Alle Mitglieder der Sparda-Bank Hamburg können eine Förderung durch die Sparda-Bank Hamburg Stiftung beantragen, sofern sie sich in einer unverschuldeten Notlage befinden und die Möglichkeiten der Bank erschöpft sind.
Neben einer finanziellen Unterstützung kann die Stiftung auch Beratungsleistungen vermitteln.
Den Antrag gibt es in den Filialen der Sparda-Bank Hamburg oder zum Download hier.
Alle Unterlagen, die die von Ihnen geschilderte unverschuldete Notlage belegen können, vergrößern die Chancen auf einen schnellen Beschluss. Dies können Einkommensnachweise, ärztliche Atteste u.v.m. sein.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie zusammen
mit den Anlagen in einer der Sparda-Bank Hamburg Filialen ab oder
Sie schicken die Unterlagen an die folgende Adresse:
Sparda-Bank Hamburg Stiftung
Präsident-Krahn-Str. 16/17
D-22765 Hamburg
Üblicherweise bekommen Sie innerhalb einiger Tage bis weniger Wochen eine Rückmeldung auf Ihren Antrag.
Die notwendigen Voraussetzungen für eine Stiftungsunterstützung können Sie unseren Fördergrundsätzen entnehmen.
Eine unverschuldete Notlage ist eine Situation, in die Sie ohne eigenes Zutun geraten sind, z.B. durch eine schwere Krankheit und eine daraus resultierende Arbeitslosigkeit oder durch den Tod eines Angehörigen, dessen Einkommen notwendig war, um Ihre Kosten zu decken.
Nachhaltige Hilfe bedeutet, dass eine Förderung durch die Stiftung Ihre Situation langfristig verbessert und für Sie händelbar macht, so dass Sie in der Zukunft ohne fremde Hilfe sämtliche anfallenden Kosten selbst tragen können.
Ähnlich wir die nachhaltige Hilfe bedeutet auch die Hilfe zur Selbsthilfe, dass Sie im Anschluss an eine mögliche Unterstützung durch die Stiftung wieder in der Lage sein werden, Ihr Leben selbstständig zu organisieren und Ihre Kosten eigenständig zu tragen.