut" - zum zehnten Mal in Folge
Das Finanz-Magazin €uro hat erneut mit dem Deutschen Kundeninstitut (DKI) die "Beste Bausparkasse" gesucht und erneut die Schwäbisch Hall zum Testsieger gekürt. 

Bausparen - mit staatlichen Förderungen zum Ziel

Für die einzelnen Förderungen gelten jeweils bestimmte Voraussetzungen¹ – oftmals können Sie sogar von mehreren Prämien gleichzeitig profitieren.

Wohnungsbauprämie

  • Profitieren Sie von der staatlichen Wohnungsbauprämie, wenn Sie eigene Einzahlungen in einen Bausparvertrag leisten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 Euro bei Ledigen bzw. 70.000 Euro bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern nicht übersteigt. Die Prämie beträgt 10 % Ihrer Einzahlungen – maximal 700 Euro für Ledige und 1.400 Euro für Paare.

Arbeitnehmersparzulage

  • Mit der Arbeitnehmersparzulage unterstützt der Staat Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL). Anspruch haben Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Ehepaare oder eingetragenen Lebenspartnern) liegt. Die Zulage beträgt 9 % auf Ihre VL bis zu 470 Euro jährlich für Ledige und bis zu 940 Euro für Ehepaare. Es gilt eine Mindestspardauer von sieben Jahren. Wird der Bausparvertrag früher zugeteilt, dann bleibt die Arbeitnehmersparzulage ebenfalls erhalten, wenn das Bausparguthaben für eine Immobilie oder andere wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.

Riester-Förderung

  • Neben Zulagen beim Erwerb selbstgenutzter Immobilien lässt sich die Riester-Förderung auch nutzen, wenn sie eine Anschlussfinanzierung oder Entschuldung planen oder ihre Immobilie barrierefrei umbauen und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
  • Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen und dementsprechend auch auf die Arbeitnehmersparzulage haben regulär alle fest angestellten Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und selbstverständlich auch Auszubildende.

¹Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Bei Berechtigung ist für die Nutzung der Riester-Förderung ein gesonderter Vertrag erforderlich.

Bausparen für junge Leute

Vorteile, auf dem Weg zur Unabhängigkeit:

  • Überzeugende Konditionen
  • Junge-Leute-Bonus¹
  • Hohe Flexibilität: Die Sparrate ist jederzeit anpassbar
  • Option auf attraktiven Bausparkredit: dauerhaft sicherer Sollzins und niedrige Kreditraten
  • Jährlich mehrere Hundert Euro staatliche Prämien möglich (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Riester-Zulage)
  • Extra-Geld vom Staat

¹Einmalig nur für unter 28-jährige beim Tarif FuchsStart
Weitere Voraussetzungen § 3 ABB; die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt.

Junge Bausparer unter 22 Jahren lachen glücklich

Prämien für junge Leute

Geld von Schwäbisch Hall

  • Unter 28-Jährige erhalten einmalig bis zu 200 Euro Junge-Leute-Bonus¹. Sparen Sie bis zur Zuteilung im Tarif FuchsStart, erhöht sich der Guthabenzins auf 0,25 Prozent². 

Geld vom Chef

  • Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen (VL) von bis zu 40 Euro monatlich auf einen Bausparvertrag. Tipp: Einfach mal beim Chef nachfragen.

Geld vom Staat

  • Eigene Einzahlungen und die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen werden mit rund 70 Euro Wohnungsbauprämie4 rund 43 Euro Arbeitnehmersparzulage4 und 175 Euro Riester-Grundzulage4 honoriert. Unter 25-Jährige erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Riester-Bausparen.

¹Die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Weitere Voraussetzungen § 3 ABB.
²Weitere Voraussetzungen § 3 ABB. Im FuchsStart (XY). Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens fünf Jahre betragen.
³Unter 25-Jährige können einmalig nach sieben Jahren über ihr Wohnungsbauprämien-gefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die sieben letzten Sparjahre begrenzt.
⁴Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Bei Berechtigung ist für die Nutzung der Riester-Förderung ein gesonderter Vertrag erforderlich.

Paar genießt die Küche ihres neuen Eigenheims

Warum Bausparen?

All dies ermöglicht das Bausparen

Ein Bausparvertrag ist äußerst vielseitig und längst nicht nur für die eigene Immobilie einsetzbar. Für folgende Vorhaben lohnt sich der Abschluss eines Bausparvertrags:

  • Kauf eines Einfamilienhauses (Alt- oder Neubau)
  • Kauf einer Doppelhaushälfte oder Eigentumswohnung
  • Kauf eines Baugrundstücks mit oder ohne Bebauung
  • Kauf einer bereits vermieteten Immobilie als Kapitalanlage
  • Erwerb von Wohneigentum in einer Senioreneinrichtung
  • Sanierung, Modernisierung, Renovierung oder Umbau Ihrer Immobilie
  • Renovierung der Mietwohnung
  • Zinsen für die Anschlussfinanzierung sichern
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Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

Unser starker Partner

Gemeinsam mit unserem Partner, der Bausparkasse Schwäbisch Hall – der größten Bausparkasse Deutschlands mit über 80 Jahren Erfahrung im Bereich Bausparen und Finanzierungen – bieten wir Ihnen eine breite Auswahl an flexiblen Bauspar-Tarifen. Als Marktführer in der Branche beraten unsere Experten von Schwäbisch Hall Sie kompetent und individuell, um den idealen Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden. 

