
Seit dem 1. Januar 2009 werden private Kapitalerträge, die über den Sparerpauschbetrag hinausgehen, mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, alles in allem maximal 28 Prozent) belegt. Dies wurde am 25. Mai 2007 vom Bundestag beschlossen und am 6. Juli 2007 vom Bundesrat ratifiziert.
Ein Viertel Ihrer Erträge aus Zinsen, Kursgewinnen und Dividenden geht direkt an den Staat. Direkt ist dabei wortwörtlich zu verstehen, denn die
Abgeltungssteuer wird direkt von dem konto- bzw. depotführenden Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Dadurch ist die Besteuerung
"abgegolten", daher auch der Name. Für Ihre private Einkommensteuererklärung bedeutet das: Diese Kapitaleinkünfte müssen Sie nicht mehr angeben.
Wie bei jeder Regelung gibt es aber auch bei der Abgeltungssteuer viele Ausnahmen. So bleiben staatlich geförderte Renten wie beispielsweise die Riester-Rente
von der Abgeltungssteuer unberührt.
Die Abgeltungssteuer kann für Privatanleger Vor- und Nachteile bedeuten. Welche überwiegen, hängt von Ihrer ganz persönlichen Situation ab. Wir beraten Sie
selbstverständlich gerne zu diesem Thema.
Das Gebot der Stunde lautet: nachdenken, rechtzeitig im Sinne einer steueroptimierten Anlagestrategie handeln, aber nichts überstürzen. Lassen Sie sich
nicht primär von der Abgeltungssteuer leiten, sondern schauen Sie vorrangig auf Ihre Anlageziele wie die für Sie optimale Mischung aus Sicherheit und Risiko
sowie den Ertrag der Anlage.