FAQs der Sparda Stiftung
- Wer kann einen Antrag auf Stiftungsleistungen stellen?
- Mit welchen Leistungen kann mich die Stiftung unterstützen?
- Wo bekomme ich den Antrag auf Stiftungsleistungen?
- Welche Unterlagen muss ich zusammen mit dem Stiftungsantrag einreichen?
- Wo muss ich den Antrag einreichen?
- Wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid über die Gewährung von Stiftungsleistungen bekomme?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit mein Antrag Aussicht auf Erfolg hat?
- Was ist eine unverschuldete Notlage?
- Was bedeutet „nachhaltige Hilfe“?
- Was bedeutet „Hilfe zur Selbsthilfe“?
Wer kann einen Antrag auf Stiftungsleistungen stellen?
Alle Mitglieder der Sparda-Bank Hamburg können eine Förderung durch die Sparda-Bank Hamburg Stiftung beantragen, sofern sie sich in einer unverschuldeten Notlage befinden und die Möglichkeiten der Bank erschöpft sind.
Mit welchen Leistungen kann mich die Stiftung unterstützen?
Neben einer finanziellen Unterstützung kann die Stiftung auch Beratungsleistungen vermitteln.
Wo bekomme ich den Antrag auf Stiftungsleistungen?
Den Antrag gibt es in den Filialen der Sparda-Bank Hamburg oder zum Download hier.
Welche Unterlagen muss ich zusammen mit dem Stiftungsantrag einreichen?
Alle Unterlagen, die die von Ihnen geschilderte unverschuldete Notlage belegen können, vergrößern die Chancen auf einen schnellen Beschluss. Dies können Einkommensnachweise, ärztliche Atteste u.v.m. sein.
Wo muss ich den Antrag einreichen?
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie zusammen
mit den Anlagen in einer der Sparda-Bank Hamburg Filialen ab oder
Sie schicken die Unterlagen an die folgende Adresse:
Sparda-Bank Hamburg Stiftung
Präsident-Krahn-Str. 16/17
D-22765 Hamburg
Wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid über die Gewährung von Stiftungsleistungen bekomme?
Üblicherweise bekommen Sie innerhalb einiger Tage bis weniger Wochen eine Rückmeldung auf Ihren Antrag.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit mein Antrag Aussicht auf Erfolg hat?
Die notwendigen Voraussetzungen für eine Stiftungsunterstützung können Sie unseren Fördergrundsätzen entnehmen.
Was ist eine unverschuldete Notlage?
Eine unverschuldete Notlage ist eine Situation, in die Sie ohne eigenes Zutun geraten sind, z.B. durch eine schwere Krankheit und eine daraus resultierende Arbeitslosigkeit oder durch den Tod eines Angehörigen, dessen Einkommen notwendig war, um Ihre Kosten zu decken.
Was bedeutet „nachhaltige Hilfe“?
Nachhaltige Hilfe bedeutet, dass eine Förderung durch die Stiftung Ihre Situation langfristig verbessert und für Sie händelbar macht, so dass Sie in der Zukunft ohne fremde Hilfe sämtliche anfallenden Kosten selbst tragen können.
Was bedeutet „Hilfe zur Selbsthilfe“?
Ähnlich wir die nachhaltige Hilfe bedeutet auch die Hilfe zur Selbsthilfe, dass Sie im Anschluss an eine mögliche Unterstützung durch die Stiftung wieder in der Lage sein werden, Ihr Leben selbstständig zu organisieren und Ihre Kosten eigenständig zu tragen.