Zur Bausparkasse Schwäbisch Hall*

Bausparrechner

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Bausparwissen

Was versteht man eigentlich unter Bausparen?

Bausparen ist eine spezielle Form des Sparens mit Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen zur Finanzierung des Erwerbs, des Eigenheims, der Renovierung oder der Modernisierung von Wohneigentum. Bausparen wird vom Staat gleich dreifach gefördert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auf seine eigenen Einzahlungen die Wohnungsbauprämie (WoP) und auf die vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) und die Riesterzulage für Bausparen erhalten.

Die Bausparidee basiert auf der Erkenntnis, dass zur Finanzierung von Eigenheimen die vorhandenen Mittel des Bauherrn im Allgemeinen nicht ausreichen. Der Bausparvertrag bietet hierzu die Lösung. In der Gemeinschaft mit anderen Bausparern bespart der/die Vertragsinhaber/in zunächst seinen Bausparvertrag. Ist ein bestimmtes Mindestguthaben vorhanden und sind weitere Voraussetzungen erfüllt, erhält der/dir Bausparer/in mit der Zuteilung des Vertrags das angesparte Bausparguthaben inkl. Zinsen und Prämien sowie das zinsgünstige und zinsfeste Bauspardarlehen.

Wofür braucht man einen Bausparvertrag?

Der Bausparvertrag stellt einen wichtigen Bestandteil der Wohnbaufinanzierung dar. Außerdem wird Bausparen vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage auf VL-Einzahlungen und der Wohnungsbauprämie gleich zweifach gefördert. Ein Bausparvertrag ist damit eine sichere und attraktive Geldanlageform. Einer der großen Vorteile des Bausparens ist der Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen.

Wie errechnet sich das Bauspardarlehen?

Das Besondere am Bauspardarlehen sind die günstigen und festen Zinssätze. Sie können also schon bei Vertragsabschluss auf den Cent genau kalkulieren. Das Bauspardarlehen ergibt sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Guthaben. Dieses Darlehen beträgt je nach Tarifvariante zwischen ca. 50 % bis 60 % der gesamten Bausparsumme.

Es wird in festen monatlichen Beträgen zurückgezahlt, wobei Sonderzahlungen oder eine ganzheitliche Tilgung ebenfalls möglich sind. Das Darlehen darf nur wohnwirtschaftlich verwendet werden. Dies umfasst aber weit mehr als nur den Hausbau oder die Renovierung.

Was ist eine Arbeitnehmersparzulage?

Der Staat fördert die vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % der VL. Die Förderung ist allerdings nur bei bestimmten Anlageformen möglich. Dabei nimmt der Bausparvertrag eine besondere Rolle ein, da er die einzige staatlich geförderte risikolose Anlageform ist.

Erhält der Bausparer die volle VL in Höhe von 470 Euro pro Jahr (Verheiratete 2x 470 Euro), so legt der Staat also noch einmal 43 Euro (bzw. 86 Euro bei Verheirateten) dazu. Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderung ist, dass der Sparer/die Sparerin eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

    Was legt die Bewertungszahl fest?
    Die Bewertungszahl legt fest, in welcher Reihenfolge die Sparer ihre Bausparmittel ausgezahlt bekommen. Sie errechnet sich aus:
    • Den Zinsen, die Sie für Ihre Einzahlungen bekommen haben
    • Der Bausparsumme, auf die Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben
    • Dem gewählten Bewertungszahlfaktor sowie
    • Evtl. dem Leistungsfaktor

    Der Bausparer kann seine Bewertungszahl selbst beeinflussen, indem er z.B. am Anfang jedes Monats einzahlt. Denn durch die taggenaue Verzinsung wächst die Bewertungszahl bei regelmäßigem Sparen schneller, als wenn Sie erst am Jahresende einzahlen. Ihre bereits erreichte Bewertungszahl wird Ihnen im Jahreskontoauszug bekanntgegeben. Die Mindestbewertungszahl legt fest, ab welcher Bewertungszahl Sie Ihr Darlehen zugeteilt bekommen.

    Was ist ein „Leistungsfaktor“?

    Einzahlungen über das Mindestsparguthaben (40% bzw. 50% der Bausparsumme) hinaus werden durch einen Leistungsfaktor besonders belohnt. Dieser bewirkt ein schnelleres Anwachsen der Bewertungszahl und damit in der Regel eine Verkürzung der Sparzeit bis zur Zuteilung.

      Was bedeutet „VL“?

