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Förderung

Wenn Sie herausfinden möchten, ob Sie persönlich von der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage profitieren können, benutzen Sie unseren interaktiven Bausparcheck.


 
 

Vorteile im Überblick:

So sieht die Bausparförderung aus:

Anspruch auf Wohnungsbauprämie

Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben Bausparer bis zu einem zu versteuernden Einkommen von jährlich € 25.600,- bei Alleinstehenden und € 51.200,- bei Verheirateten. Da sich die genannten Einkommensgrenzen auf das zu versteuernde Jahreseinkommen beziehen, kann das Bruttoeinkommen, abhängig von den jeweiligen persönlichen Freibeträgen, noch höher liegen.

Förderhöchstbeträge für Wohnungsbauprämie

Die 8,8-prozentige Wohnungsbauprämie wird für jährliche Sparbeiträge bis maximal € 512,- bei Alleinstehenden und € 1.024,- bei Verheirateten gezahlt. Prämienberechtigt ist man bereits mit 16 Jahren. Bausparen wird damit für Jugendliche zu einer hochattraktiven Geldanlagemöglichkeit! Wer zur Verwirklichung seiner Wohnwünsche aufs Bausparen setzt, hat noch mehr Vorteile auf seiner Seite: Eine attraktive Rendite in der Sparphase, den Anspruch auf das günstige und zinsfeste Bauspardarlehen in der Darlehensphase.

Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage

Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben Bausparer bis zu einem zu versteuernden Einkommen von jährlich € 17.900,- bei Alleinstehenden und € 35.800,- bei Verheirateten. Da sich die genannten Einkommensgrenzen auf das zu versteuernde Jahreseinkommen beziehen, kann das Bruttoeinkommen, abhängig von den jeweiligen persönlichen Freibeträgen, noch höher liegen.

Förderhöchstbeträge für Arbeitnehmersparzulage

Der Staat fördert die vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von neun Prozent der VL. Die Förderung ist allerdings nur bei bestimmten Anlageformen möglich. Dabei nimmt der Bausparvertrag eine besondere Rolle ein, da er die einzige staatlich geförderte risikolose Anlageform ist. Erhält der Bausparer die volle VL in Höhe von € 470,- pro Jahr (Verheiratete 2x € 470,-) , so legt der Staat also noch einmal € 43,- (bzw. € 86,- bei Verheirateten) dazu. Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderung ist, dass der Sparer/die Sparerin eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Sie sind noch kein Bausparer?

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin in Ihrer Geschäftstelle. Nur als Bausparer können Sie die Prämie vom Staat nutzen. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif, welche Bausparsumme und welcher Sparbeitrag Ihrer persönlichen Situation entspricht.