Vermögenswirksame Leistungen: Förderungen und Zulagen gezielt nutzen!

Die meisten Arbeitnehmer haben einen tarif- oder betriebsrechtlichen Anspruch, zusätzlich zum Gehalt von Ihrem Arbeitgeber Beiträge ab 6,45 Euro und bis zu 40 Euro monatlich zu erhalten. Des Weiteren haben Sie je nach Einkommensgrenze Anspruch auf staatliche Förderungen.

 
 

Detailinformationen:

Die Vorgehensweise ist ganz einfach: Sie schließen einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen bei der Sparda-Bank Hamburg eG ab und geben eine Durchschrift hiervon an Ihren Arbeitgeber weiter. Dieser überweist dann monatlich die vereinbarte Sparrate direkt in den Sparplan.

Die Sparrate können Sie übrigens durch eigene Beträge noch erhöhen, um ggf. die maximale staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Aktuell stehen Ihnen aufgrund der gesetzlichen Regelungen zwei Sparformen für die vermögenswirksamen Leistungen zu Auswahl:

  • Fondssparpläne in 3 Varianten für die individuelle Chancen- und Risikoeinstellung
  • Bausparverträge mit verschiedenen Tarifen, die Sie für Immobilienwünsche nutzen können, aber … nicht müssen!

Über das Kapital können Sie grundsätzlich nach 7 Jahren (6 Jahre ansparen und 1 Jahr Ruhephase) frei verfügen. Überschreiten Sie in dieser Zeit die Einkommensgrenzen nicht, erhalten Sie zusätzlich bis zu zwei mögliche Förderungen vom Staat (Arbeitnehmersparzulage und ggf. Wohnungsbauprämie).

Für eine persönliche und ausführliche Beratung stehen wir jederzeit gern zur Verfügung - am besten Sie vereinbaren gleich einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 
 

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