Börsen-Regelungen

Wichtige Information zu Teilausführungen bei Wertpapierorders:

Börse Frankfurt:
Um für Privatanleger in den Werten des DAX eine bestmögliche Ausführungsqualität sicherzustellen, garantieren die Skontroführer am Börsenplatz Frankfurt für Aufträge der Privatanleger keine Teilausführung und beste Preise von 9:00 - 20:00 Uhr. Als Privatanlegeraufträge gelten Aufträge, deren maximale Größe Euro 10.000 nicht überschreitet. Die Verpflichtungen der Skontroführer kommen nur dann nicht zur Anwendung, wenn besondere Ereignisse auftreten: z.B. politische Umstände, ein Missbrauch durch den Auftraggeber der Order oder eine besondere Marktsituation (z.B. Fast Market). Die Skontroführer werden die Handelsüberwachungsstelle der FWB über das Vorliegen solcher Ereignisse oder einer besonderen Marktsituation unter Berücksichtigung einer zeitnahen Ausführung der betreffenden Orders unverzüglich informieren.

Börse München:
Garantierte Liquidität In MAX-ONE werden in allen Wertpapieren jederzeit verbindliche Quotes mit garantierter Liquidität geboten. Im Rahmen dieser Liquiditätsgarantien werden Ihre Orders vollständig ausgeführt.

Börse Stuttgart
Keine Teilausführungen an der Börse Stuttgart
An der Börse Stuttgart werden im Handel mit den wichtigsten deutschen und ausländischen Aktien Teilausführungen ausgeschlossen. Demnach gibt es im Handel mit Wertpapieren aus dem DAX®, MDAX® und TecDAX® sowie mit Auslandsaktien im Handelssegment 4-X (Eurostoxx 50, Dow Jones Industrial, Nasdaq 100) bis zu einem Ordervolumen von 10.000 Euro und einem Gegenwert je Preisfeststellung von bis zu 50.000 Euro keine Teilausführungen. An keiner anderen deutschen Börse erstreckt sich eine solche Regelung auf eine solch große Auswahl an Wertpapieren. Im Gegensatz zu vollelektronischen Plattformen ist die Skontroführerbörse das am besten geeignete Modell, um Teilausführungen zu vermeiden. Grundsätzlich sind Skontroführer laut börslichem Regelwerk gehalten, wirtschaftlich nicht sinnvolle Teilausführungen zu vermeiden (Börsenordnung §33, Absatz 3 und Absatz 8). Wann dies der Fall ist, hängt von der Gesamtmarktsituation und der allgemeinen Liquidität des betreffenden Wertpapiers ab. Hier kommt es vor allem auf die Erfahrung des Skontroführers an, der die Situation im Interesse des Anlegers einzuschätzen weiß. Denn es gibt immer wieder Situationen, in denen Teilausführungen sinnvoll sein können.

Börse Düsseldorf:

QUALITY TRADING für Aktien umfasst:

  • Der Skontroführer ist verpflichtet, eingehende Kundenaufträge innerhalb von 2 Minuten zu bearbeiten und diese soweit möglich sofort auszuführen.
  • Die Vermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen hat Priorität. Einseitige oder nicht ausgeglichene Orderlagen wird der Skontroführer zum Zwecke der Liquiditätssicherung möglichst durch Selbsteintritt ausgleichen und dadurch alle unlimitierten und marktnah limitierten Kundenaufträge ausführen.
  • Der Skontroführer muss für alle von ihm betreuten liquiden Wertpapiere aktuelle Taxen veröffentlichen. Sofern die Taxe der aktuellen Markt- und Orderlage entspricht, gilt sie für marktübliche Ordervolumen grundsätzlich als handelbares Angebot.
  • Der Skontroführer ist verpflichtet, die Preise für Aktien nach Maßgabe der aktuellen repräsentativen Order- und Marktlage festzustellen. Für DAX30-Werte gilt grundsätzlich die Xetra-Spanne.
  • Teilausführungen von Kundenaufträgen wird der Skontroführer soweit möglich vermeiden.