Welcher Steuersatz gilt in Zukunft?
Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen und Kursgewinnen ein einheitlicher Steuersatz von
25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (auf Antrag zumindest bei der Personengruppe, die Kirchensteuer auch bisher entrichtet),
alles in allem jedoch höchstens 28 Prozent.
Bei welchen Anlageformen ändert sich etwas?
Der Abgeltungssteuer unterliegen: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen
und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z.B. Aktien). Dividenden, z.B. aus Genossenschaftsanteilen. Zinserträge.
Welche Anlageformen sind nicht betroffen?
Nicht betroffen sind: Vermietete Immobilien: Mieterträge werden auch seit 2009 mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bleibt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren bestehen. Erträge aus der Veräußerung von selbst genutztem
Wohneigentum. Lebensversicherungen: Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, bleiben auch ab 2009 grundsätzlich von
der Besteuerung befreit. Staatlich geförderte Renten wie Riester- oder Rürup-Rente. Betriebliche Renten.
Was passiert mit der Spekulationsfrist?
Die Spekulationsfrist entfällt. Kursgewinne, die ab dem 1. Januar 2009 realisiert werden, sind nicht mehr steuerfrei
(Ausnahme:Übergangsregelung). Die Abgeltungssteuer ist unabhängig von der Haltedauer der Wertpapiere zu zahlen.
Bekomme ich zu viel gezahlte Steuern zurück?
Ja, wenn Ihr Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt. Dann können Sie eine normale Veranlagung der Kapitaleinkünfte zur Einkommensteuer
beantragen.
Wie hoch ist mein Grenzsteuersatz?
Wie hoch Ihr persönlicher Grenzsteuersatz ist, hängt von Ihrem Jahreseinkommen und Ihrem Familienstand ab. Am besten schauen Sie in der
folgenden Tabelle, wo Sie einzustufen sind:
Alleinstehende haben ab 250.000 Euro und Ehepaare ab 500.000 Euro einen einheitlichen Steuersatz von 45%.
Kann ich nach wie vor einen Freistellungsauftrag erteilen?
Ja, Sie können bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe des Sparerpauschbetrages stellen. Bereits erteilte Freistellungsaufträge
bleiben bestehen. Damit entfällt die Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen (Zinsen, Kursgewinnen, Dividenden usw.) bis zu dieser Höhe.
Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung bleibt bestehen. Wenn Sie berechtigt sind, eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung zu erhalten, können Sie so die
Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug der Abgeltungssteuer erreichen.
Wie hoch ist der Sparerfreibetrag?
Künftig wird nicht mehr vom Sparerfreibetrag, sondern vom Sparerpauschbetrag gesprochen. Dieser beträgt für alle Kapitalerträge 801 Euro
pro Person (1.602 Euro bei Verheirateten). Darüber hinausgehende Werbungskosten werden ab 2009 nicht mehr anerkannt.
Gibt es Übergangsregelungen?
Eine Übergangsregelung besteht beispielsweise bei Fondsanteilen und Aktien, die vor dem 31.12.2008 gekauft werden. Sie genießen Bestandsschutz.
So können Sie erzielte Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei realisieren.
Wie werden Verluste berücksichtigt?
Ab 1. Januar 2009 dürfen Sie Kursverluste aus Aktien nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnen, sondern ausschließlich mit Gewinnen
aus dem Verkauf von Aktien. Bis zur Höhe der Verluste und unter Berücksichtigung des Freistellungsauftrags wird keine Steuer von Aktiengewinnen einbehalten.
Verluste aus Fonds werden mit sonstigen Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden verrechnet.
Sind Aktien künftig noch attraktiv?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Aktie am stärksten von der Abgeltungssteuer betroffen ist. Durch die Einführung der Besteuerung
realisierter Kursgewinne ab 2009 wird das Aktienrisiko nicht mehr im selben Maß belohnt, die Nach-Steuer-Rendite sinkt in erheblichem Umfang. Des Weiteren
wird das Halbeinkünfteverfahren für Dividendenerträge abgeschafft. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass unter allen Anlageformen Aktienwerte
langfristig mit die höchsten Renditen erzielen werden.
Welche Auswirkung hat die Abgeltungssteuer auf Produkte der privaten Altersvorsorge?
Grundsätzlich ist festzuhalten: Die Abgeltungssteuer greift nicht bei privaten Rentenversicherungen. Haben Sie privat vorgesorgt und
Ihre Police wird fällig, müssen Sie lediglich den geringen Ertragsanteil versteuern – vorausgesetzt, Sie wählen eine lebenslange Rentenzahlung. Da sich
die Höhe des Ertragsanteils auch in Zukunft nach dem Alter des Versicherten zu Beginn der Rente richten wird, gilt: je später Ihr Rentenbeginn, desto
niedriger der Ertragsanteil, auf den Sie Ihren persönlichen Steuersatz zahlen. Private Altersvorsorgeprodukte wie Riester- oder Rürup-Rente sind von der
Abgeltungssteuer nicht betroffen – weder in der Anspar- noch in der Auszahlungsphase.
Was kann ich schon heute tun, um optimal auf 2009 vorbereitet zu sein?
Wichtig ist, dass Sie in Ruhe nachdenken und keine übereilten Entscheidungen treffen. Analysieren Sie Ihre Anlageziele – sehr gerne auch
gemeinsam mit uns –, um so Ihren Handlungsbedarf zu ermitteln. Ihre Lebenssituation, Ihre Lebensplanung, Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche rund um
die Geldanlage stehen im Vordergrund. Verlieren Sie dabei jedoch nicht den Stichtag 31. Dezember 2008 aus den Augen!
Mit welchen Anlageprodukten kann ich auf die neue Steuer reagieren?
Vorteilhafte Anlageprodukte sind Fonds und Zinsanlagen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Sie in Fonds vor 2009 investieren,
um den Bestandsschutz zu sichern. Bei Zinsanlagen hingegen lohnt es sich, dass Sie die Erträge in das Jahr 2009 und darüber hinaus verlagern. Dann nämlich
gilt in den meisten Fällen die günstigere Abgeltungssteuer von 25 Prozent.
Wer hilft mir bei Fragen rund um die Abgeltungssteuer?
Selbstverständlich steht Ihnen Ihre Sparda-Bank bei allen Fragen zur Abgeltungssteuer sowie zu steueroptimierten Anlagemodellen zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen gern und unkompliziert weiter, wie Sie es von uns als Ihrem zuverlässigen Finanzpartner gewohnt sind