Das sollten Sie sich merken:
Seit 1. Januar 2009...
- ...wird die Abgeltungssteuer direkt vom konto- bzw. depotführenden Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt.
- ...werden das Halbeinkünfteverfahren und die Zinsabschlagsteuer wegfallen.
- ...werden Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag zu einem einheitlichen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheiratete zusammengeführt.
- ...bleiben Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungs-Bescheinigungen bestehen.
- ...können Sie keine Werbungskosten mehr bei den Kapitaleinkünften geltend machen.
Darauf sollten Sie achten:
- Einteilung der Freibeträge
Achten Sie aufgrund des seit 1. Januar 2009 geltenden Sparerpauschbetrags auf die richtige Einteilung Ihrer Freibeträge.
- Persönlicher Einkommensteuersatz
Behalten Sie – trotz der Einführung einer „einheitlichen“ Abgeltungssteuer – Ihren persönlichen Steuersatz im Auge. Liegt dieser unter 25 Prozent, sollten Sie
auf jeden Fall eine normale Veranlagung der Kapitaleinkünfte zur Einkommensteuer beantragen. Nur so können Sie eventuell zu viel gezahlte Abgeltungssteuer
zurückerhalten.
- Bestandsschutz für Fondsanteile und Aktien
Bedenken Sie, dass Sie Kursgewinne aus Fondsanteilen und Aktien, die Sie noch bis zum 31. Dezember 2008 erwerben und dann auch mindestens ein Jahr halten,
nicht versteuern müssen. Besonders interessant sind dabei Dachfonds: Steuerfreie Umschichtungen innerhalb eines Dachfonds können auch über 2008 hinaus noch
vorgenommen werden.
- Verringerter Bestandsschutz für Zertifikate
Beachten Sie bei Zertifikaten, dass für all diese Wertpapiere, die Sie nach dem 14. März 2007 erworben haben, nur noch ein Bestandsschutz bis
30. Juni 2009 gilt.
- Aktien
Vergegenwärtigen Sie sich, dass Aktien am stärksten von der Abgeltungssteuer betroffen sein werden. Aufgrund der Kursgewinnbesteuerung sowie des Wegfallens des
Halbeinkünfteverfahrens werden Sie doppelt belastet. Daran sollten Sie künftig beim Kauf bzw. Verkauf von Aktien unbedingt immer denken.