MeinInvest Geldanlage-Assistent
- Digitaler Geldanlage-Assistent
- Sparen schon ab 25 Euro monatlich
- Geldanlage abgestimmt auf Ihre Wünsche
Legen Sie mit unserem Anlage-Assistenten MeinInvest zu jeder Zeit und von jedem Ort zeitgemäß Geld an. Einfach online. Die Geldanlage mit MeinInvest ist schon ab einem Anlagebetrag von nur 25 Euro monatlich möglich. Mit dem neuartigen Robo-Advisor MeinInvest steigen Sie ganz einfach und bequem in die zeitgemäße Art der digitalen Online-Geldanlage ein. Der Anlage-Assistent MeinInvest ermöglicht Ihnen dabei den Online-Zugang zu Vermögensanlagen in nur wenigen Schritten.
In einer kurzen und übersichtlichen Online-Befragung ermittelt der digitale Geldanlage-Assistent für Sie eine für Ihre Wünsche und Ziele passende Geldanlage-Strategie und bietet Ihnen im Anschluss nach der Online-Depot Eröffnung die Leistungen einer professionellen Anlageverwaltung. Ihr Geld wird dabei in eine Vermögensverwaltung investiert, die aus aktiv gemanagten Fonds von unserem Partner Union Investment und ausgewählten passiv gemanagten Fonds (ETFs) anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften besteht und auf Wunsch auch nachhaltige Geldanlagen mit in die Anlagestrategie einbezieht.
Sie können online sofort mit der Geldanlage starten: Wählen Sie mit der Hilfe vom Anlage-Assistent MeinInvest eine zeitgemäße, passende Anlage-Strategie für sich aus und eröffnen Sie direkt Ihr Online-Depot und das Benutzerkonto. Über das MeinInvest Benutzerkonto können Sie Ihre Geldanlage mit nur wenigen Klicks jederzeit einsehen und verwalten. So haben Sie Ihre persönlichen Geldanlage-Ziele ganz bequem online stets im Blick.
Mit MeinInvest entscheiden Sie darüber, welche Form von Wirtschaft Sie unterstützen möchten. Soll Ihre Anliegestrategie zum Beispiel ökologische und soziale Kriterien sowie eine gute Unternehmensführung, die ESG-Kriterien, berücksichtigen? Investieren Sie mit Mein Invest Zukunft verantwortungsbewusst genau nach Ihren Wünschen und Zielen.
Im Rahmen der Vermögensverwaltung kann der Verwalter nach eigenem Ermessen Anlageentscheidungen für das Investment des Kunden treffen. Obwohl der Vermögensverwalter dabei verpflichtet ist, gemäß den vereinbarten Anlagerichtlinien und zum Vorteil des Kunden zu handeln, kann der Verwalter Fehlentscheidungen treffen.
Sie sind überdies im Rahmen der Vermögensverwaltung den Risiken der einzelnen Finanzinstrumente, in die investiert wird, ausgesetzt. So besteht unter anderem das Risiko marktbedingter Kursschwankungen. Weiterhin existieren spezielle Risiken bei einzelnen Anlageklassen sowie Investmentfonds, zum Beispiel ein Liquiditätsrisiko oder Wechselkursrisiko. Daher kann der Wert Ihrer Geldanlage fallen oder steigen, und es kann zu Verlusten des eingesetzten Kapitals kommen. Das damit verbunden Risiko ist auf die angelegte Summe beschränkt. Überdies kann Ihre individuelle Nachhaltigkeits- und Ethikvorstellung von der Anlagepolitik abweichen.
Zu etwaigen Risiken von Geldanlagen in eine digitale Vermögensverwaltung verweisen wir auf die detaillierten Informationen innerhalb von MeinInvest.
Allein maßgebliche Rechtsgrundlage für die Vermögensverwaltung mit MeinInvest sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparda-Bank Hamburg eG für MeinInvest, welche Sie kostenlos in deutscher Sprache über die Homepage der Sparda-Bank Hamburg eG erhalten. Die Eröffnung eines Union Investment Depots ist erforderlich. Allein maßgebliche Rechtsgrundlage hierfür sind die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zusatzvereinbarungen und Sonderbedingungen der Union Investment Service Bank AG, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG erhalten. Diese Information stellt weder eine Handlungsempfehlung noch eine Anlageberatung durch die Sparda-Bank Hamburg eG dar.
Sie legen Wert auf eine ESG-Geldanlage? Selbstverständlich berücksichtigen wir Ihren Wunsch.
Unter den folgenden Links finden Sie allgemeine Informationen zu den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie eine Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren:
Artikel 3 der EU-Offenlegungsverordnung
Artikel 4 der EU-Offenlegungsverordnung
Weitere nachhaltigkeitsbezogene Informationen, wie zum Beispiel eine Beschreibung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsmerkmale, finden Sie auf der Seite "Informationen zu Nachhaltigkeitspräferenzen"
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