      Die Abkürzung VL steht für vermögenswirksame Leistungen.
      Diese wurden 1961 mit dem Grundgedanken ins Leben gerufen, die Arbeitnehmer durch Leistungen der Arbeitgeber und des Staates am Wachstum des Volksvermögens teilhaben zu lassen. Heute werden pro Jahr 470 Euro für Alleinstehende (Verheiratete 2x  470 Euro) vermögenswirksame Leistungen mit 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert.

      VL können vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und sind in der Regel tarifvertraglich festgelegt. Die VL müssen durch den Arbeitgeber auf einem bestimmten Konto angelegt werden. Das VL-Bausparkonto ist eine gängige und risikolose Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. Nicht alle Arbeitgeber bezahlen die VL in voller Höhe von monatlich 40 Euro zahlt der Arbeitgeber nur einen Teilbetrag, zum Beispiel 27 Euro, besteht jedoch die Möglichkeit, die Differenz zum vollen Betrag aus der eigenen Tasche aufzufüllen, um dennoch die volle Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 43 Euro vom Staat zu bekommen. Die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung von VL-Anlagen betragen für Alleinstehende  17.900 Euro und für Verheiratete 35.800 Euro. Ausschlaggebend ist das zu versteuernde Einkommen.

      Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen auf Bausparverträgen wird für maximal 470 Euro jährlich mit einer 9 %-igen Arbeitnehmersparzulage gefördert. Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen auf Investmentfonds wird für maximal 400 Euro jährlich mit einer 20 %-igen Arbeitnehmersparzulage gefördert.

      Was ist die Wohnungsbauprämie & wie bekommt man sie?

      Mit der WoP „belohnt“ der Staat eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag.

      Die Förderung beträgt 10 % auf jährliche Einzahlungen von max. 700 Euro für Ledige (und max. 1.400 Euro für Verheiratete). Pro Jahr kann man damit bis zu 70 Euro (Ledige) bzw. 140 Euro (Verheiratete) vom Staat geschenkt bekommen! Für die Gewährung der Prämie ist maßgebend, dass das jährliche zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet (Alleinstehende 35.000 Euro, Verheiratete 70.000 Euro). Außerdem muss der Bausparer in der Bundesrepublik unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt sein.

      Diese Prämie kann ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro in Anspruch genommen werden. Zu den begünstigten Zahlungen zählen neben den eigenen Einzahlungen auch Guthabenzinsen sowie vermögenswirksame Leistungen, für die kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.

      Die Wohnungsbauprämie wird auf Antrag des Prämienberechtigten nach Ablauf des Sparjahres von der Bausparkasse ermittelt, im Konto des Bausparers gesondert vermerkt und in der Regel bei Zuteilung oder Ablauf der Bindungsfrist dem Bausparkonto gutgeschrieben.

      Die Wohnungsbauprämie muss mit einem speziellen Formular beantragt werden, das Ihnen am Jahresanfang zusammen mit dem Kontoauszug automatisch zugeschickt wird. Der ausgefüllte Antrag sollte über die Bank, einem Bausparkassen-Außendienstmitarbeiter oder direkt an die Bausparkassen eingereicht werden.

      Wichtig: Die Bausparzinsen müssen aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung gesondert mit angegeben werden.

      Was bedeutet der Begriff „Zuteilung"?
      Der Begriff „Zuteilung“ bedeutet dass Ihr Bausparvertrag alle Voraussetzungen erfüllt, die für die Auszahlung Ihres Guthabens und die Beantragung des Bauspardarlehens notwendig sind. Voraussetzungen für die Zuteilung:
      • Erreichen des Mindestsparguthabens an einem der 12 Bewertungsstichtagen
      • Erreichen der für die Zuteilung erforderlichen Bewertungszahl, wenigstens in Höhe der Mindestbewertungszahl
      • Erklärung des Bausparers, dass er die Zuteilung annimmt.
      Alle Bausparverträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden nach der Höhe der Bewertungszahlen geordnet. Im Rahmen der verfügbaren Zuteilungsmittel werden dann die Bausparverträge von der höchsten Bewertungszahl abwärts zugeteilt, bis die vorhandenen Mittel aufgebraucht sind. Der letzte zugeteilte Vertrag hat die sogenannte „erforderliche Bewertungszahl“, die Zielbewertungszahl. Bei der Zuteilung sind alle Bausparkassen streng an ihre Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gebunden.
       
      Außerhalb dieser Reihenfolge dürfen keine Verträge zugeteilt werden. Die bedingungsgemäße Zuteilung wird durch einen vom Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) bestellten Vertrauensmann überwacht.
       
      Natürlich werden Ihre Bausparmittel nur ausgezahlt, wenn Sie sie zu diesem Zeitpunkt auch haben wollen. Falls Sie das Geld gerade nicht brauchen, lassen Sie Ihren Vertrag einfach wie bisher weiterlaufen, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen. Oder Sie können Ihren Vertrag aufstocken, so dass Sie später mehr Geld zur Verfügung haben.

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